eGovernment Elektronischer Rechtsverkehr in Schleswig-Holstein freigeschaltet
Schleswig-Holstein hat die bundesweite gesetzliche Verpflichtung zur Erreichbarkeit der Justiz für elektronische Dokumente zum 1. Januar 2018 vorzeitig erfüllt. Der Abschied vom Papier ist damit aber noch nicht geschafft.
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Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack hat die letzten Justizbehörden des Landes an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Die elektronischen Postfächer des Landgerichts Lübeck, der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Gerichtshilfe sowie die der Amtsgerichte Lübeck, Oldenburg und Eutin wurden eröffnet. Damit hat das Land die bundesweite gesetzliche Verpflichtung zur Erreichbarkeit der Justiz für elektronische Dokumente zum 1. Januar 2018 vorzeitig erfüllt.
„Meilenstein“
„Damit ist, nach der Umstellung aller Grundbuchämter auf die elektronische Aktenführung, ein weiterer großer Meilenstein hin zur Digitalisierung der Justiz erreicht“, kommentiert Sütterlin-Waack. Im nächsten Schritt sei bis zum Jahr 2026 die vollständige Einführung der elektronischen Aktenführung geplant. „Schleswig-Holsteins Justiz bleibt damit Vorreiterin bei der Digitalisierung“, so die Justizministerin.
Wie das Land bekannt gab, handelt es sich bei den nun freigeschalteten Postfächern nicht um einfache eMail-Fächer. Da in der Justiz mit hochvertraulichen Daten umgegangen werde, müsse auch die Kommunikation besonderen Anforderungen bei Datenschutz und Datensicherheit genügen. Dazu gehörten unter anderem eine eindeutige Absender-Identifizierung und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachrichteninhalte. „Mit der gleichen Infrastruktur arbeiten die Rechtsanwälte und Notare sowie die Behörden mit ihren besonderen elektronischen Postfächern beA, beN und beBPo.“
Noch nicht papierlos
Damit hat das Land die 2007 begonnene Ermöglichung der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten vollendet. Die in der Justiz eingesetzte Software verteile die elektronische Post größtenteils bereits an die richtigen Stellen im Gericht, so dass sie den Bearbeitern am Bildschirm zur Verfügung stehe.
„Daneben müssen – wegen der vorläufig weiterhin in Papier zu führenden Akten – die eingehenden Dokumente ausgedruckt werden“, heißt es weiter. Im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern werde der Ausdruck automatisiert vorgenommen.
Große Veränderungen bei den Arbeitsabläufen für Gerichte und Staatsanwaltschaften gibt es also zunächst nicht. Im zweiten Schritt sollen die papiernen Aktenstapel aber durch eine vollständige Bearbeitung der Akten am Bildschirm abgelöst werden, verspricht das Justizministerium. „Die Vorbereitungen hierfür laufen auf Hochtouren.“
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