Automatisiert: eID und Bildabruf Elektronischer Identitätsnachweis soll vorgeschrieben werden
Sieben Jahre nach Einführung soll die Online-Ausweisfunktion nun massiv angeschoben werden. Künftig soll die eID-Funktion automatisch und dauerhaft aktiviert sein.
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Die Bürger haben die Online-Ausweisfunktion in den vergangenen Jahren kaum angenommen – bei rund zwei Drittel der Personalausweise ist die eID nicht freigeschaltet. Nun sollen die Bürger per Gesetz dazu verpflichtet werden.
„Bei zwei Dritteln der rund 51 Millionen ausgegebenen Ausweise/eAT ist die eID-Funktion deaktiviert. Auch Unternehmen und Behörden implementieren die eID-Funktion bislang nur zögerlich in ihre Geschäftsabläufe“, heißt es dazu im Gesetzentwurf. Ein Grund hierfür sei, dass das bisherige Verfahren zur Beantragung der eID-Nutzung aufwendig sei. „Darüber hinaus ist der Anreiz zur Implementierung der Funktion gering, solange bei vielen Ausweisen die eID-Funktion deaktiviert ist.“
Nach dem Willen der Bundesregierung soll der elektronische Identitätsnachweis, der bislang nur nach Aufforderung freigeschaltet wurde, nun automatisch funktionieren. „Dies soll die eID-Funktion schneller verbreiten und dadurch einen Anreiz für Behörden und Unternehmen schaffen, mehr Anwendungen bereit zu stellen sowie das Bewusstsein von Bürgerinnen und Bürgern für die Vorteile der eID-Funktion in ihrem Alltag fördern“, heißt es im Entwurf.
Eine Nutzungsverpflichtung sei damit jedoch nicht gemeint. „Wir wollen die Nutzungshäufigkeit aktivieren“, konkretisierte J. H. Müller, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn, bei der heutigen, öffentlichen Anhörung. Bei der Anhörung wurden folgende Sachverständige geladen, die in Vorträgen ihre Meinung zum geplanten Gesetz äußern konnten:
- Jens Fromm, IT-Dienstleistungszentrum Berlin
- Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M., Universität Münster
- Dr. Constanze Kurz, Chaos Computer Club, Berlin
- Prof. Dr. Marian Margraf, Freie Universität Berlin
- Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn
- J. H. Müller, Ministerialdirigent, Referatsgruppenleiter 2, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn
Jens Fromm stellt aktuell einen Wildwuchs an Identitätslösungen fest. Gerade im privatwirtschaftlichen Bereich gebe es hier viele Lösungen, die oft dem Datenschutz nicht genügten. Parallel gebe es zu wenig eGovernment-Anwendungen. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf beinhalte „kleine Bausteine, um das Thema sichere Identitätslösung voranzubringen“. Jetzt sei aber nötig, durch Werbung und verpflichtende Maßnahmen die Nutzung voranzutreiben.
Dem stimmt Prof. Holznagel zu. Eine Verankerung bei Nutzern sei nur durch „Wiederholung, Wiederholung, Wiederholung“ möglich.
Mehr Recht für Geheimdienste
Neben der Verbreitung der eID-Funktion soll die automatisierte elektronische Übermittlung digitalisierter Passbilder an Polizei und Geheimdienste erlaubt werden.
Dazu heißt es im Gesetzentwurf: „Die Polizeien des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder dürfen dasLichtbild zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren abrufen.“
Dieser Punkt bringt die Datenschützer auf den Plan. Müller beispielsweise erkennt hier eine Beeinträchtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Er plädiert dafür, die Regelung des Bildabrufs wie bisher zu regeln, einen automatisierten Abruf lehnt er ab.
Dem Gesetzentwurf könne seine Datenschutzbehörde zudem nur zustimmen, wenn darin festgehalten werde, dass für die eID-Aktivierung keine verpflichtende Nutzung vorgeschrieben sei.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
„Insgesamt führt das Vorhaben durch die Verschlankung und Vereinfachung von Ausstellungs- und Fachverfahren zu einer erheblichen Kosteneinsparung für die Verwaltungen der Länder und zu einer geringfügigen, nicht bezifferbaren Kosteneinsparung für die Bundesverwaltung“, lautet ein Fazit im Gesetzentwurf. Auf Ebene der Länder inklusive der Kommunen entstehe geschätzter jährlicher Erfüllungsaufwand von 549.000 Euro; dem stünden jährliche Einsparungen von 12.671.000 Euro gegenüber. Die konkrete Auflistung der Kosten und Einsparungen finden Sie in unserer Bilderstrecke.
„Die Einsparungen beim jährlichen Erfüllungsaufwand auf Landesebene beruhen vor allem auf der dauerhaften flächendeckenden Einschaltung der eID-Funktion des Personalausweises. Dadurch entfällt die entsprechende Wahlmöglichkeit der antragstellenden Person bei Aushändigung. Für die Personalausweisbehörde reduziert dies den Beratungs- und Arbeitsaufwand.“
Den kompletten Entwurf des „Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ finden Sie online hier.
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Erste grenzüberschreitende Integration des Personalausweises
Bundesinnenministerium macht den ePA zum Europäer
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Update: Mit Link zum Gesetzentwurf
Regierung will den nPA stärker fördern
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Yes, they scan
Den „Perso“ nicht mehr aus der Hand geben
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