eRechnung in der ZRE Elektronische Rechnungen an die Bundesverwaltung

Autor Susanne Ehneß

Seit 27. November 2018 muss die unmittelbare Bundesverwaltung den Eingang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen ermöglichen. Die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes ist live.

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In der ZRE ist auch der Upload einer schon erstellten eRechnung möglich
In der ZRE ist auch der Upload einer schon erstellten eRechnung möglich
(Bild: highwaystarz - stock.adobe.com)

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben gemeinsam mit der SAP SE und der DATEV eG die Produktivsetzung der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) bekanntgegeben. Als zentraler Rechnungseingang ermöglicht es Unternehmen die elektronische Rechnungsstellung an die Empfängersysteme der unmittelbaren Bundesverwaltung.

Pilotphase

Vorangegangen war eine mehrmonatige Pilotphase. Die DATEV ist als Mitglied des TRAFFIQX-Netzwerkes einer der ersten Dienstleister, der über die zukünftige PEPPOL-Schnittstelle automatisiert Rechnungen übergeben wird. Neben dem Rechnungseingang über PEPPOL, der Mitte 2019 bei der ZRE genutzt werden kann, stand parallel auch die direkte Rechnungsverarbeitung mithilfe von SAP-Software für einen reibungslosen Ablauf im Mittelpunkt der Projektarbeit.

„Als einer der ersten Anbieter hat SAP zudem eine Lösung zur elektronischen Rechnungsstellung an Behörden entwickelt, die den PEPPOL-Standard erfüllt und die eRechnungsstandards unterstützt, die ab November 2020 für alle Rechnungssteller von öffentlichen Auftraggebern des Bundes verpflichtend sein werden“, ergänzt Susanne Diehm, Leiterin Public Services & Healthcare, Mitglied der Geschäftsleitung SAP Deutschland SE & Co. KG.

Baustein zur Digitalisierung

Eckhard Schwarzer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DATEV sieht in der elektronischen Rechnung für DATEV als führenden Dienstleister für Steuerberater und deren Mandanten einen sehr wichtigen Baustein zur Digitalisierung der Geschäftsprozesse im Mittelstand. „Wir begrüßen die Initiative der Öffentlichen Verwaltung sehr, müssen aber gleichzeitig darauf achten, dass der Prozess der Rechnungserstellung und -übermittlung für unsere Kunden so einfach wie möglich gestaltet wird. Durch die Anbindung des TRAFFIQX Netzwerkes an die ZRE können Unternehmen ab Bereitstellung des Webservices Rechnungen nun – beispielsweise über DATEV SmartTransfer – auch an die öffentliche Verwaltung auf Knopfdruck einfach, unkompliziert und ohne Formatanpassungen senden.“

Rechtliche Grundlage

Die ZRE setzt die Vorgaben des E-Rechnungsgesetzes und der E-Rechnungsverordnung des Bundes um, welches die EU-Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht umsetzt und den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber regelt.

Seit 27. November 2018 ist die unmittelbare Bundesverwaltung verpflichtet, den Eingang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu ermöglichen. Für die übrigen Behörden des Bundes gilt die Regelung ab dem 27. November 2019.

Wie funktioniert die ZRE?

Die ZRE ermöglicht die Erstellung der elektronischen Rechnung über eine komfortable Oberfläche. Auch der Upload einer schon erstellten eRechnung ist möglich. Zudem werden weitere Eingangskanäle wie eMail, DE-Mail und der bereits aufgeführt Webservice mittels PEPPOL sukzessive das Angebot einer komfortablen Einreichung der eRechnung komplettieren.

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