Auskunftsplattformen Eine für alles? Lieber nicht!

Von Natalie Ziebolz

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Laut Informationsfreiheitsgesetz sind Informationen von Behörden grundsätzlich für jedermann frei zugänglich – auf Anfrage. Dabei helfen sollen Auskunftsplattformen wie „FragDenStaat“. Doch diese stoßen nicht überall auf Gegenliebe.

Ob Auskünfte oder Akteneinsicht – dank des Informationsfreiheitsgesetzes haben Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen
Ob Auskünfte oder Akteneinsicht – dank des Informationsfreiheitsgesetzes haben Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen
(© MH – stock.adobe.com)

„Information ist die Währung der Demokratie“ – das war schon Thomas Jefferson bewusst. Bis dieser Grundsatz in Deutschland angekommen war und hierzulande in ein Gesetz gefasst wurde, sollten jedoch noch rund 200 Jahre vergehen. Mittlerweile kann allerdings jeder Bürger dank des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Einsicht in Behördenunterlagen auf Bundesebene verlangen, und diese muss ihm auch gewährt werden – vorausgesetzt, die Anfrage fällt nicht unter eine der zahlreichen Ausnahmen und Beschränkungen.

Nicht schnell, aber teuer

Der Informationszugang muss laut Gesetz „unverzüglich“, nach Möglichkeit binnen eines Monats gewährt werden – etwa durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder „auf sonstige Weise“, zum Beispiel Recherche in einer Datenbank. Der Antrag kann mit einem formlosen Schreiben, aber auch mündlich oder telefonisch erfolgen. Wie offen einsehbare Anfragen jedoch zeigen, erhalten die Anfragenden oftmals erst mit großer Verzögerung Antwort der Bundesregierung.

Zudem kosten Auskünfte beim Bund oft eine Gebühr. „Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften“ sind zwar gebührenfrei, mit zunehmendem Aufwand steigen jedoch die Preise. Zwischen 30 und 500 Euro werden hier fällig. Bei der Heraus­gabe von Abschriften zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Sie kosten zwischen 15 und 500 Euro.

Auskunftspflicht in den Länder variiert

Das IFG gilt darüber hinaus nur auf Bundesebene. Länderspezifische Auskünfte erhalten Interessierte nur, wenn dort ein Landes-IFG verabschiedet wurde. Das ist bisher in dreizehn Bundesländern der Fall. Die Ausnahme bilden ­Bayern, Niedersachsen und Sachsen. „Der Bayerische Gesetzgeber hat den Bedürfnissen der Informationsfreiheit allerdings durch die Aufnahme des sogenannten Allgemeinen Auskunftsrechts im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) Rechnung getragen“, erklärte ein Sprecher des bayrischen Innenministeriums. „Darüber hinaus existieren auf Bundes- wie Landesebene weitere spezialgesetzliche Rechte auf Informationszugang wie beispielsweise im Verbraucherinformationsgesetz und im Bayerischen Umweltinformationsgesetz.“

Auch Niedersachsen verweist auf „zahlreiche Auskunftsansprüche“. „Diese richten sich – soweit Bürgerinnen und Bürger als Betroffene nicht selbst Beteiligte eines Verfahrens sind – vorrangig nach spezialgesetzlichen Regelungen“, erklärt ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums. Jedermann hat beispielsweise einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz beziehungsweise zu gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz.“ Soweit keine gesetzliche Regelung bestehe, entscheide die zuständige Behörde nach Ermessen, ob sie Auskunft gewährt.

Dem sächsischen Landtag liegt hingegen der Entwurf für ein „Transparenzgesetz“ vor, das sogar­automatische Veröffentlichungspflichten vorschreibt – zum Beispiel für Regierungsbeschlüsse, Gesetzentwürfe, Gutachten, Studien, Berichte, Informationen über Zuwendungen sowie Beteiligungen des Freistaates. Das Netzwerk Recherche sieht das Vorhaben jedoch kritisch: „Die Kommunen bleiben bei dieser Regelung außen vor – und gerade auf dieser Ebene haben Bürgerinnen und Bürger erfahrungsgemäß die ­meisten Fragen. Problematisch sind zudem die weitgefassten Ausnahmeklauseln, ein klassischer Schwachpunkt von Informationszugangsgesetzen.“ Nicht erfasst werden demnach Wirtschaftsdaten, Forschungseinrichtungen oder auch der Landesrechnungshof – „ein Einfallstor für Informationsblockaden“.

Anfragen per Plattform

Statt bei den Behörden selbst anzufragen, können Interessierte auch Online-Plattformen wie FragDenStaat nutzen. Diese leiten die Anfrage dann an die zuständigen Behörden weiter. Dass sowohl die Anfragen als auch die Antworten für jeden einsehbar auf der Plattform bleiben, stößt nicht überall auf Zustimmung: „Durch Portale wie FragDenStaat gelangen immer mehr Dinge an die Öffentlichkeit. Das ist eine Entwicklung, die für die Verwaltung nicht wünschenswert ist“, erklärte etwa das Bundesinnenministerium vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Für Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat, ist klar: Der Staat will die Kontrolle über die Informationen zurück.

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Das Statistische Bundesamt, bisher die einzige deutsche Behörde, die eine entsprechende Plattform bereits umgesetzt hat, widerspricht der Vermutung jedoch: „Wir sind fachlich und politisch unabhängig, das heißt, wir berichten unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Belangen und unterliegen keinem politischen oder wirtschaftlichen Einfluss“, so ein Sprecher. „Das unterscheidet uns grundlegend von dem von FragDenStaat und beantwortet die Frage, warum wir unser Angebot klar von jenem der Bundesregierung und der Ministerien trennen.“ Darüber hinaus zähle das Amt zu den ersten Behörden, die mit ihrem Internet­auftritt seit 1996 auf die Belange der Anfragenden eingehe. Das BMI plant entgegen Semsrotts Behauptung kein eigenes Portal. Das bestätigte ein Sprecher auf Nachfrage.­

Wie die Zukunft entsprechender Plattformen aussieht, ist ohnehin ungewiss: Laut Koalitionsvertrag soll das IGF „zu einem Bundestransparenzgesetz“ weiterentwickelt werden. „Behördliche Informationen sollen nicht länger nur auf Antrag, sondern über staatliche Internetportale zugänglich gemacht werden“, erklärt die baden-württembergische Datenschutzbehörde in diesem Zusammenhang. Ob dadurch die Transparenz wirklich gesteigert wird, lässt sich erst sagen, wenn Ausnahmen und Voraussetzungen für die Veröffentlichung bekannt werden.

EU geht eigenen Weg

Auch die EU setzt jedoch vermehrt auf eigene Lösungen: Seit 2020 nutzt Frontex etwa ihre PAD-Plattform und stellt alle Antworten ausschließlich über das Portal bereit. „Der Europäische Bürgerbeauftragte drängte Frontex, eine Lösung für eine effizientere Bearbeitung von Anträgen auf öffentlichen Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 zu entwickeln, um der gestiegenen Zahl und Komplexität der Anträge gerecht zu werden, die Kommunikation mit den Antragstellern zu verbessern und insbesondere eine bessere Übermittlung elektronischer Versionen von Dokumenten zu ermöglichen, die teilweise mehrere hundert Einträge mit einer Größe von mehreren Gigabytes umfassen“, erklärte ein Sprecher.

Auch die Kommission plant den Launch einer eigenen Plattform. Anfragen sollen hier über das Portal­ oder per Mail möglich sein. Warum sich das Organ für diesen Weg entschieden hat, ließ es allerdings unbeantwortet.

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