Digitaltaugliche Gesetzgebung

Ein Jahr Digitalcheck

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Wie funktioniert die Abstimmung mit dem Normenkon­trollrat?

Bürger: Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) prüft die Durchführung des Digitalcheck durch die Ressorts und bewertet dabei, inwieweit die Digitaltauglichkeit bei der Erstellung eines neuen Regelungsvorhabens berücksichtigt wurde. Das ist der gesetzliche Auftrag des NKR. Für den Ausbau des Digitalcheck ist der NKR für uns ein wichtiger Partner, den wir eng einbinden.

Welches Feedback haben Sie bislang von jenen erhalten, die den Digitalcheck anwenden?

Bürger: Unsere wichtigste Zielgruppe sind die Legist:innen. Also die Mitarbeitenden der Bundesministerien, die für die Erarbeitung von Regelungen zuständig sind. Deren Feedback fällt insgesamt sehr positiv aus. Sie bestätigen, dass wir ihnen mit den fünf Prinzipien für digitaltaugliche Regelungen eine wichtige Orientierung geben und einen konkreten Nutzen für die Erarbeitung von digitaltauglichen Regelungen stiften.

Stephanie Kaiser, CPO beim DigitalService(©  DigitalService)
Stephanie Kaiser, CPO beim DigitalService
(© DigitalService)

Kaiser: Auch der Ansatz, bereits früh Visualisierungen von Entscheidungszusammenhängen und Umsetzungsprozessen anzulegen, stößt auf sehr positive Resonanz. Wir stellen aber auch fest, dass ­diese Herangehensweise für viele Legist:innen neu ist und ihnen oft die Zeit für eine vertiefte Auseinandersetzung fehlt. Die Folge ist mitunter auch eine gewisse Skepsis. Gerade hier zeigt sich der Mehrwert unseres nutzerzentrierten Vorgehens, da wir genau auf Basis der Bedarfe und Erkenntnisse ­passende Instrumente und verbesserte Angebote entwickeln, beispielsweise um den Zugang und das Anlegen von Visualisierungen weiter zu erleichtern.

Bürger: Positives Feedback dazu kommt auch vom NKR, der in ­Visualisierungen ebenfalls einen zentralen Baustein für eine digitaltaugliche Gesetzgebung sieht und im September zum ersten Mal eine Prozessvisualisierung im ­Rahmen seiner Stellungnahmen veröffentlicht hat.

Wichtig ist ja, dass der Digitalcheck bei Gesetzesvorhaben möglichst früh zum Einsatz kommt. Was wäre ein idealer Zeitplan?

Bürger: Wenn es um Digitaltauglichkeit, Praxisnähe und Wirkungsorientierung geht, ist es von Vorteil, dies so früh wie möglich im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen. Gerade zu Beginn ist der Gestaltungsspielraum am größten. Vor allem kommt es darauf an, früh die Expertise einzubinden, die für eine erfolgreiche digitale Umsetzung gebraucht wird, zum Beispiel IT-Expertise und das praktische Wissen von Vollzugsakteuren. Dieser Austausch kann auch durch die schon erwähnte Nutzung von Visualisierungen erleichtert werden. Gerade auch für diesen frühen Austausch wollen wir im kommenden Jahr noch stärker methodische ­Unterstützung durch passgenaue Werkzeuge anbieten.

Wieso spielen Visualisierungen eine so große Rolle?

Bürger: Visualisierungen machen eigene Gedankengänge für andere nachvollziehbar und können ­daher gut genutzt werden, um mit Vollzugsakteuren oder auch im Rahmen von Ressortabstimmungen in den Austausch zu treten. Durch relativ wenig Aufwand können komplexe Regelungszusammenhänge und Vollzugsprozesse strukturiert und einfacher erfassbar gemacht werden, Logikbrüche werden offenbar. Das kann der reine Text oft nicht leisten. Weitergedacht sind Visualisierungen der erste Schritt für die detailliertere Modellierung von Regelungsinhalten, welche durch Automatisierung im Vollzug die digitale Umsetzung extrem erleichtern können.

Kaiser: Im Rahmen von Tests und Workshops mit mittlerweile mehr als 150 Legist:innen konnten wir feststellen, wie schnell sich der Mehrwert von Visualisierungen erschließt und Legist:innen mit nur wenig methodischer Unterstützung schnell eigene Regelungsbeispiele visualisieren. Ein Beispiel aus einem Workshop zuletzt: Werden Entscheidungsprozesse, Regelungsvollzug und die eingebundenen Akteure visualisiert, kommt quasi automatisch die Frage auf, ob und wo die für eine Entscheidung notwendigen Informationen und Daten bereits vorliegen. Ob sie von anderen Stellen wiederverwendet und dazu Datenaustauschverfahren ermöglicht werden können. So kann die Doppelerhebung von Daten im Sinne des Once-­Only-Prinzips vermieden werden.

Auf der nächsten Seite: Wie geht es mit dem Digitalcheck weiter?

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