Digitaltaugliche Gesetzgebung

Ein Jahr Digitalcheck

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Wie geht es mit dem Digitalcheck weiter? Und wie stellen Sie seine Praxistauglichkeit ­sicher?

Kaiser: Die aktuelle Version 1.2 des Digitalcheck ist seit Juni verfügbar. In den kommenden Iterationen geht es darum, seine Wirkung sowohl qualitativ als auch quantitativ zu steigern. Die empirischen Erkenntnisse aus dem ­bisherigen Praxisbetrieb liefern ­dafür eine wichtige Basis. Wir ­gewinnen sie aus verschiedenen Datenquellen, zum Beispiel aus ­Befragungen, Interviews, Workshops und Tests von Prototypen. Sie stellen sicher, dass der Digitalcheck praxistauglich ist, und zeigen uns, wo wir ansetzen müssen, um nutzerfreundliche Werkzeuge zur Steigerung der Wirkung zu entwickeln.

Der Digitalcheck soll dafür sorgen, dass Gesetze digitaltauglich sind.(©  DigitalService)
Der Digitalcheck soll dafür sorgen, dass Gesetze digitaltauglich sind.
(© DigitalService)

Bürger: Der Digitalcheck steht hier ja auch nicht isoliert. Wirkungsorientierung und Nutzerzentrierung sind wichtige Prämissen guter, moderner Verwaltung bei Rechtsetzungsentwürfen genauso wie in konkreten Umsetzungs­projekten. Auf diese Weise können wir die Hebelwirkung einer digitaltauglichen Gesetzgebung für einen digitalen Staat entfalten und die Basis für proaktives staatliches Handeln — also möglichst antragslose und automatisierte Verfahren — legen, wie dies beispielsweise bei der Kindergrundsicherung angedacht ist. Ziel ist es ja, dass Bundesgesetze für die Verwaltung in Ländern und Kommunen und in der Privatwirtschaft digital einfach umgesetzt werden können, damit politische Ziele genauer und besser erreicht werden können.

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