Digitaltaugliche Gesetzgebung Ein Jahr Digitalcheck

Das Gespräch führte Susanne Ehneß 6 min Lesedauer

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Zum Jahresbeginn 2023 wurde der Digitalcheck eingeführt. Ernst Bürger, Leiter der Abteilung „Digitale Verwaltung; Steuerung OZG“ im Bundesministerium des Innern und für Heimat, und Stephanie Kaiser, Chief Product Officer des DigitalService des Bundes, ziehen im Interview eine erste Bilanz.

Ernst Bürger, Abteilungsleiter „Digitale Verwaltung; Steuerung OZG“ im Bundesinnenministerium(©  Henning Schacht)
Ernst Bürger, Abteilungsleiter „Digitale Verwaltung; Steuerung OZG“ im Bundesinnenministerium
(© Henning Schacht)

Der Digitalcheck wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. Wie lautet Ihre bisherige Bilanz?

Bürger: Wir sind positiv gestimmt nach knapp einem Jahr Digitalcheck. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass wir am Anfang eines langen Umdenkens stehen. Seit Januar 2023 haben von insgesamt 87 eingebrachten Gesetzen 72 einen Digitalcheck gemacht, das ist eine Anwendungsquote von 83 Prozent.

Die Verbindlichkeit des Digitalcheck wurde im August durch einen Kabinettbeschluss gestärkt. Die Bundesregierung hat hier, wie schon im Koalitionsvertrag und in der Digitalstrategie, betont, dass digitaltaugliche Gesetze Voraussetzung für die erfolgreiche digitale Umsetzung von politischen Vorhaben sind. Das wird in letzter Zeit immer deutlicher, wenn wir an Vorhaben denken wie zum Beispiel die Wohngeldreform, die Einbürgerungsreform oder die Kindergrundsicherung.

Ordnet man den Digitalcheck in einen größeren Zusammenhang ein, wird klar, dass er ein wichtiger Baustein der digitalen Transformation in unserem Land ist. Was uns als Bund besonders freut, ist, dass sich auch immer mehr Länder für unseren Ansatz inte­ressieren und für die eigene Gesetzgebung daran orientieren wollen. Manche Länder haben schon eigene „Digitalchecks“ eingeführt, andere planen dies. Wir sind hier in einem guten Austausch.

Kaiser: Auch aus der Umsetzungsperspektive ziehen wir eine sehr positive Bilanz. Nach einem knappen Jahr sehen wir sehr deutlich den Mehrwert der iterativen und nutzerzentrierten Vorgehens­weise. Das ist in diesem Kontext ja ein wirklich neuer Ansatz. Ganz konkret haben wir drei Versionen des Digitalcheck veröffentlicht und schrittweise den Nutzen für unsere Zielgruppen erhöht. Das bietet die Basis, um die Wirkung des Digitalcheck im nächsten Jahr weiter zu steigern. Dass dieses Vorgehen im Sommer im Kabinett beschlossen wurde, ist ein wichtiges Signal der Bundesregierung — mit Blick auf die besondere Bedeutung einer digitaltauglichen Gesetzgebung ebenso wie in Bezug auf das Vorgehen insgesamt.

Welche Rollen nehmen das BMI und der DigitalService im Rahmen des Digitalcheck ein?

Bürger: Wir setzen uns in der Bundesregierung dafür ein, dass die Ausführbarkeit bei allen Rege­lungen von Anfang an mitgedacht und so die digitale Umsetzung im Vollzug erleichtert wird. Wir tragen neue agile, ressortübergreifende und nutzerzentrierte Arbeitsweisen in den Kern der Ministerialverwaltung. Außerdem suchen wir Synergien zu weiteren Maßnahmen im Bereich der besseren und digitalen Gesetzgebung, zum Beispiel der E-Gesetzgebung, FIM oder dem geplanten Zentrum für Legistik.

Kaiser: Als DigitalService unterstützen wir das Bundesministerium des Innern und für Heimat und die Bundesregierung bei der Verwaltungsdigitalisierung und arbeiten dafür in diesem Projekt eng ­zusammen. Hierzu bringen wir ­einerseits unsere Expertise aus der digitalen Umsetzung und unsere methodischen Kompetenzen ein. Zudem können wir als neutraler Akteur Legist:innen in der Arbeit an Regelungen eine vertrauliche, methodische Unterstützung bieten.

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