Mecklenburg-Vorpommern eGovernment-Gesetz in Kraft getreten
Still und leise hat Mecklenburg-Vorpommern das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit verabschiedet. Damit hat ein weiteres Bundesland jetzt ein eigenes eGovernment-Gesetz und wie in den meisten anderen Bundesländern ist das Thema der elektronischen Aktenführung dabei von zentraler Bedeutung.
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Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes enthält in Artikel 1 das eGovernment-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (eGovG M-V). Artikel 2 des Gesetzes enthält Änderungsvorschriften zum Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V).
So wurden durch Artikel 2 unter anderem die Vorschriften zur elektronischen Aktenführung, zum Übertragen und Vernichten des Papieroriginals und zur Akteneinsicht in das eGovG M-V übernommen. Die Pflicht zur elektronischen Aktenführung gilt in Mecklenburg-Vorpommern nunmehr für alle Behörden ab dem 1. Januar 2020 als Soll-Vorschrift.
Das eGovG M-V übernimmt zum einen Regelungen des eGovernment-Gesetzes des Bundes, um ein ebenenübergreifendes einheitliches Verwaltungshandeln in Ausführung von Bundes- und Landesrecht zu gewährleisten und eine Kollision zwischen Bundes- und Landesrecht zu vermeiden. Zum anderen enthält das eGovG M-V landesspezifische Regelungen, die die eGovernment-Strategie des Landes umsetzen und vorantreiben sollen.
Ziel ist es, die Verwaltungsprozesse innerhalb und zwischen den Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Bund sowie die Dienstleistungen gegenüber den Bürgern effizienter und möglichst ohne Medienbrüche elektronisch und sicher abzuwickeln.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verpflichtung jeder Behörde zur Eröffnung von elektronischen Zugängen zur Verwaltung, auch für die Übermittlung von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Zusätzlich sollen alle Behörden ab 1. Januar 2020 einen De-Mail-Zugang eröffnen. Des Weiteren werden in einem zentralen Landesinformationsportal alle Informationen zu den Behörden des Landes, der Gemeinden, Ämter und Landkreise Mecklenburg-Vorpommern gebündelt eingestellt.
Die Behörden haben über öffentlich zugängliche Netze Daten von weiterem Nutzungsinteresse in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung zu stellen. Die elektronische Datenübermittlung soll in Ausführung von Bundes- und Landesrecht ab 1. Januar 2018 über das Landeskommunikationsnetz CN LAVINE geführt werden. Die Behörden des Landes werden zur Einhaltung verbindlicher IT-Landessstandards verpflichtet und sollen die angebotenen eGovernment-Basisdienste nutzen. Näheres dazu soll eine künftig IT-Richtlinie regeln.
Ziele der IT-Richtlinie soll die Vereinheitlichung und Standardisierung von Verwaltungsverfahren sowie ein gesicherter und datenschutzgerechter Datenverkehr sein. Damit einhergehend soll der Optimierung von Geschäftsprozessen eine besondere Bedeutung zukommen.
Mit dem eGovG M-V soll zudem ein rechtlicher Rahmen für die Koordinierung und Steuerung der Informationstechnik in der Landesverwaltung durch den Beauftragten der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für Informationstechnik gesetzt werden, dessen Funktion der Staatssekretär der für ressortübergreifende IT-Angelegenheiten zuständigen obersten Landesbehörde als CIO (Chief Information Officer) wahrnimmt.
Daneben wird der bereits tätige Lenkungsausschuss eGovernment als Steuerungsgremium der gemeinsamen eGovernment-Initiative von Land, Städte- und Gemeindetag und Landkreistag rechtlich verankert.
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