OZG-Umsetzung EfA in der Kritik

Redakteur: Manfred Klein |

Der Informationsstand zur OZG-Umsetzung lässt in vielen Kommunen immer noch zu wünschen übrig. Ein aktuelles Positionspapier der KGSt, das eGovernment Computing hier kurz vorstellt, macht Verbesserungsvorschläge.

Anbieter zum Thema

Nicht alle sind vom EfA-Prinzip überzeugt
Nicht alle sind vom EfA-Prinzip überzeugt
(© DigitalGenetics – stock.adobe.com)

Spricht man mit Kommunalpolitikern über die Aufgaben und Herausforderungen, die auf ihre Gemeinden in den kommenden Jahren im Zuge der Digitalisierung zukommen, stößt man mitunter auf erstaunliches Unwissen. So wurde unserer Redaktion jüngst die Geschichte eines Bürgermeister im Speckgürtel einer deutschen Großstadt kolportiert, der seinem Gemeinderat vorschlug, man könne sich doch einmal eine neue Webseite gönnen. Das erschreckende daran: Das Verlangen nach einem neuen Webauftritt entsprang offenbar eher einem ästhetischen Bedürfnis als dem Wunsch, einer eGovernment-Umsetzung.

Nun ist es natürlich unfair mit Einzelfällen zu argumentieren. Aber wenn sogar unter den eGovernment-Machern Unsicherheiten bezüglich der OZG-Umsetzung die Runde machen, dann ist vermutlich etwas im Busch. So geschehen auf dem KGSt-Kongresses „Digitale Kommune unplugged“. Denn hier wurde den Teilnehmern folgende Frage gestellt: „Welches Wort beschreibt ihre aktuelle Gemütslage zum OZG am treffendsten?“ Das Ergebnis war ein wenig ernüchternd, heißt es doch in dem auf dem Kongress entstandenen Positionspapier: „Chaos, Unsicherheit, Verwirrung, Zeitdruck und Verzweiflung, sind die zentralen Begriffe, die das aktuelle Bild der OZG-Umsetzung beschreiben. Dies bestätigen auch unsere Diskussionsergebnisse mit kommunalen Entscheidungsträger / innen im Rahmen unterschiedlicher KGSt-Projekte.“

Die KGSt hat aus diesen und anderen Untersuchungen nun Schlüsse zum EfA-Prinzip und dem FIT-Store gezogen und diese in einem Positionspapier veröffentlicht.

Einer-für-alle (EfA) in der Kritik

Zwar halten die Autoren in ihrem Papier fest, dass sie weiterhin grundsätzlich das EfA-Prinzip unterstützen würden. Es könne, wenn sinnvoll, konsequent und couragiert umgesetzt, dem „technischen Wildwuchs“ und einer damit verbundenen Steuerungsüberforderung in Kommunen, aber auch im gesamten föderalen System, entgegenwirken.

Allerdings hält das Positionspapier auch mit Kritik nicht hinter dem Berg, denn es heißt weiter: „In seiner Ausgestaltung ist das EfA-Prinzip allerdings zu stark aus der Sicht des Bundes und der Länder gedacht und fördert zu wenig die Nutzer-bzw. Bürgerorientierung. Anders formuliert: es ist stark angebots- und wenig nachfrageorientiert. Und Kommunen sind hier auch Nutzerinnen des OZG!“

Selbst durch EfA-Lösungen bereitgestellte Onlineservices würden in der Praxis immer wieder auf unterschiedliche kommunale Fachverfahren und eGovernment-Portaltechnologien treffen und müssten, behalte man die aktuellen Rahmenbedingungen bei, jeweils neu individuell implementiert werden. In diesem Zusammenhang nehmen die Autoren aber auch die Kommunen in die Pflicht. Heißt es doch: „Zudem geht mit dem EfA-Prinzip auch die zunehmende Notwendigkeit offener Standards und Schnittstellen einher, um Interoperabilität sicherzustellen. Diese ist auch von Kommunen konsequent einzufordern.“

Weiter heißt es: „Leistungen, die im Kontext von Bundesaufgaben zur Erfüllung nach Weisung zu erbringen sind, haben in der Regel keinen oder nur einen geringen kommunalen Bezug im Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge. Auch wenn hier etwa Beratungsprozesse durch den Bund in kommunale Hand gelegt wurden und diese vor Ort wirksam erbracht werden, sind die ’IT-Prozesse’, welche es zur Leistungserbringung braucht sowohl für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als auch für die Verwaltung nicht von besonderem Gestaltungsinteresse.“

Eine jeweils örtlich individuelle Bereitstellung der IT sei nicht das gebotene wirksame Mittel, da es für die Nutzer in der Regel nicht relevant sei, mit welcher Fachverfahrenssoftware und wo ihre Daten verwaltet würden – solange sich insbesondere ihre personenbezogenen Daten im geschützten öffentlichen Raum befänden. Die Bereitstellung dieser Fachverfahren sei in der digitalen Transformation nicht mehr kommunales Kerngeschäft, da hier kaum Gestaltungsfreiheit bestehe, sondern sei eng mit der Auftragsangelegenheit des Bundes verknüpft. Folglich sei die Online-Umsetzung dieser übertragenen Aufgaben mit einer Fülle von immer wieder anderen kommunalen Fachverfahren und immer wieder neuen dezentralen Datenbeständen von keinem primären Interesse für das kommunale Management. Ein Datenmanagement sei allerdings in den Kommunen vor Ort sicherzustellen. Kommunale Aufgabe sei es aber, diese Leistungen den Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern über Online-Services als Front-Office zugänglich zu machen. Diese Services seien dann unter der Maßgabe der Nutzerorientierung vor Ort zu gestalten, fordern die Autoren.

Erhoben wird auch die Forderung nach einer weiteren Ausgestaltung des EfA-Prinzips. Dazu heißt es: „Sofern ’EfA’ in der bisher diskutierten Form weiterverfolgt werden soll, braucht es zumindest eine Klarstellung, was konkret mit der Bereitstellung von Online-Diensten nach dem EfA-Prinzip gemeint ist. Derzeit sind die Details aus kommunaler Sicht sehr unklar und behindern die fachliche Umsetzung in den Kommunen.“

(ID:47078111)