Anbieter zum Thema
FIT-Store – für Kommunen geschlossen?
Auch mit dem FIT-Store ist man in den Kommuen offenbar nicht wirklich zufrieden. Jedenfalls formuliert das KGSt-Positionspapier unter anderem folgende Kritik: „Der FIT-STORE ist für Kommunen nicht unmittelbar nutzbar. Um Synergien zu schaffen und die fachliche Steuerung und Umsetzung in den Kommunen zu beschleunigen, sollten die Geschäftsmodelle und Regularien, wie die Länder Online-Dienste an ihre Kommunen weitergeben, homogen sein.“
Es sei weder Unternehmen noch Bürgern zu erklären, warum Online-Dienste je nach Bundesland „unterschiedlich“ seien. Zudem sei die Frage zu klären, wie sichergestellt werden könne, dass sich alle Bundesländer daran beteiligen. Weiterhin solle klar und verbindlich kommuniziert werden, welche Online-Prozesse den Kommunen bis wann und durch wen zur Verfügung gestellt würden. Darüber hinaus sollten Softwarehersteller verpflichtet werden, die notwendigen Schnittstellen in ihre Fachverfahren zu integrieren. Nur so lasse sich der Aufwand für Kommunen reduzieren. Auch könne eine die Dezentralität verbindende, noch zu schaffende und zu finanzierende „Dach- und Verbindungs-Architektur (FIT-Connect)“ nur so überhaupt bedient werden. Außerdem brauche es Klarheit darüber, wer die Implementierung der Schnittstellen in die Fachverfahren der Softwarehersteller finanziere.
Für Marc Gross von der KGSt ist angesichts dieser Kritkpunkte und der Stimmung in den Kommunen klar: „Betrachten wir es realistisch, werden wir die Ziele der OZG-Umsetzung bis Ende 2022 nicht erreichen. Die aktuelle OZG-Ausrichtung hat aktuell aber auch nur wenig mit einer ’richtigen’ Digitalisierung der Verwaltung zu tun. Wir beschränken uns zu sehr auf das Frontend und können die unzähligen in der Fläche vorhandenen Backend-Systeme nicht berücksichtigen. Es braucht ein Umdenken! Konsequent angegangen, könnten dann – über ein OZG 2.0-Nachfolgeprojekt – endlich hochwertige nutzerzentrierte Online-Services entstehen, die den Standards großer Digital-Unternehmen in nichts nachstehen. Dafür braucht es zum Beispiel bei Auftragsangelegenheiten des Bundes einheitliche Fachverfahren und darauf beruhendes Online-Services, die zentral im Auftrag des Bundes bereitgestellt werden. Dies würde auch die Registermodernisierung mit dem unverzichtbaren Once-Only-Prinzip wesentlich einfacher gestalten. Das Potenzial dafür hat die Öffentliche Verwaltung, wenn sie ihre Kraft im föderalen System richtig bündelt.“
Schlussfolgerung
Da zudem viele Kommunen und kommunalen IT-Dienstleister bei der OZG-Umsetzung an die Grenzen ihrer Kapazitäten und Möglichkeiten stoßen würden, schlägt die KGSt unter anderem vor:
Alle Online-Dienste bei den übertragenen Bundesangelegenheiten sollten den Kommunen als fertige Services unter Verwendung zeitgemäßer und wirkungsvoller IT-Technologien – wie etwa zentraler Cloudspeicherung und Bereitstellung als WebServices – bereitgestellt werden. Dies bedingt eine zentrale(-re) Datenhaltung auf Bundesebene, die weiterhin von den Kommunen örtlich gepflegt wird. Eine Einbindung und Nutzung der Verwaltungscloud ist an dieser Stelle zu prüfen.
(ID:47078111)