Digitale Zahlungsklagen
Zivilgerichtliches Online-Verfahren: Erprobung startet

Von Nicola Hauptmann 3 min Lesedauer

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Rückerstattungen und Schadensersatz einfach selbst digital einklagen? Künftig soll das möglich sein – der Onlinedienst „Digitale Klage“ ist seit dem 15. April in Betrieb und wird jetzt in zehn Bundesländern an ausgewählten Amtsgerichten erprobt.

Nicht nur die Klage, der gesamte Prozess wird nach Möglichkeit vollständig digital geführt. Im Fluggastrecht ist die digitale Klage schon seit März 2025 verfügbar, mündete aber bislang in einen herkömmlichen Prozess.(Bild:  Gemini / Canva / KI-generiert)
Nicht nur die Klage, der gesamte Prozess wird nach Möglichkeit vollständig digital geführt. Im Fluggastrecht ist die digitale Klage schon seit März 2025 verfügbar, mündete aber bislang in einen herkömmlichen Prozess.
(Bild: Gemini / Canva / KI-generiert)

Seit 15. April steht der neue Onlinedienst „Digitale Zahlungsklage“ bereit; das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit ist seit Ende 2025 in Kraft: Zeit für den Praxistest.

18 Amtsgerichte in zehn Bundesländern werden in den nächsten Monaten die Online-Verfahren erproben. Das heißt, Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro können online eingereicht und auch die Verfahren in der Regel bis hin zum Urteil vollständig digital geführt werden. Anwendungsfälle sind zum Beispiel Schadensersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall, Rückerstattungen von Kaufpreisen oder Mietkautionen.

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