Interview „Digitalisierung geht nicht mehr weg“

Autor Manfred Klein

Sachsen hat aktuell eine ganze Reihe von Maßnahmen rund um eGovernment und Digitalisierung verabschiedet. eGovernment Computing sprach mit dem Landes-CIO und eGovernment-CIO des Jahres 2018, Thomas Popp, über die Hintergründe.

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Dem CIO des Landes Sachsen Thomas Popp liegt die fachübergreifende Zusammenarbeit mit den Kommunen am Herzen
Dem CIO des Landes Sachsen Thomas Popp liegt die fachübergreifende Zusammenarbeit mit den Kommunen am Herzen
(© Staatskanzlei Sachsen)

Die CIO-Stelle im Freistaat Sachsen hat eine längere „Rundreise“ hinter sich. Zuerst im Justizministerium angesiedelt, danach im Innenministerium und nun – mit der Übernahme der Funktion durch Sie – in der Staatskanzlei. Wie kam es dazu?

Popp: Wir wollen der Bedeutung der Themen Digitalisierung der Verwaltung und eGovernment einen deutlichen Schub verleihen. Deshalb hat sich die Staatsregierung dazu entschieden, die beiden Themen in die Staatskanzlei zu holen und sie zu einem wichtigen Bestandteil des Regierungsprogramms zu machen, das die Staatsregierung unter Führung ihres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer beschlossen hat.

Für einen innovativen Freistaat Sachsen sind Digitalisierung und eGovernment zentrale Themen. Sie müssen ressortübergreifend gedacht und koordiniert werden und als Querschnittsaufgabe von allen gemeinsam umgesetzt werden. Da der Staatskanzlei sowieso von Amts wegen eine koordinierende Aufgabe für die Ressorts zukommt, macht es auch für die Digitalisierung der Verwaltung am meisten Sinn, wenn diese Aufgabe durch uns geführt und koordiniert wird. In anderen Bundesländern kann man derzeit eine ganz ähnliche Entwicklung verfolgen. Überall werden die mit eGovernment und Digitalisierung betrauten Stellen aufgestockt.

Es gibt da einen schönen Satz, den ich immer gern zitiere: „Digitalisierung geht nicht mehr weg“. Diese Erkenntnis muss in die Köpfe der Führungskräfte, denn Digitalisierung gehört zum modernen Führungsverständnis. Ein CIO, der in der Regierungszentrale angesiedelt ist, kann diese Botschaft gut zu Gehör bringen. Dennoch ist innerhalb jeden Ministeriums die Hausspitze, jeder Abteilungsleiter, jeder Referatsleiter und letztlich auch jeder Mitarbeiter für die Umsetzung der Digitalisierung verantwortlich. Insofern muss sich jedes Ministerium als Digitalisierungsministerium verstehen.

Wenn Sie sagen, Digitalisierung geht nicht mehr weg, wie geht es damit jetzt, nach dem Wechsel der Zuständigkeit im Lande, weiter?

Popp: Wir haben jetzt zunächst einmal die Digitalisierung im Regierungsprogramm verankert, mit der Folge, dass das Thema auch einer der Schwerpunkte der politischen Arbeit der Staatsregierung ist. Dazu gehören nicht nur der verstärkte Breitbandausbau in Sachsen oder die Telemedizin, sondern eben auch das Thema eGovernment beziehungsweise Verwaltungsdigitalisierung.

Zu Letzterem haben wir einen Masterplan „Digitale Verwaltung Sachsen“ erstellt, der aktuell im Kabinett diskutiert wird. Mein Plan ist, dass das Kabinettsverfahren noch im ersten Quartal abgeschlossen wird. Der Masterplan enthält allgemeine Leitlinien zum Ausbau des eGovernment, konkrete Maßnahmen in den einzelnen Ressorts und auf kommunaler Ebene, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, OZG, sowie die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung unseres Staatsbetriebs Sächsische Informatik Dienste. Der Masterplan „Digitale Verwaltung Sachsen“ gibt also den Rahmen für die künftige Entwicklung vor und verdeutlicht, dass die Digitalisierung eine Aufgabe für die gesamte Verwaltung in Sachsen ist.

Das ist das eine. Das andere ist der rechtliche Rahmen des Sächsischen eGovernment-Gesetzes. Sachsen hat bereits seit 2014 ein eGovernment-Gesetz, das nun novelliert wird. Damit haben wir dann auch den Werkzeugkasten ergänzt, der gebraucht wird, um den Masterplan umzusetzen. Die Novellierung des Gesetzes ist dem Landtag zugeleitet, das Anhörungsverfahren im Landtag bereits terminiert, sodass ich im ersten Halbjahr mit der Verabschiedung rechne.

Welche Änderungen stehen im Zuge der Novellierung des Gesetzes an? Die ursprüngliche Fassung des Sächsischen eGovernment-Gesetzes, das bereits einer ihrer Vorgänger im Amt, der damalige Justizstaatssekretär Wilfried Bernhardt, auf den Weg brachte, räumt dem Landes-CIO weitgehende Rechte ein. Wie wollen Sie diese Befugnisse für die Umsetzung des Masterplans nutzen?

Popp: In der novellierten Fassung haben wir zunächst alles das verankert, was die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes erfordert. Dieses Bundesgesetz beauftragt uns ja, Verwaltungsverfahren einfach, zuverlässig und komfortabel für Bürger und Unternehmen online anzubieten. Dazu brauchen wir erweiterte Rechtsgrundlagen. Die werden mit der Novellierung geschaffen. So haben wir zum Beispiel für ein landesweit einheitliches Servicekonto – das übrigens im Verbund mit dem Amt24 unser eGovernment-Herzstück ist – die rechtliche Basis und die Zuständigkeiten reguliert.

Des Weiteren haben wir Regelungen für Open Data im eGovernment-Gesetz verstärkt. So werden alle staatlichen Stellen verpflichtet, geeignete Daten grundsätzlich unverzüglich öffentlich bereit zu stellen. Der Abruf der Daten muss entgeltfrei und zur möglichst uneingeschränkten Weiterverwendung erfolgen und ohne verpflichtende Registrierung möglich sein. Ich bin mir sicher, dass der vorhandene Datenschatz so zum Wohle des Lebens- und Wirtschaftsstandorts Sachsen genutzt werden kann. Natürlich haben wir auch die aktuellen EU-Richtlinien beziehungsweise Erfordernisse berücksichtigt, etwa den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen.

Zu guter Letzt möchte ich noch herausgreifen, dass der Sächsischen Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD) die Aufgabe übertragen wird, die Umsetzung des OZG auf kommunaler Ebene zu koordinieren. Wir schaffen dafür insbesondere die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Mittel an die SAKD zuzuweisen.

Was nun den gesetzlichen Auftrag des CIO angeht, so will ich sagen, dass die Befugnisse schon von Anbeginn angemessen ausgestaltet sind. Die Herausforderung liegt eher darin, dem auch zu entsprechen und sich im Konzert der Digitalisierungsakteure Gehör zu verschaffen. Ich hatte ja schon gesagt, dass dies aus einer Regierungszentrale heraus besser möglich ist. Ich will darauf aufbauen und die weitere Konsolidierung sowie Erneuerung der IT-Landschaft stärker in den Blick nehmen. Mir liegt die fachübergreifende Zusammenarbeit, die Nutzung gemeinsamer Basiskomponenten und insgesamt eine gesamtstaatliche Perspektive auf die IT sehr am Herzen.

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