Eine Lösung bietet die Zentralisierung: „Zentrale IT-Verfahren beziehungsweise -Prozesse für zentrale Aufgabe müssen geschaffen werden, also zum Beispiel eine zentrale Klärung von Datenschutz, Datensicherheit und Schnittstellen“, so Jetschmanegg. Das sieht man auch in Recklinghausen so: „Der Referentenentwurf des OZG 2.0 sieht eine verpflichtende Nutzung von EfA-Leistungen vor. Die Nutzung solcher gemeinsamen Lösungen wird jedoch an den diversen unterschiedlichen Schnittstellen sowie den entsprechenden Kosten oftmals an seine Grenzen stoßen“, erklärt die Stadt auf Nachfrage. „Dies bedeutet, dass die Bundesregierung die Anbindung an bestehende Fachverfahren mit den Fachverfahrensherstellern und einer verpflichtenden Standardschnittstelle im Gesetz mit bedenken sollte.“
„Es ist außerdem zu bemängeln, dass die rechtliche Entwicklung dem technischen Fortschritt hinterherhinkt – z.B. die längst veraltete qualifizierte, elektronische Signatur – und so pragmatische Lösungen verhindert. Die Vorteile der Digitalisierung werden oftmals durch erhöhte rechtliche Anforderungen, die in der analogen Welt sinnvoll waren, geschmälert“, ergänzt Ivens. „Es macht keinen Sinn analoge Prozesse so wie sie sind in die digitale Welt zu übertragen. Vielmehr müssen effiziente digitale Prozesse neu gedacht und neu entwickelt werden, da anderenfalls die Vorteile der Digitalisierung zu Nachteilen werden.“
„Manchmal braucht es einen pragmatischen Blick auf die analoge Welt, um zu erkennen, dass wir die digitale merkwürdig umsetzen: Wir haben einen Briefkasten an unserer Meldeadresse, aber zig Online-Postfächer bei zig Verwaltungsportalen. Wir haben einen Personalausweis, aber zig Bürgerkonten, um die Identität per eID nachzuweisen. Wir haben eine DSGVO umzusetzen, bewerten aber jede Software in jeder Kommune neu nach den gleichen Maßstäben“, bringt es Adelskamp auf den Punkt und fordert: „Neue Bundes- oder Landesgesetze brauchen eine Übersetzung in digitale Musterprozesse um deutlich zu machen, ob die Umsetzung wirklich Ende-zu-Ende digital wie analog möglich ist. Die Abstimmungen zu Schnittstellen und Standards in der öffentlichen Leistungserbringung müssen intensiviert werden.“
Roland Klehr, Amtsleitung Allgemeine Verwaltung der Stadt Fürstenfeldbruck
(Bild: Stadt Fürstenfeldbruck)
Roland Klehr, Amtsleitung Allgemeine Verwaltung Fürstenfeldbruck, spricht sich zudem für gesetzlich normierte Basisdienste aus. Ivens geht sogar noch einen Schritt weiter: „Nicht zuletzt vertrete ich die Meinung, dass Leistungen, die bundeseinheitlich geregelt sind – zum Beispiel Meldewesen, Zulassungsrecht, Ausländerrecht, usw. – auch durch bundeseinheitliche Fachsoftware einheitlich bearbeitet werden sollten, so dass die einzelnen Kommunen durch die Standardisierung der Prozesse entlastet werden“, erklärt er. „Zudem sollte die Leistungsfähigkeit der IT-Dienstleister (z.B. Dataport) verbessert werden, um den technischen Support für die Kommunen auch zeitnah sicherzustellen.“
Ähnlich sieht es auch Jetschmanegg. „Wünschenswert wäre eine Verringerung der Komplexität im föderalen System. Auch neue Formen der Zusammenarbeit und der Aufgabenverteilung zwischen Kommune, Land und Bund wären denkbar. Kommunen könnten digitalisierbare Pflichtaufgaben an Land/Bund zurückgeben und sich auf die ureigenen Aufgaben mit Gestaltungspotenzial konzentrieren“, schlägt er vor.
Bleibt abzuwarten, ob die Wünsche und Bedürfnisse der Kommunen noch in die OZG-Novelle und die weiteren Digitalisierungsbemühungen des Bundes einfließen. Jetschmanegg ist auf jeden Fall sicher: „Das OZG kann als Treiber für durchgängige Digitalisierung, Bereitstellung standardisierter Workflows sowie standardisierter Basiskomponenten für fallabschließende digitale Bearbeitung fungieren.“
Stand: 08.12.2025
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