Kostenfreier, vollständiger Zugang Die Linke fordert Open Data
Die Fraktion „Die Linke“ fordert die Veröffentlichung steuerlich finanzierter Software unter einer Open-Source-Lizenz sowie die Veröffentlichung entsprechender Daten von Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltungen.
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Informationen und Daten des öffentlichen Sektors, die teilweise oder vollständig aus Steuermitteln finanziert wurden, sollen grundsätzlich für alle Menschen „zeitnah, maschinenlesbar, vollständig, kostenfrei und zur uneingeschränkten Weiternutzung“ veröffentlicht werden – das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag an den Deutschen Bundestag. Dazu zählen
- Daten, die von Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltung erhoben werden, z. B. Wetter-, Verkehrs-, Katasterdaten und Statistiken,
- Forschungsdaten, die mithilfe von öffentlicher Förderung gewonnen wurden,
- Lehr- und Lernmaterialien, deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden,
- Dokumente und Informationen, die im Rahmen staatlichen Handelns anfallen, z. B. Gesetzentwürfe, Haushaltsentwürfe oder Gerichtsurteile,
- bibliographische Daten, Digitalisate gemeinfreier Werke, Archivgut und Findmittel aus öffentlichen Bibliotheken, Archiven, Kultureinrichtungen des Bundes und aus Einrichtungen, die aus Bundesmitteln gefördert werden.
Die Linksfraktion fordert außerdem, dass
- öffentlich finanzierte Software-Produkte unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden sollen,
- das zweite Open-Data-Gesetz vorgelegt wird,
- die Bundesregierung dazu beiträgt, zeitnah alle Bundesländer in das Portal GovData zu integrieren,
- die nationale Open-Access-Strategie vorgelegt wird,
- die zentrale Stelle, die zur Beratung der Bundesbehörden und als Ansprechpartner für die Länder bei Fragen rund um die Bereitstellung von offenen Daten vorgesehen ist, zeitnah eingerichtet wird
„Bislang sind keine Anstrengungen erkennbar, die im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung festgelegten Ziele im Bereich Open Data umzusetzen, insbesondere die Absicht, internationaler Vorreiter zu werden und das Prinzip ‚Open by default‘ als Teil des täglichen Verwaltungshandelns zu etablieren“, heißt es im Antrag.
Es sei beispielsweise nicht geplant, Personal für die Bereitstellung von Open Data aus dem öffentlichen Sektor oder die Beratung von Behörden zu diesem Thema anzustellen. Auch die Überarbeitung des Open-Data-Gesetzes werde erst 2021 nach der Evaluation desselbigen erfolgen.
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