Um der Digitalisierung der Verwaltung einen Schub zu geben, haben sich das Bundesverwaltungsamt und das Statistische Bundesamt zusammengetan und eine Registerlandkarte entwickelt.
Grundlage der Registerlandkarte ist eine gemeinsame Datenbank von BVA und StBA
Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung sind die Nutzbarkeit und Qualität von Verwaltungsdatenbanken, sogenannten Verwaltungsregistern. Um einen besseren Überblick über diese zu verschaffen, haben sich nun das Bundesverwaltungsamt (BVA) und das Statistische Bundesamt (StBA) zusammengetan.
Die gemeinsame Registerlandkarte der Ämter stellt eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Vorhaben im Bereich der Registermodernisierung dar. Grundlage ist der Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Datenbasis.
Die beim StBA geführten Daten werden dazu auf die gemeinsame Datenbank überführt. Diese wird vom BVA betrieben und soll künftig in Zusammenarbeit mit dem StBA kontinuierlich weiterentwickelt, ausgebaut und ergänzt werden. Die zentrale Datenhaltung und -pflege entspricht dabei den Prinzipien der Datensparsamkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit.
Ziel der Landkarte ist es, der öffentlichen Verwaltung, Unternehmen sowie interessierten Nutzerinnen und Nutzern zu ermöglichen, Informationen zu allen bestehenden Registern, wie Melde- oder Handelsregistern, sowie deren jeweiligen Aufgabenbereichen zu erhalten.
Zudem macht die Registerlandkarte erkennbar, welche technischen Schnittstellen und Fachstandards erforderlich sind, um Vorgänge in Verwaltungen zu erleichtern und die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter zu entlasten.
In einem vierteljährlichen Turnus bietet das BVA auch Online-Veranstaltungen an, im Rahmen derer der Prototyp der Registerlandkarte vorgestellt wird. Der nächste Termin ist der 11. Oktober 2023.
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