IT-Planungsrat Die Digitale Dachmarke wird pilotiert

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

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Sie soll Vertrauensanker und Sicherheitssiegel sein: Die Digitale Dachmarke wurde als freiwilliges Angebot an Kennzeichnungselementen für übergreifende Online-Auftritte von Bund, Ländern und Kommunen konzipiert. Ab Dezember beginnen die ersten Websites mit der Pilotierung.

Das Konzept einer digitalen Dachmarke für Deutschland hat der IT-Planungsrat in seiner Sitzung im März beschlossen.(© wetzkaz – stock.adobe.com)
Das Konzept einer digitalen Dachmarke für Deutschland hat der IT-Planungsrat in seiner Sitzung im März beschlossen.
(© wetzkaz – stock.adobe.com)

Ob von Bund, Ländern oder Kommunen: Digitale Angebote der öffentlichen Verwaltung sollten als solche für Bürgerinnen und Bürger sofort erkennbar sein. Das ist auch wichtig im Hinblick auf möglichen Missbrauch und Desinformation. Daher hat eine Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates mit Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen eine Digitale Dachmarke für Deutschland entwickelt.

Die Einführung der Digitalen Dachmarke ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Desinformation und gezieltem Missbrauch im Netz. Sie sollen auf einen Blick erkennen können, dass sie sich auf einer sicheren, staatlichen Website mit vertrauenswürdigem Inhalt befinden.

Dr. Markus Richter, Vorsitzender des IT-Planungsrates

Das Konzept wurde in der 43. Sitzung des IT-Planungsrats im März beschlossen, ab Dezember beginnen nun die ersten Websites mit der Pilotierung, indem sie einzelne Kennzeichnungselemente der Dachmarke umsetzen. Dazu gehören neben dem Bundesportal auch die elektronische Wohnsitzanmeldung, GovData oder die Hamburger Seite zur Meldung von Verstößen gegen das Geldwäschegesetz. „Ich bin froh, dass wir mit der Digitalen Dachmarke jetzt in die Pilotierung gehen können“, erklärte Jan Pörksen, Staatsrat und Chef der Senatskanzlei Hamburg. So könne man auf einen Blick falsche Informationen oder unseriöse Angebote besser erkennen und sich davor schützen. „Dies ist im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung eine wichtige Ergänzung, die das Vertrauen in unsere Angebote stärkt und ihre Nutzung steigern soll."

Die Digitale Dachmarke wurde als modulares Kennzeichnungssystem gestaltet, sie besteht aus vier Elementen:

  • dem Bildzeichen – einer modernen Interpretation des Bundesadlers, das als „Qualitätssiegel" dient;
  • der Kopfzeile, die in Anlehnung an die Kopfzeile der EU-Websites gestaltet ist;
  • der einheitlichen Domain gov.de und
  • dem modularen Designsystem KERN – dessen Bausteine werden Open Source als UI-Kit und als Komponentenbibliothek angeboten.

Laut Beschluss des IT-Planungsrates steht es Ländern und Kommunen frei, die Elemente der Digitalen Dachmarke auch für ihre länder- oder kommunalspezifischen Angebote zu nutzen.

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