IT-Planungsrat Der EfA-Marktplatz ist nun verbindlich

Von Natalie Ziebolz 1 min Lesedauer

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Mit dem Einzug des Marktplatzes für EfA-Leistungen in das Produktportfolio des IT-Planungsrats sind entsprechende Angebote ab sofort nur noch dort bestellbar. Dies soll die Nachnutzung beschleunigen.

Über den Efa-Marktplatz können beisielsweise Bundesländer ihre Lösung anderen zur Nachnutzung zur Verfügung stellen.(Bild:  png-jpeg-vector – stock.adobe.com)
Über den Efa-Marktplatz können beisielsweise Bundesländer ihre Lösung anderen zur Nachnutzung zur Verfügung stellen.
(Bild: png-jpeg-vector – stock.adobe.com)

Heute wurde der Marktplatz für EfA-Leistungen erfolgreich in das Produktportfolio des IT-Planungsrats integriert. Seit 2022 entwickelt in einer Kooperation zwischen der FITKO und govdigital, bietet er eine zentrale Plattform für die Bestellung und Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen auf Bundesebene, Länderebene und kommunaler Ebene. Mit dieser Integration geht auch der FIT-Store von der Website der FITKO auf den gemeinsamen Marktplatz über, wodurch alle EfA-Angebote nur noch dort sichtbar und digital bestellbar sind. Papierverträge werden zukünftig voraussichtlich nicht mehr zum Vertragsschluss genutzt werden können.

„Die verbindliche Nutzung dieses Marktplatzes für EfA-Leistungen inklusive des elektronischen Vertragsabschlusses beschleunigt und vereinfacht die Prozesse rund um die Vertragsabwicklung. Dies erleichtert die Modalitäten der gemeinsamen Finanzierung und fördert dadurch nachhaltig die flächendeckende Implementierung und Nachnutzung der digitalen Verwaltungsleistungen“, erklärt Bundes-CIO Dr. Markus Richter. Insbesondere fördere der Marktplatz den Zugang der Kommunen zu den EfA-Leistungen. Für die Nutzung ist eine Registrierung beziehungsweise Akkreditierung notwendig. „Das ist möglich, wenn sie entweder als Behörde im Namen eines Trägers der FITKO einen Vertrag schließen dürfen oder Mitglied der govdigital sind oder mit einem ihrer Mitglieder verbunden sind. Auf diese Weise wird eine nahezu flächendeckende Nachnutzung ermöglicht“, heißt es von Seiten des IT-Planungsrats. Anschließend können Bereitsteller und Nachnutzer miteinander in Kontakt treten und einen entsprechenden Vertrag abschließen. „Die technische Anbindung der EfA-Leistung erfolgt schließlich zwischen dem dienstbetreibenden IT-Dienstleister und dem Endnutzer.“

Das Produktmanagement obliegt der FITKO, während govdigital die Rolle des Marktplatzbetreibers übernimmt. „Unser Produktmanagement wird darauf ausgerichtet sein, den bundesweiten Leistungsaustausch zwischen Behörden und IT-Dienstleistern weiter zu fördern und damit die digitale Transformation in der öffentlichen Verwaltung weiter voranzutreiben“, betont Andre Göbel.

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