Onlinezugangsgesetz Bundesrat stimmt OZG 2.0 nicht zu

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

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Seit Monaten wird an einem Nachfolger für das Onlinezugangsgesetz gearbeitet. Der Bundestag hat dem Gesetz bereits zugestimmt. In der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats hätte das Gesetz nun verabschiedet werden können, das Vorhaben fand jedoch keine Mehrheit.

Am 22. März 2024 thematisierte der Bundesrat die Digitalisierung der Verwaltung. Zur Abstimmung stand die Änderung des 2017 erlassenen Onlinezugangsgesetzes.(Bild:  Bundesrat)
Am 22. März 2024 thematisierte der Bundesrat die Digitalisierung der Verwaltung. Zur Abstimmung stand die Änderung des 2017 erlassenen Onlinezugangsgesetzes.
(Bild: Bundesrat)

Die Änderungen des Onlinezugangsgesetzes sind nunmehr seit knapp 15 Monaten in der Diskussion. Das Gesetz soll unter anderem die Voraussetzungen für die digitale Kommunikation mit der Verwaltung – durch die Einführung der BundID –, den elektronischen Ersatz für die Schriftform sowie ein qualifiziertes elektronisches Siegel schaffen. „Das OZG-Änderungsgesetz ist ein wichtiges Upgrade einer in die Jahre gekommenen gesetzlichen Grundlage“, so Johann Saathoff, Abgeordneter der SPD. „Wir brauchen es alle dringend und es bringt viele gute Nachrichten.“ Er verweist in diesem Zusammenhang noch darauf, dass in fünf Jahren alle Unternehmensleistungen digital angeboten werden müssen und die Ende-zu-Ende-Digitalisierung im Fokus steht. „Eine weitere gute Nachricht: Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Nachweise zukünftig nur noch einmal vorlegen, sind die Daten bei zuständigen Behörden und Registern vorhanden, können sie dort einfach digital abgerufen werden.“

Anrufung des Vermittlungsausschusses gefordert

Doch einige Aspekte des Entwurfs waren bereits im Vorfeld der Plenarsitzung des 22. März 2024 umstritten. So forderte etwa der Deutsche Landkreistag, den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Das Gesetz will dem Bund eine einseitige Festlegung aller für die Umsetzung erforderlichen Standards erlauben, und zwar ohne wirksame Einbeziehung des IT-Planungsrats und der fachlichen und technischen Expertise aus Ländern und Kommunen. So kann das nicht funktionieren“, kritisierte Präsident Reinhard Sager. Er fordert stattdessen eine umfassende Standardisierungsstrategie.

Darüber hinaus sprach sich auch der federführende Innenausschuss unter anderem aus diesem Grund für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus. „Der Bundesrat spricht sich gegen die einseitige Konzentration von Regelungsbefugnissen beim Bund, kombiniert mit dessen Rückzug aus seiner Finanzierungsverantwortung für die Verwaltungsdigitalisierung und der Aushöhlung der Kernaufgaben des IT Planungsrats aus.“ Zudem wurde Kritik laut, dass sich der Bund „zu Lasten der Länder und Kommen nahezu vollständig aus der Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung zurückziehe“. Gleichzeitig wurde eine Neuberechnung des zu erwartenden Erfüllungsaufwands und die Beibehaltung der ELSTER-Identifizierung gefordert.

Auch Saathoff ist klar, dass nicht alle Länder vollkommen mit dem Entwurf zufrieden sind. „Daher machen wir Ihnen heute ein Angebot, dass Sie hoffentlich nicht ablehnen können“, erklärte er während der heutigen Plenarsitzung. „Wenn Sie dem Gesetzentwurf heute zustimmen, dann kommen wir Ihnen in fachlichen Argumenten weit entgegen, eigentlich nehmen wir alle Ihre fachlichen Argumente auf und lösen sie in einer Protokollerklärung. Erstens damit, dass wir Ihnen zusagen, in einem anderen Gesetzgebungsverfahren zu ändern, dass Standards vom Bund nur im Einvernehmen statt im Benehmen mit dem IT-Planungsrat festgelegt werden. Zweitens, indem wir für automatisierte Nachweisabrufe in Ausnahmefällen, wie von Ihnen gewünscht, asynchrone Nachweisabrufe zulassen und drittens, indem ELSTER auch dauerhaft als Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren eingesetzt werden kann.“ Weiteren finanziellen Forderungen könne der Bund hingegen weder heute noch im Vermittlungsausschuss nachkommen.

Kein Vermittlungsausschuss, keine Zustimmung

Doch bei der anschließenden Abstimmung zeigte sich, auf den Kompromiss eingehen wollte der Bundesrat nicht. Die Änderung des OZG erhielt keine Mehrheit. Da der Bundesrat auch nicht den Vermittlungsausschuss angerufen hat, liegt der Ball nun bei der Bundesregierung und dem Bundestag. Diese haben ihrerseits die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss hinzuzurufen. Das 16-köpfige Gremium soll dann einen Konsens finden.

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