OZG 2.0 Der Deutsche Landkreistag ist gegen das neue OZG

Von Serina Sonsalla 1 min Lesedauer

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Der Deutsche Landkreistag will eine Strategie in der Standardisierung, die Kommunen und Länder sowie das Wissen des IT-Planungsrats miteinbezieht. Deshalb fordern sie den Bundesrat dazu auf, das OZG 2.0 so nicht zu akzeptieren.

Die neue Gesetzeslage des OZG 2.0 sehen einige kritisch. So auch der Deutsche Landkreistag, der mit seiner Forderung, dem OZG 2.0 nicht zuzustimmen, den Bundesrat erreichen will. (Bild:  hkama – stock.adobe.com)
Die neue Gesetzeslage des OZG 2.0 sehen einige kritisch. So auch der Deutsche Landkreistag, der mit seiner Forderung, dem OZG 2.0 nicht zuzustimmen, den Bundesrat erreichen will.
(Bild: hkama – stock.adobe.com)

Das neue Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) soll die Ziele der Modernisierung und Digitalisierung in der Verwaltung vorantreiben. Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, sieht den Prozess aber vielmehr verlangsamt: „Dadurch wird die zähe Geschichte des OZG nur um eine unrühmliche Episode länger. Das, was hier auf dem Tisch liegt, ist getragen von reinem Aktionismus des Bundes. Es löst die eigentlichen Probleme nicht.“ Er teilte mit, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass keinerlei Vorschläge für eine umfassende Vollzugsbetrachtung und Einbeziehung der kommunalen und Landesverwaltung gemacht werden. Deshalb will der deutsche Landkreistag eine Strategie für die Standardisierung, die alle Beteiligten in der Verwaltung sowie der Privatwirtschaft miteinbezieht und fordert den Bundesrat dazu auf, den OZG 2.0 in seiner Form nicht zu akzeptieren.

„Das Gesetz will dem Bund eine einseitige Festlegung aller für die Umsetzung erforderlichen Standards erlauben und zwar ohne wirksame Einbeziehung des IT-Planungsrats und der fachlichen und technischen Expertise aus Ländern und Kommunen. So kann das nicht funktionieren.“ Sager kritisiert weiterhin, dass keine föderal übergreifende Standardisierungsorganisation geschaffen, sondern einseitig und im Alleingang gehandelt werde.

Mit dem neuen Onlinezugangsgesetz wird für Bürger und Bürgerinnen zudem das Recht auf digitale Verwaltungsdienstleistungen eingeräumt. Das sieht der Landkreistag schwierig: Der Rechtsanspruch lasse sich nicht vor Gericht einklagen, da er zu abstrakt sei. „Damit wird das ganze Vorhaben zur Farce. Ein Fortschritt bei der ebenenübergreifenden Verwaltungsdigitalisierung ist damit nicht verbunden.“

Auch in anderen Bereichen muss noch mehr getan werden, denn Fortschritt fehle auch noch wo anders: „Die zentralen Projekte der Registermodernisierung, der Automation der Verwaltung und der Informationssicherheit bleiben aber nahezu auf der Strecke und sind weiterhin unterfinanziert. Das ist ernüchternd.“

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