eGovernment-Gesetz, De-Mail und nPA Bund schafft Voraussetzungen für Kfz-Zulassung per Internet
Die Bundesregierung hat mit dem eGovernment-Gesetz, dem De-Mail Gesetz und dem neuen Personalausweis die rechtlichen Voraussetzungen für Genehmigungsvorgänge im Internet geschaffen. So wird auch die Kfz-Zulassung online möglich. Allerdings gilt es noch, logistische Probleme zu lösen.
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Die Zulassung von Fahrzeugen ist in Deutschland eine staatliche, hoheitliche Aufgabe, die von rund 450 Stadt-und Landkreisen durchgeführt wird. Als häuftig genutzter Bürgerdienst würde eine Kfz-Zulassung per Internet nicht nur die Bürger zeitlich entlasten. Auch der Verwaltungsaufwand wird geringer. Ebenso ist der Umweltgedanke von Bedeutung, da vor allem in den Landkreisen lange Fahrten zu den Zulassungsstellen entfallen könnten.
Rechtliche Voraussetzungen
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Bearbeitung von Anträgen im Internet sind durch die Änderung des eGovernment-Gesetzes sowie des Verwaltungsverfahrensgesetzes gegeben. Der neue Personalausweis (nPA) ist mit einer eID-Funktion für die elektronische Antragsstellung im Internet ausgestattet. Allerdings ist die Akzeptanz des nPA für das eGovernment noch gering.
Das De-Mail-Gesetz für rechtssichere Transaktionen im Internet wurde von den großen TK-Anbietern implementiert. Der Bürger kann sich kostenlos bei De-Mail registrieren, er muss sich allerdings bei der Registrierung ausweisen. Berechnet wird nur eine Gebühr für die tatsächliche Nutzung. Ämter und Unternehmen können De-Mail zu geringen Kosten und ohne komplizierte Infrastruktur einführen.
Technische Voraussetzungen
Mit „xKfz“ hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen Standard für den Datenaustausch im Zulassungswesen definiert, der auf XML (Extended Markup Language) basiert. xKfz ist Teil des „xÖV“-Standards.
Die deutschen Zulassungsbehörden nutzen xKfz für die Kommunikation mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA). Mit den Nachrichtengruppen, etwa für Halter- Fahrzeug- oder Versicherungsdaten, steht ein bundesweiter Standard zur Verfügung. Damit können Vorsysteme wie das Online-Portal mit den lokal eingesetzten EDV-Systemen für die Zulassung verbunden werden. Derzeit werden bei den Zulassungsbehörden etwa zehn verschiedene EDV-Lösungen eingesetzt.
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühr und zusätzlicher Gebühren, beispielsweise für das Wunsch-Kennzeichen, kann per Paypal erfolgen.
Über das Internet-Portal von Boll und Partner sollen Bürger, Autohäuser und Hersteller alle wichtigen Zulassungsvorgänge online abwickeln können. Das Internet-Portal ist technisch getrennt von den örtlichen EDV-Systemen für die Kfz-Zulassung. Schnittstellen sind De-Mail, xKfz und Paypal.
Probleme
Probleme bereitet derzeit noch die Logistik für die Dokumente (Zulassungsbescheinigung I und II, Übereinstimmungsbescheinigung) und Kennzeichen. Zwar kann inzwischen bei einem Umzug das bisherige Kennzeichen behalten werden, aber bei Neufahrzeugen, Halterwechsel oder Abmeldung eines Kfz muss das Kennzeichen zum Amt.
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