Konjunkturprogramm der Bundesregierung Booster für eGovernment und eHealth

Autor Manfred Klein |

Die Bundesregierung hat sich auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit 130 Milliarden Euro geeinigt, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise auszugleichen und die Zukunftsentwicklung des Landes voranzutreiben. Davon sollen rund 50 Milliarden Euro in Bereiche wie Quantentechnologie und Künstliche Intelligenz fließen.

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Milliarden für eGovernment, eHealth und die Kommunen – das Konjunkturprogramm der Bundesregierung
Milliarden für eGovernment, eHealth und die Kommunen – das Konjunkturprogramm der Bundesregierung
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Zur Zielsetzung des Konjunkturprogramms der Bundesregierung heißt es vonseiten der Koalitionspartner: „Nachdem es gelungen ist, die Infektionszahlen wieder auf ein niedriges Niveau zu senken und die Beschränkungen schrittweise zu lockern, ist es nun das erklärte Ziel der Koalitionspartner, Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert. Dazu bedarf es nicht nur der Reaktion auf die Auswirkungen der Krise, sondern viel mehr eines aktiv gestalteten innovativen Modernisierungsschubs und der entschlossenen Beseitigung bestehender Defizite. Diese Krise wird einschneidende Veränderungen bewirken, Deutschland soll gestärkt daraus hervorgehen.“

Bestandteil des Konjunkturprogramms ist auch ein umfangreiches Zukunftspaket das Deutschlands Rolle als weltweiter Spitzentechnologieexporteur insbesondere durch digitale Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien stärken soll. Auch das Gesundheitswesen soll in diesem Zusammenhang gestärkt und der Schutz vor Pandemien verbessern werden.

eGovernment und Verwaltungsdigitalisierung

Davon soll auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) profitieren. Im Koalitionsentwurf heißt es dazu: „Die Registermodernisierung stellt eine wichtige Säule der Digitalisierung der gesamten Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen dar. Sie ist von großer Bedeutung für die Umsetzung des Prinzips der nur einmaligen Erfassung von personenbezogenen Daten bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen ('Once Only'). Voraussetzung dafür ist eine fehlerfreie registerübergreifende Identifikation von Personen.“

Deshalb soll bereits ab der kommenden Woche mit ausgewählten Experten eine breit angelegte Diskussion zur Umsetzung begonnen werden. Ziel der Gespräche ist es, noch in diesem Sommer einen Gesetzentwurf vorzulegen, der in einem ersten Schritt den Bereich der Register mit Relevanz für die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes mit der Steuer-ID als verwaltungsübergreifender ID-Nummer erschließt.

Um höchsten Ansprüchen an den Datenschutz zu genügen, soll der registerübergreifende Datenaustausch dabei nicht direkt zwischen den beiden Behörden, sondern als zusätzliche Sicherung immer über eine dritte Stelle erfolgen. In einem nächsten Schritt soll dann entschieden werden, ob das Verfahren auch für weitere, bereichsspezifische Identifier eingeführt werden kann oder ein einheitlicher Identifier für alle Register umgesetzt wird. Für das Vorhaben sollen 300.000 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Beschleunigte OZG-Umsetzung

Mit weiteren 3 Milliarden soll die OZG-Umsetzung jetzt zügig und flächendeckend auf den Weg gebracht werden. Das Online-Zugangs-Gesetz soll jetzt zügig und flächendeckend umgesetzt werden. Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen zusätzlich finanziell bei dieser Umsetzung, wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept („einer für alle“) flächendeckend umsetzen.

Die Corona-Pandemie habe zudem deutlich gemacht, dass in der Öffentlichen Verwaltung ein Digitalisierungsschub notwendig sei. Aber auch viele Unternehmen seien mit dem Bedarf vermehrter digitale Kundenkontakte konfrontiert. Neben der Beschleunigung der Prozesse der digitalen Verwaltung werden daher Maßnahmen für die digitale Befähigung von Kommunen und den nachhaltigen Energieverbrauch angestrebt.

Der Digitalisierung der Wirtschaft soll unverzüglich ein zusätzlicher Schub gegeben über die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm zur Unterstützung des Auf- und Ausbau von Plattformen und die Befähigung von KMUs zur beschleunigten digitalen Transformation. Der Finanzbedarf dafür wird auf eine 1 Milliarde Euro beziffert.

Produktinnovationen und dadurch erhofftes wirtschaftliches Wachstum im Bereich der Künstlichen Intelligenz sollen mit 2 Milliarden gefördert werden. Die Erforschung und Entwicklung von marktfähigen Anwendungen im Bereich der Quantentechnologie sollen mit 2 Milliarden Euro gefördert werden.

Beschleunigter Breitbandausbau

Auch für den Ausbau der digitalen Infrastruktur stellt das Konjunkturpaket umfangreiche Mittel bereit. „Wir wollen bei den zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G in der Weltspitze als Technologieanbieter eine führende Rolle einnehmen und unterstützen den technologischen Wandel frühzeitig. Bei diesen Technologien wird die Bedeutung von Software in der Netzsteuerung dominieren.“

Dies eröffne die Chance, unsere digitale Souveränität und zugleich die Innovationskraft unserer Unternehmen zu stärken, heißt es weiter. Deshalb würden innovative Unternehmen bei der Entwicklung und Erprobung neuer, softwaregesteuerter Netztechnologien gezielt gefördert. Zugleich soll der Markteintritt für solche innovativen Netztechnologien erleichtert werden. Dazu will die Bundesregierung regulatorische Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene prüfen, beispielsweise zur Verbesserung der Interoperabilität von Netzkomponenten. Zudem soll die rasche Erarbeitung und Durchsetzung von offenen Standards wie openRAN auf europäischer Ebene unterstützen. Insgesamt sollen dafür 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls gefördert werden soll der Glasfaser-Breitbandausbau in „nicht wirtschaftlichen Bereichen“.

Dazu soll das Fördersystem „entbürokratisiert und weiterentwickelt werden“ sowie mit den dazu notwendigen Mitteln ausgestattet werden. Der 5G-Ausbau soll zudem mit weiteren 5 Milliarden Euro gefördert werden.

Freuen können sich auch Kommunen, die sich mit Smart-City-Konzepten befassen. Das Programm „Smart City“ wird um 500 Millionen aufgestockt. So sollen auch Städte und Gemeinden zum Zug kommen, die mit ihren Projekten bisher nicht gefördert werden konnten. Für künftige Kommunikationstechnologien

Die Fähigkeit zu souveränem Handeln im Cyber- und Informationsraum ist untrennbar mit digitaler Souveränität verbunden. Daher soll ein Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr aufgebaut werden, um die nationale Verfügbarkeit digitaler und technologischer Innovationen für öffentliche und private Bereiche zu verbessern und innovative und interdisziplinäre Forschung in einem sicheren Umfeld zu betreiben. Der Finanzbedarf wird mit 0,5 Milliarden Euro angegeben.

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