EU-Dienstleistungsrichtlinie als Standortpolitik Basiskomponenten für den Einheitlichen Ansprechpartner
Sachsen-Anhalt verfolgt bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sowohl technisch wie auch organisatorisch einen integrativen Ansatz.
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eGovernment Computing sprach mit dem Projektverantwortlichen Frank Bonse über die Zielsetzung des Vorhabens und die erhofften Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt.
Herr Bonse, bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie gehen die Länder zum Teil sehr unterschiedliche Wege. Für welche Organisationsform hat sich Sachsen-Anhalt beim Einheitlichen Ansprechpartner entschieden?
Bonse: Wir setzen in Sachsen-Anhalt auf eine zentrale Stelle für den Einheitlichen Ansprechpartner, welche im Landesverwaltungsamt, der Mittelinstanz und Bündelungsbehörde, verortet ist. Das schließt aber nicht aus, dass die Kommune als Zuständige Stelle (ZS) direkt angesprochen werden kann. Somit muss auch die Kommune über Wissen und Ausstattung zur Erfüllung der Dienstleistungsrichtlinie verfügen. Für den Dienstleister stehen somit verschiedene Wege offen. Die gesetzliche Grundlage steht in Sachsen-Anhalt – wie in anderen Bundesländern auch – noch aus. Das Gesetzgebungsverfahren wird im Dezember abgeschlossen. Anzumerken ist, dass die Entscheidung zugunsten der Mittelinstanz im Jahre 2012 evaluiert wird.
Welchen Wert messen Sie der Dienstleistungsrichtlinie im Rahmen der Standortpolitik des Landes Sachsen-Anhalt zu?
Bonse: Wenn europaweit das Verfahren angenommen wird, dann ist Sachsen-Anhalt in doppelter Hinsicht gut gerüstet. Einerseits verfügen wir seit Jahren über ein attraktives und aussagekräftiges Landesportal und nutzen die bestehenden IT-Komponenten in unserem EU-DLR Projekt, andererseits sind wir durch das reibungslose Zusammenspiel der Ressorts auf Landesebene ausdrücklich auf die Kooperation mit Kommunen und Kammern auf Ansiedelungsvorhaben in unserem Wirtschaftsraum vorbereitet. Da für die erforderliche IT-Unterstützung mit der eGovernment-Strategie des Landes viel vorbereitet wurde, gehen wir davon aus, dass wir ein positives Angebot für zukünftige Dienstleister der EU-Mitgliedstaaten aber auch für einheimische Unternehmer bereitstellen konnten, welches letztendlich zur Stärkung unseres Landes als attraktiven Wirtschaftsstandort beitragen wird.
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