eVergabe in Deutschland Analoge Vergabe verursacht Kosten von 2 Milliarden Euro
Die Vergabepraxis Öffentlicher Verwaltungen verursacht ungeheure Kosten – sowohl in der Verwaltung selbst wie auch bei den Wirtschaftsunternehmen. Hinzu kommt, dass der komplizierte papierbasierende Vergabeprozess viele kleinere mittelständische Unternehmen von vornherein ausschließt.
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Doch die Umstellung auf eine ausschließlich elektronische Vergabe ist kompliziert, müssen doch die Systeme unterschiedlichster Hersteller unter einen Hut gebracht werden. Richten soll es die XVergabe. Wie das funktionieren soll, erläutert Martin Zeidler vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums im Interview mit eGovernment Computing.
Herr Zeidler, 2016 soll es so weit sein. Spätestens dann soll nach dem Willen der EU die elektronische Auftragsvergabe zum Standard geworden sein. Und schon 2014 soll die Bereitstellung der Vergaberichtlinien elektronisch erfolgen. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die deutschen Verwaltungen? Worauf müssen diese sich einstellen, und was müssen sie bei der Umstellung beachten?
Zeidler: Eine Standardisierung ist dringend notwendig, es muss einen einfachen Zugang zu den Plattformen geben. Derzeit wird mit unterschiedlichen Systemen mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen gearbeitet. In Deutschland wird das öffentliche Vergabewesen aus etwa 30.000 Stellen gebildet. Das ist ohnehin schon eine sehr fragmentierte Struktur. Dazu nutzen die Vergabestellen auch noch zahlreiche verschiedene Plattformen – und die sind nicht interoperabel.
Ein kurzes Beispiel: Ein Möbelfabrikant möchte seine Schreibtische bei den Ausschreibungen einer Bundesbehörde, zweier Länder und einer Gemeinde an den Mann bringen. Dafür muss er in der Praxis bis zu vier verschiedene komplexe Software-Pakete installieren und bedienen können. Da wundert es kaum, dass einzelne Bieter vor öffentlichen Vergabeverfahren bisher noch zurückschrecken.
Das sind natürlich keine guten Voraussetzungen für den Wettbewerb. Daher müssen Vergabestellen jetzt ihre Prozesse und Abläufe anpassen und sich frühzeitig an elektronische eVergabe-Plattformen anschließen, wie sie auch das BeschA anbietet.
Welche Rolle spielt in diesem komplexen Prozess das Verfahren zur XVergabe?
Zeidler: Ziel der XVergabe ist es, einen einheitlichen Zugang zu unterschiedlichen Plattformen zu bieten – sodass der Möbelfabrikant aus dem vorigen Beispiel nur noch ein einziges Software-Paket benötigt. Mit dem Projekt ist es dem Beschaffungsamt gemeinsam mit verschiedenen deutschen eVergabe-Lösungsanbietern gelungen, einen plattformübergreifenden Standard für den Austausch von Dokumenten zwischen Bietern und elektronischen Vergabeplattformen zu schaffen.
Als nächster Schritt wäre es jetzt wichtig, die XVergabe in ganz Deutschland als Standard zu definieren und festzulegen; dafür müssen wir das Projekt durch die Sicherstellung der Finanzierung und den Endausbau zum Abschluss bringen. Erst danach sind der Übergang in den Wirkbetrieb und die verbindliche Vorgabe zur Nutzung möglich.
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