Definition Was ist die eVergabe?

Redakteur: Manfred Klein

Die elektronische Vergabe oder kurz eVergabe ist die Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren auf elektronischem Weg. Die elektronische Vergabe bildet einen Teilbereich der elektronischen Beschaffung (eProcurement).

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Bei der eVergabe kommen elektronische Informations- und Kommunikationsmittel bei der Vergabe von Aufträgen für Einrichtungen des Öffentlichen Sektors zur Anwendung. Dabei unterliegt auch eine elektronische Vergabe den Vorschriften des Vergaberechts.

Hierbei beginnt die eVergabe nach deutschem Verständnis mit der elektronischen Auftragsveröffentlichung und endet mit der Auftragserteilung.

Bisher fehlen einheitliche Standards

Aktuell konkurrieren bei der eVergabe noch zahlreiche verschiedene technische Ansätze und Portale. Zudem existieren noch keine verbindlichen Standards. Dies verringert die Kompatibilität der Anwendungen und sorgt für die noch geringe Akzeptanz der eVergabe in Wirtschaft und Handwerk.

Diese Situation soll mittels der EU-Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU geändert werden. Das Ziel dieser Richtlinien liegt in einer verstärkten Nutzung von eVergabe-Systemen innerhalb der EU sowie in der Senkung der Vergabekosten mittels der durch entsprechende elektronische Verfahrensweisen möglichen Effizienzsteigerung.

Die aktuelle Situation in Deutschland

Seit dem 18. April 2017 besteht für Bund, Länder und Kommunen für Beschaffungen im sogenannten Oberschwellenbereich bereits die Verpflichtung zu einer ausschließlichen Kommunikation auf elektronischem Weg mit sämtlichen Teilnehmern und Bietern. Spätestens bis zum 18. Oktober 2018 müssen auch alle Auftraggeber und Auftragnehmer ihre Kommunikation vollständig auf elektronischem Weg durchführen.

Ab dem 1. Januar 2020 müssen ebenfalls bei allen Beschaffungen des Bundes im Unterschwellenbereich ab einem Wert von 25.000 EUR sämtliche Angebote und Teilnahmeanträge auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Die Pflicht zur eVergabe im Oberschwellenbereich bezieht sich einzig auf den elektronischen Datenaustausch. Dahingegen besteht keine Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zur elektronischen Verarbeitung, Prüfung oder Wertung der Angebote.

Ein neuer einheitlicher deutscher Standard

Zurzeit wird in Deutschland an der Entwicklung eines einheitlichen Standards zur eVergabe gearbeitet. Dieser aktuell unter der Bezeichnung „XVergabe“ firmierende Standard soll in Zukunft zu einer einheitlichen Anwendungssoftware für sämtliche eVergabe-Plattformen führen.

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