Landtag in Hessen verabschiedet eGovernment-Gesetz

77 Millionen Euro für Digitalisierungsstrategie und eAkte

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Zur Open-Data-Kritik bleibt anzumerken, dass der Entwurf zwar einen Paragrafen zur Akteneinsicht enthält, der auch auf elektronische Entwicklungen Rücksicht nimmt, ansonsten auf den Open Data keinen Bezug nimmt. Das Gesetz merkt in seiner jetzigen Form dazu an: „Soweit ein Recht auf Akteneinsicht besteht, kann jede Behörde, die Akten elektronisch führt, Akteneinsicht insbesondere dadurch gewähren, dass sie

  • elektronische Dokumente übermittelt,
  • einen Aktenausdruck zur Verfügung stellt,
  • die elektronischen Dokumente auf einem Bildschirm wiedergibt oder
  • den elektronischen Zugriff auf den Inhalt der Akten gestattet.“

Trotz der Bitkom-Bedenken lobte Innenminister Peter Beuth den Entwurf: „Hessen bekommt ein modernes Digitalisierungsgesetz, welches einen einfachen und schnellen Umgang zwischen den Ämtern wie auch in der Kommunikation der Behörden mit den Bürgern vorschreibt.“

Beuth verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die von der Landesregierung gemachten Anstrengungen und verwies darauf, dass unabhängig vom verabschiedeten Gesetz, das Land 2015 mit der Agenda „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ initiiert und damit einen Masterplan für ein digitalisiertes Verwaltungshandeln vorgelegt habe und bereits zahlreiche Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung auf den Weg gebracht worden seien. Das eGovernment-Gesetz schaffe nunmehr das notwendige rechtliche Fundament für eine Verwaltung, die einfach, schnell, sicher, bürger- und wirtschaftsnah sowie rund um die Uhr verfügbar sein werde.

Beuth weiter: „Damit bauen wir Hindernisse ab und ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der Landes- und Kommunalbehörden effizientere Verwaltungsdienste. Damit werden Bürokratiekosten gesenkt und Bearbeitungszeiten in der Verwaltung verkürzt. Mit dem Gesetz ist Hessen für die anspruchsvollen Aufgaben der Zukunft gut gewappnet“.

Hessen investiert in digitale Transformation

Die eGovernment-Strategie des Landes Hessen fußt auf „eServices – Dienste für Bürger und Wirtschaft“, „eAdministration – Innere Optimierung der Verwaltung“ sowie „Open Government – Öffnung der Verwaltung nach außen“. So investiert das Land für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie allein 50 Million Euro. Weitere 27 Millionen Euro sind für die Einführung einer eAkte vorgesehen.

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