Der Staat im Netz Zwischen Erkennt­nis­krise und Ent­schei­dungs­ver­weige­rung

Ein Gastbeitrag von Karl-Heinz Ladeur, Thomas Vesting & Carola Heilemann-Jeschke 11 min Lesedauer

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Der deutsche Staat sammelt immer mehr Daten, kann sie aber nicht nutzen – und verliert dadurch seine Steuerungsfähigkeit. Warum Deutschland für die digitale Transformation der Verwaltung keine Verfassungsänderung braucht, sondern entschlossenes Handeln.

In der digitalisierten Welt wird ständig neues Wissen generiert, nur sind die Wirkungszusammenhänge häufig allzu intransparent.(Bild: ©  greenbutterfly - stock.adobe.com)
In der digitalisierten Welt wird ständig neues Wissen generiert, nur sind die Wirkungszusammenhänge häufig allzu intransparent.
(Bild: © greenbutterfly - stock.adobe.com)

Bei der Digitalisierung geht es längst nicht mehr um basale „Verbindungsnetze“ (Art. 91c Abs. 4 GG) und „Standards“ (Art. 91c Abs. 2 Satz 1 GG), einer in digitale Formen übersetzten analogen klassischen Kommunikation zwischen personalen oder organisierten „Sendern“ und „Empfängern“. Vielmehr geht es um neue Möglichkeiten vor allem der Herstellung von unpersönlichen Kommunikationsnetzwerken dort, wo bisher keine Kommunikation möglich war, sondern Dunkelheit herrschte, z. B. die automatische Erstellung von Krankheitsbildern auf der Grundlage einer Fülle von Informationen, die die digitale Beobachtung der Bildung von Krankheitsmustern in komplexen Zusammenhängen erlauben.

Im Bereich des Staates geht es um die Analyse von komplexen Dienstleistungen z. B. des Sozialstaats, dessen Kosten genauer Analyse weitgehend unzugänglich bleiben. Die Durchdringung schwer durchschaubarer Datenzusammenhänge, die ebenfalls bisher unsichtbar bleiben, wird durch Datenaustausch zwischen Dingen ermöglicht, insbesondere im neuen „Internet der Dinge“, die bisher nicht miteinander kommunizieren konnten. Es geht um komplexe Planungsprozesse, die von Menschen als Entscheider kaum mehr rational überblickt werden können ohne Chance darauf, ein rational gesamthaftes Konzept zu generieren.

Lassen wir die oft beschriebenen Risiken diskriminierender Künstlicher Intelligenz gegenüber den menschlichen Betroffenen beiseite! Verzichten wir darauf, lassen wir vor allem die Dinge und die Daten miteinander kommunizieren und neues Wissen erzeugen. Sie werden uns ungeheuer viel über unsere Gesellschaft berichten können, von der wir nach der Informatisierung der Welt keine angemessene Vorstellung mehr haben. Es geht um die Erschließung breiter Wissensströme, die die Grundlage auch der privat-öffentlichen Kommunikation zwischen Staat und Gesellschaft und die Entwicklung eines überschaubaren Weges in die Zukunft erleichtern kann. Als Netzwerkmanager müsste der Bund sich ohnehin permanent mit den Ländern abstimmen.

Wissendigitalisierung für rationalen Streit um Staat

Die Digitalisierung wird zu Anfang große Investitionen in die Trans­parenz­gewin­nung von Wirkungszusammenhängen verlangen, die dem digital ungeschulten Auge der Verwaltung verschlossen bleiben. Das Münchner ifo-Institut hat vor Kurzem versucht, alle Sozialleistungen des Bundes zu erfassen. Es ist auf 502 unterschiedliche Leistungen gekommen. Damit war der Bestand aber keineswegs vollständig (vgl. Handelsblatt, 15. Oktober 2025). Die Wirkungen ließen sich überhaupt nicht erfassen. Wie wollen Sozialverwaltung und Politik diese Zahl von Programmen noch überblicken und auf ihre Rationalität überprüfen?

Ob man den Schwerpunkt seiner politischen Beobachtungen bei der Erhaltung des Sozialstaates oder der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft oder der Entwicklung einer Strategie zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels setzt – ohne Digitalisierung der Verwaltung stoßen wir immer wieder an Komplexitätsgrenzen des Wissens und streiten uns über politische Perspektiven, deren kognitive Grundlage viel besser sein könnte. Kämpfen wir für die Digitalisierung der Verwaltung, die ein rationaleres Streiten ermöglicht! Wir würden sehen, dass der Sozialstaat ohne Leistungskürzung weitreichende Kosteneinsparungen verkraften und bessere Perspektiven für die Zukunft eröffnen würde.

Mit Subventionen für die Wirtschaft sieht es nicht besser aus. Wir würden realisieren, dass über den Sinn von Steuererhöhungen rationaler diskutiert werden kann, wenn besser erkennbar oder erwartbar ist, dass damit ein wahrscheinlicher „public value“ verbunden sein wird und nicht einfach nur viel Geld in ein System gepumpt wird, aus dem dann doch bald wieder ein bekanntes Wort zu hören sein wird: „Mehr!“ Die Entwicklung einer Konzeption für ein Klimaschutzrecht, das nicht die Wirtschaft ruiniert, sondern effektiv und rational den Schutz des einen wie des anderen Ziels ansteuert, wird nicht ohne Digitalisierung und die Möglichkeit der Erkennung hochkomplexer Wirkungszusammenhänge der Technologie und des Rechts des Klimaschutzes denkbar sein – in der naturwissenschaftlichen Beobachtung des Klimawandels ist die Digitalisierung der Daten seit langem eine Selbstverständlichkeit.

Digitalisierung statt Bürokratisierung

Auch die Diskussion über Bürokratieabbau und den Sinn der immer weiter ausgedehnten staatlichen Infor­mations­pflich­ten für Unternehmen vernachlässigt, dass es nicht einfach um „Bürokratie“ geht, sondern viel grundsätzlicher um die Frage nach den Grenzen staatlichen Handelns: Der Staat sammelt immer mehr Informationen bei den Unternehmen, ist aber immer weniger in der Lage, diese Daten selbst rational zu nutzen. Die Digitalisierung der Verwaltung ist die Voraussetzung dafür, dass die Informationen der Unternehmen für diese selbst wie für die Öffentlichkeit und den Staat überhaupt lesbar werden.

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Mehr als 320.000 Arbeitsplätze sind in den letzten Jahren von Unternehmen für Zwecke der Erfüllung von Berichtspflichten geschaffen worden. Dies sind Kosten, die den Unternehmen bei Investitionen, aber auch bei Entscheidungen über Lohnerhöhungen fehlen. Kann irgendjemand die Frage beantworten, worin der Wert der Erhebung dieser Daten besteht? Wer benutzt sie überhaupt?

Digitalisiertes Wissen als „Level Playing Field“

Aus der Beobachtung der Möglichkeiten und Defizite der Digitalisierung wird auch deutlich, dass damit Ausübungsbedingungen der Grundrechte der Bürger, insbesondere der Berufsfreiheit nach Art. 12 des Grundgesetzes, tangiert sind. Die Gründung von Start-ups durch junge Unternehmer, die mit der geschäftlichen Seite ihres Projekts ohnehin ihre Probleme haben, wird durch informationelle Anforderungen erheblich behindert statt gefördert. Ganze Wirtschaftszweige bleiben in ihrer Entwicklung zurück, weil die Datenstruktur auf der Seite des Staates unterentwickelt bleibt. Das ifo-Institut beschreibt die Stimmung in der Wirtschaft im Herbst 2025 als „eingetrübt und kraftlos“. Nach zwei Jahren Stagnation ist der nationale Produktionsindex im Mittel um fünf Prozent gegenüber 2019 gesunken.

Informationen sind das Öl des 21. Jahrhunderts! Eine produktive Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft in komplexen Wirtschaftszusammenhängen ist ohne Digitalisierung nicht möglich. Der Staat ist aber weitgehend ein digitaler Analphabet. Digitalisierung der Verwaltung ist längst nicht mehr nur ein Problem der staatlichen internen Kommunikationsstruktur, sie ist Voraussetzung der Wiedergewinnung der Kommunikationsfähigkeit innerhalb des „gesellschaftlichen Staates“ (Helmut Ridder), der nicht im traditionellen Sinne nur ein Sozialstaat ist, sondern in die komplex gewordene Infrastruktur der Gesellschaft im Sinne von „embedded government“ aktiv einbezogen sein muss. Der Sozialstaat der Zukunft muss ein digitaler Staat sein, der die Gesellschaft, die in der Digitalisierung schon viel weiter fortgeschritten ist, lesen und verstehen kann.

L'État lâche – der müde Staat

Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage nach der verfassungsrechtlichen Anforderung an die Institutionalisierung der digitalen Verwaltung neu: Es geht längst nicht mehr nur um „Maßnahmen“, gut strukturierte Entscheidungsalternativen, die Gegenstand der Diskussion zwischen Bund und Ländern sein können, sondern um das Einschwören des Staates auf einen grundstürzenden Wandel der Gesellschaft: die Fähigkeit zur Beobachtung komplexer gesellschaftlicher Kausalitäten, Datenströme und Netzwerke zwischen Akteuren, deren Stellung zueinander nicht mehr klar beschreibbar ist.

Diesem Wandel, genauer gesagt dieser Zuspitzung der Problematik, die eine veritable Staatskrise ist, kann nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass wie bisher „nach und nach“, wie sich dies in den einzelnen Absätzen des Art. 91c GG niedergeschlagen hat, entschieden wird. Es muss vielmehr gesehen werden, dass Bund, Länder und Kommunen sich bereits in einem dynamischen Netzwerk befinden, das sie allerdings nur partiell durchschauen, geschweige denn steuern können.

Martin Schallbruch hat 2019 ein Buch mit einem passenden Titel aufgrund seiner konkreten Erfahrungen mit den Reformversuchen vorgelegt: „Schwacher Staat im Netz: Wie die Digitalisierung den Staat in Frage stellt“. Das trifft genau den Punkt! Es geht längst um die Erhaltung grundlegender Handlungsmöglichkeiten des Staates, die diesem immer mehr verloren zu gehen scheinen. Die Bürokratiekritik ist nur ein nicht richtig eingeordnetes Symptom einer grundsätzlichen Selbstgefährdung der Handlungsfähigkeit des Staates.

Auch in den USA ist der Sieg Donald Trumps nicht auf einzelne politische Konflikte, sondern auf einen Eindruck zurückzuführen, den auch viele US-Bürgerinnen und -Bürger in einer Klage zum Ausdruck bringen, die ebenfalls zum Titel eines wichtigen Buches geworden ist: „Why Nothing works“ (Marc Dunkelman, 2025).

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