Digitalisierung von Verwaltungsleistungen Zentrales und einheitliches Antragsmanagement für alle Berliner Behörden
Das Land Berlin hat sich zur Umsetzung seines Basisdienstes „Digitaler Antrag“ für die Plattform cit intelliForm entschieden. Mit dem neuen Digitalen Antrag können verwaltungsübergreifend alle Antragsverfahren einheitlich, sicher und effizient online bereitgestellt werden.
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Das Berliner eGovernment-Gesetz sieht vor, dass alle Geschäftsprozesse optimiert und digitalisiert werden und – auch mit Blick auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) – dass für alle Verwaltungsverfahren medienbruchfreie, digitale Antrags- und Bearbeitungsprozesse angeboten werden. Dazu legt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als IKT-Steuerung die strategische Ausrichtung, Steuerung und Fortentwicklung fest. Das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin stellt die benötigte sichere, barrierefreie und fortwährend modernisierte Infrastruktur einheitlich zur Verfügung.
Der Digitale Antrag komplettiert nun die IKT-Strategie der Bundeshauptstadt für die Bürgerinnen und Bürger, die bereits das ServicePortal Berlin inklusive ServiceApp, das Bürgertelefon 115 sowie weitere telefonische Auskunfts- und Vermittlungsdienste des ServiceCenter des ITDZ, ePayment, eID und das ServiceKonto Berlin umfasst.
Die Komponente Digitaler Antrag stellt auf Basis der Lösung cit intelliForm interaktive Formulare für die elektronische Verfahrensabwicklung zentral für alle rund 100 Behörden berlinweit zur Verfügung. Die Behörden melden bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Bedarf an und die Anträge werden anschließend nach Priorität geordnet. Die Anbindung an die jeweiligen Fachverfahren übernehmen die Behörden wiederum in Eigenregie.
Der Basisdienst für den Digitalen Antrag bildet den vollständigen elektronischen Prozess ab. Nach der Auswahl über das ServicePortal Berlin können Bürger oder Unternehmen den Antrag stellen und ihn dabei beliebig zwischenspeichern. Nach einer optionalen Antragsprüfung durch die zuständige Behörde wird der Antrag an das Fachverfahren übermittelt oder in die Bearbeitung übernommen. Der Antragsteller kann jederzeit Statusinformationen zu seinem Antrag erhalten.
Dabei nutzt der Digitale Antrag – je nach Bedarf und Notwendigkeit – seinerseits die IKT-Basisdienste ServiceKonto zur Authentifizierung und zentralen Benutzerverwaltung, eID zur Authentifizierung über die OnlineAusweisfunktion des Personalausweises und ePayment zur Einnahme anfallender Gebühren. Das ServicePortal und die ServiceApp bilden den zentralen Zugang zum Digitalen Antrag auf Grundlage der Dienstleistungsdatenbank. Die Bescheiderstellung erfolgt vorerst nach wie vor auf dem Postweg.
Gestartet ist der Digitale Antrag zum neu in Kraft getretenen Mietendeckel am 02.03.2020. Ab sofort können Berlinerinnen und Berliner auch einen Antrag auf Entschädigung gemäß § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz online geltend machen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich für Personen, die einen Verdienstausfall erlitten haben, weil sie auf Anweisung eines Berliner Gesundheitsamtes ein vorübergehendes Tätigkeitsverbot hatten oder in Corona-Quarantäne mussten. Da die vorhandene Infrastruktur mit dem Digitalen Antrag bereits vorhanden war, konnte der Verdienstausfall-Antrag rasch umgesetzt werden, um den Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch helfen zu können.
Weitere Antragsprozesse aus unterschiedlichen Verwaltungsbereichen werden derzeit realisiert. Über 20 Antragsverfahren sind bereits in der sogenannten „Fertigungsstraße“. Nach und nach sollen weitere Behörden und Vorgänge hinzukommen.
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Formularmanagement im öffentlichen Bereich
OZG-Full-Service für Kommunen und Landesbehörden
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