Ausschreibungen Worauf Schulen bei der IT-Beschaffung achten sollten

Autor Susanne Ehneß |

Die Mittel aus dem „DigitalPakt Schule“ warten darauf, abgerufen zu werden. Für die Beschaffung von Computern, Tablets oder Netzwerkinfrastruktur können sich die Schulen nun Unterstützung anhand des Leitfadens „Hardware produktneutral ausschreiben für den Schulbereich“ holen.

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Im Rahmen des DigitalPakts werden Schulen bei der IT-Beschaffung finanziell unterstützt
Im Rahmen des DigitalPakts werden Schulen bei der IT-Beschaffung finanziell unterstützt
(© happystock - stock.adobe.com)

Der Leitfaden für den öffentlichen IT-Einkauf entstammt der Zusammenarbeit von Experten der Öffentlichen Verwaltung mit Vertretern von Mitgliedsunternehmen des Bitkom. Das Papier soll Schulen zeigen, wie Ausschreibungen korrekt und effizient aussehen sollten.

Rechtliche Vorgaben

„Der Leitfaden zeigt, wie Anforderungen an Hardwarelösungen für den schulischen Bereich hinsichtlich ihrer technischen Kriterien produktneutral formuliert werden können“, erklärt Marc Danneberg, Referent Public Sector beim Bitkom. „So können Sachaufwandsträger sicherstellen, dass Ausschreibung und Vergabe sowohl effizient als auch gesetzeskonform erfolgen.“

Beim Einkauf technischer Geräte durch die Öffentliche Hand müssen zahlreiche rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren. So dürfen zum Beispiel keine Hersteller- oder Produktnamen genannt werden. Stattdessen sollten Einkäufer in der Ausschreibung technische Merkmale und Standards beschreiben.

Konkreter Leitfaden

Im Leitfaden wird deshalb aufgelistet, welche aktuellen technischen Merkmale die entsprechende Hardware aufweisen sollte und welche anderen Merkmale in der Ausschreibung als Bewertungskriterien auftauchen sollten. Auch auf kostenrelevante Entscheidungen wird eingegangen – hier erscheint dann ein Euro-Zeichen als Hinweis.

Produktseitig wird eingegangen auf

  • Standard-Notebooks,
  • Notebooks mit Tabletfunktion durch umklappbares Display,
  • Standard-Tablets,
  • Tablets mit andockbarer Tastatur,
  • Desktop-PCs,
  • Gebäudeinfrastruktur,
  • Sicherheit und Datenschutz,
  • Netzwerkmanagement,
  • mobile Präsentation,
  • Decken- oder Wandmontage für Präsentationstechnologie,
  • interaktive Tafel,
  • Ausstattung für Mensa, Aula, Theater, Sporthalle.

Beispiel: Bei Tablets wird konkret auf die Anforderungen hinsichtlich Gewicht, Betriebssystem, Prozessor, Speicher, Wifi/Bluetooth, Display, Schnittstellen, Akkulaufzeit, Geräteklasse, Zugangskontrolle, Garantien und Sicherheitsfunktionen sowie auf die Anwendungsmöglichkeiten eingegangen.

„Der Leitfaden ist eine große Unterstützung für die Schulträger, nun zügig die Mittel des Digitalpakts Schule abzurufen und dringend benötigte IT-Infrastruktur zu beschaffen. Bis zur Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs sollte in den Schulen die Infrastruktur zur Verfügung stehen, um hybride und digitale Unterrichtsformate problemlos zu ermöglichen“, kommentiert Nina Brandau, Referentin Bildungspolitik beim Bitkom. Die finanziellen Mittel des „DigitalPakt Schule“ belaufen sich aktuell auf 6,5 Milliarden Euro.

Der Leitfaden ist kostenlos als PDF verfügbar.

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