Verkehrsminister Volker Wissing will beim Schließen der Funklöcher das Tempo erhöhen. Vor der Beiratssitzung der Bundesnetzagentur fordert er, selbstverschuldete Verzögerungen zu sanktionieren.
Das Schließen der Funklöcher in Deutschland dauert länger als gedacht
(Bild: Bundesregierung/Jesco Denzel)
Bundesverkehrsminister Volker Wissing erhöht den Druck auf die Netzbetreiber, weil Auflagen beim Schließen von Funklöchern voraussichtlich nicht erfüllt werden. Der FDP-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das kann vielfältige Gründe haben, etwa weil Lieferverzögerungen, Bürgerinitiativen oder langwierige Genehmigungsverfahren den Ausbau ausbremsen. Die Gründe müssen jetzt genau erörtert werden, zusammen mit der Mobilfunkbranche. Da wo Netzbetreiber in der Verantwortung stehen, sollte aus unserer Sicht aber auch von rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden, selbstverschuldete Verzögerungen zu sanktionieren.“
Sanktionen müsste die Bundesnetzagentur verhängen. Die Behörde überprüft die Versorgungsauflagen. Bei einem Verstoß drohen empfindliche Strafen. An diesem Montag tagt der Beirat der Behörde. Wissing sagte, bei der digitalen Konnektivität solle Deutschland nicht mehr länger Mittelmaß sein, sondern in der Spitze mitspielen. „Im Mobilfunk müssen wir schnellstmöglich Funklöcher schließen. Die Netzbetreiber investieren viel Geld und treiben den Ausbau voran.“
Rund 97 Prozent der Fläche sind nach Angaben der Bundesnetzagentur mit 4G versorgt. Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Versorgung durch die Netzbetreiber mit dem neuesten Mobilfunkstandard 5G in der Fläche im Oktober 2022 bei rund 79 Prozent lag und somit um knapp 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist.
„Allerdings zeichnet sich bereits ab, dass die Versorgungsauflagen bis Ende 2022 von der Telekommunikationsbranche voraussichtlich nicht eingehalten werden“, so Wissing, der auch für Digitales zuständig ist. „In der Gigabitstrategie haben wir festgeschrieben, positive Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Ausbau zu beschleunigen. Wir wollen das Baurecht vereinfachen und vereinheitlichen, und hier sind die Länder in der Verantwortung, die Landesgesetze entsprechend schnell anzupassen. Staat und Wirtschaft müssen an einem Strang ziehen, um die digitale Infrastruktur zu schaffen, die ein modernes Land für das digitale Zeitalter braucht.“
Wie aus einem Bericht der Bundesnetzagentur an ihren Beirat hervorgeht, wird voraussichtlich keiner der drei etablierten Betreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland die Ausbauauflagen bei 4G-Funklöchern erfüllen.
(ID:48768138)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.