Definitionen Was ist EBSI?

Von zeroshope

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EBSI ist ein gemeinsames Projekt von fast allen EU-Staaten sowie Norwegens und Großbritanniens, um eine Blockchain-Infrastruktur zu erschaffen, die grenzüberschreitende Dienste ermöglicht. Was sie genau tun soll, ist jedoch noch unklar.

EBSI: EU-Blockchain für grenzübergreifende Dienste
EBSI: EU-Blockchain für grenzübergreifende Dienste
(© aga7ta - Fotolia)

EBSI ist die Abkürzung für „European Blockchain Service Infrastructure“ bzw. „Europäische Blockchain Service Infrastrutur“. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt der Staaten, die sich hierfür zur „Europäischen Blockchain Partnerschaft“ zusammengeschlossen haben.

Ursprünglich waren dies am 10. April 2018 Norwegen, Großbritannien (damals noch in der EU) sowie 20 weitere EU-Länder. Später gesellten sich überdies Italien, Dänemark, Griechenland, Zypern und Rumänien dazu. Aus der EU sind damit lediglich Ungarn und Kroatien nicht beteiligt.

Die Ziele von EBSI

Federführend in der Partnerschaft ist Deutschland – und hier das Bundeswirtschaftsministerium. Dieses umreißt deshalb auch allgemeingültig die Ziele von EBSI: Blockchain sei „ein Baustein für das Internet der Zukunft.“ Die zum Einsatz kommende Distributed-Ledger-Technologie eröffne durch „Eigenschaften wie Dezentralität, Zuverlässigkeit und Fälschungssicherheit“ ein weites Spektrum innovativer Einsatzmöglichkeiten. Materielle und immaterielle Güter könnten beispielsweise deutlich einfacher grenzüberschreitender gehandelt werden. Die gemeinsame Infrastruktur stelle die hierfür passenden Dienste zur Verfügung.

Weitere Ideen der Partner für EBSI

Die Partner beschränkten sich in ihrer Erklärung für die geplante Infrastruktur nicht nur auf die Erwähnung grenzüberschreitender Dienste. Sie formulierten den Wunsch, dass EBSI „zum Goldstandard für großangelegte Distributed-Ledger-Projekte wird.“ In folgenden Bereichen könnte die Infrastruktur nach den Ideen der Partner ebenfalls gute Dienste leisten:

  • Informationsoffenlegungen (beispielsweise im Rahmen der Strafverfolgung)
  • Logistik
  • Übertragung von Rechtstiteln
  • Verifikation von Zertifikaten (beispielsweise von Hochschulen).

Auch diese Ideen klingen noch sehr allgemein. Ursprünglich sollten bis Ende 2018 konkrete Ziele durch die Mitglieder definiert werden. Tatsächlich gelang dies jedoch kaum. Es gab im Jahr 2019 lediglich Tests für Verifikation von Notariatsinstrumenten und sonstigen Datenübertragungen. Deutschland führte zudem im Rahmen eines Pilotprogramm die Überprüfung von Hochschulzeugnissen durch. Eine weitere Testphase mit zusätzlichen Anwendungsfällen ist für 2021 geplant.

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