Definitionen Was ist e-SENS?

Autor Manfred Klein

e-SENS, Electronic Simple European Networked Services, war ein dreijähriges von der Europäischen Kommission initiiertes IT-Großprojekt, das am 1. April 2013 startete. Das Projektziel war der Aufbau einer europaweit anwendbaren digitalen Infrastruktur für rechtssichere und grenzüberschreitende elektronische (Behörden-)Dienste, welche Bürgern, der Privatwirtschaft und Verwaltungen zur Verfügung stehen und von diesen genutzt werden.

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e-SENS: Basisarbeit für eine europaweite IT-Infrastruktur
e-SENS: Basisarbeit für eine europaweite IT-Infrastruktur
(© aga7ta – Fotolia)

Der IT-Planungsrat beschreibt die Zielsetzung von e-ENS wir folgt: „Durch e-SENS soll eine Stärkung des (digitalen) Binnenmarkts in Europa erreicht werden. Um dies zu erzielen, beteiligen sich 100 Partner aus 20 europäischen Staaten (inklusive Norwegen und der Türkei), die Standardisierungsorganisation ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) und die Organisation OpenPEPPOL an dem Projekt. Das Budget von e-SENS beträgt 27,4 Millionen Euro, wobei 50 Prozent des Budgets von der EU gefördert werden.“

Die Arbeit von e-SENS basiert auf den Ergebnissen der existierenden bzw. bereits abgeschlossenen europäischen IT-Großprojekte STORK (elektronisches Identitätsmanagement), PEPPOL (elektronische Beschaffungsvorgänge), epSOS (elektronische Kommunikation im Gesundheitsbereich), SPOCS (elektronische Unternehmensgründung) und e-CODEX (elektronische Kommunikation im Rechtsbereich).

Aufgabe von e-SENS war es, laut IT-Planungsrat, die Ergebnisse bzw. technischen Bausteine dieser Vorgängerprojekte zu konsolidieren, zu harmonisieren und in weiteren Bereichen anzuwenden, um daraus eine Struktur zu entwickeln, welche als allgemein anwendbare Basis einer digitalen Infrastruktur für grenzüberschreitende öffentliche (Behörden-) Dienste verwendet werden kann. Die technischen Lösungen wurden dann in den Anwendungsbereichen eBeschaffung, eJustiz, eGesundheit und Business Life-Cycle pilotiert.

Die in e-SENS entwickelten technischen Lösungen betreffen sowohl die nationale Ebene, als auch die Länder- und kommunale Ebene. Die generischen Lösungen sollen Interoperabilität zwischen verschiedenen nationalen Systemen herstellen und in allen europäischen Nationalstaaten in verschiedenen Bereichen der Öffentlichen Verwaltung verwendet werden können, um somit die Schaffung grenzüberschreitender öffentlicher (Behörden-) Dienste zu unterstützen. Verschiedene europäische Rechtsetzungsvorhaben könnten eine Verwendung der in e-SENS entwickelten technischen Lösungen obligatorisch machen.

Der IT-Planungsrat begleitete die Projektfortschritte, um die Verbindung zu bereits national/regional/lokal vorhandenen technischen Lösungen herzustellen und den Projektverlauf – entsprechend der bereits national vorhandenen Lösungen – zu beeinflussen, was im weiteren Verlauf die Umsetzung der bzw. die Verknüpfung mit europäischen IT-Lösungen im nationalen, regionalen und lokalen Kontext vereinfachen wird.

Wie geht es weiter?

Das Projekt e-SENS endete am 31. März 2017. Die vom e-SENS-Projekt entwickelten EU-Rahmen und IT-Komponenten dienen dem Folgeprojekt TOOP als Grundlage für die Weiterentwicklung des Once-Only-Prinzips auf internationaler Ebene zur Steigerung der Effizienz des digitalen Binnenmarktes. Ziel ist es, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im Kontakt mit der Verwaltung Daten nur einmal übermitteln müssen und diese sicher und regelkonform zwischen Behörden ausgetauscht werden können. Dabei soll sich das TOOP-Projekt auf drei Pilotbereiche im Unternehmensbereich konzentrieren:

  • grenzüberschreitende e-Services für die Mobilität von Unternehmen,
  • Austausch von Unternehmensdaten,
  • Online Schiffs- und Besatzungsdaten.

Weitere Informationen finden Sie unter TOOP und unter e-SENS.

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