Definitionen Was ist die eTIN?

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Die eTIN oder auch Electronic Taxpayer Identification Number bzw. elektronische Transfer-Identifikations-Nummer, ist eine vom Arbeitgeber zu bildende Identifikationsnummer zur elektronischen Übermittlung der Daten für die Einkommenssteuer.

Die eTIN dient bei der Einkommenssteuer zur Übermittlung der Lohndaten an das Finanzamt
Die eTIN dient bei der Einkommenssteuer zur Übermittlung der Lohndaten an das Finanzamt
(© aga7ta – stock.adobe.com)

Seit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte übermittelt der Arbeitgeber sowohl dem Arbeitnehmer wie auch dem Finanzamt die kompletten Lohndaten in elektronischer Form. Für die Übermittlung der Daten an das Finanzamt dient die eTIN. Nach der Übermittlung verfügt das Finanzamt über die jeweiligen Lohndaten des Arbeitgebers und kann diese für den für die Einkommenssteuererklärung verwenden.

Gebildet wird die 14-stellige eTIN wie folgt: Die ersten vier Stellen werden aus den ersten vier Konsonanten des Nachnamens, die Stellen 5 bis 8 werden aus den ersten vier Konsonanten des Vornamens gebildet. Enthalten die Namen nicht genügend Konsonanten, wie zum Beispiel „Ute“, werden die Vokale verwendet und zwar von hinten nach vorn. Eine verbleibende Leerstelle wird mit einem „X“ aufgefüllt. Die Stellen 9 und 10 entsprechen den letzten beiden Zahlen des Geburtsjahres; an elfter Stelle findet sich der Geburtsmonat, wobei ein „A“ für den Januar, ein „B“ für den Februar usw. steht, sodass der Dezember durch ein „L“ symbolisiert wird. Die Stellen 12 und 13 markieren den Tag der Geburt. An der 14. Stelle schließlich steht ein Großbuchstabe, der als individuelle Prüfziffer dient.

Diese Methode die eTIN zu bilden, schließt natürlich nicht aus, dass unterschiedliche Personen die selbe eTIN bekommen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Personen mit der selben eTIN in den Zuständigkeitsbereich desselben Finanzamtes fallen, so gering, dass dies hingenommen wird. Übrigens sind Mehrfachvergaben, wie sie von der Steuer-ID dokumentiert sind, bislang nicht aufgetreten.

Die eTIN wird heute praktisch nur noch bei im Inland nicht meldepflichtigen, beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern verwendet, denen aber künftig auch eine steuerliche Identifikationsnummer zugeteilt werden soll.

Die eTIN ist nicht identisch mit der Steuer-Id oder der Steuernummer.

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