Definition Was ist das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)?
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Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) stellt seit dem 1. Januar 2022 einen sicheren Übermittlungsweg für den elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) dar.

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach eBO ist ein digitales Postfach, das der sicheren Übermittlung von Dokumenten zwischen Bürgern und Gerichten dient. Die Einführung des eBO erfolgte am 1. Januar 2022.
Übermittlung elektronischer Dokumente an Gerichte und Verfahrensbeteiligte
Mit der Einführung des eBO wird die Kommunikation zwischen Bürgern sowie Organisationen auf der einen Seite und der Justiz auf der anderen Seite erheblich erleichtert. Es handelt sich um einen sicheren Übermittlungsweg, der den veränderten Rahmenbedingungen in einer digitalisierten Welt Rechnung trägt. Dokumente, die bislang ausschließlich analog und in Papierform übermittelt wurden, können seit 2022 auch digital versendet werden.
Wer darf das eBO nutzen?
Das eBO ist explizit nicht für die Nutzung durch Behörden, Anwälte und Notare ausgelegt. Für diese Personengruppen existieren andere Lösungen wie beN, beA und beBPo. Die primäre Zielgruppe für die Nutzung des eBO im elektronischen Rechtsverkehr sind vielmehr Bürger sowie Organisationen. Als Organisationen gelten in diesem Zusammenhang unter anderem juristische Personen, Firmen, Vereine, Verbände sowie Verfahrensbeteiligte wie Dolmetscher, Sachverständige und Gutachter.
Bessere Kommunikation und Vermeidung von Medienbrüchen
Hauptzweck des eBO ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen Bürgern und der Justiz. Das Postfach soll die Hemmschwelle zur Kommunikation herabsenken und damit einen Beitrag zu einem guten, vertrauensvollen Verhältnis zwischen Gerichten und Bürgern leisten. Darüber hinaus sollen durch die Nutzung des eBO Medienbrüche vermieden werden, die bei der digitalen Aktenbearbeitung bislang gang und gäbe waren.
Die Vorteile des eBO auf einen Blick
- Sichere Übermittlung wichtiger Dokumente über verschlüsselte Übertragungswege,
- die übermittelten Daten und Dokumente besitzen rechtliche Verbindlichkeit und können (anders als klassische E-Mails) eindeutig quittiert werden,
- Zeit- und Kostenersparnis für Bürger, Organisationen, Verfahrensbeteiligte und Gerichte.
OSCI-Standard als sicherer Protokollstandard
Wie bei anderen eGovernment-Lösungen wird auch beim eBO der OSCI-Standard als besonders sicherer Protokollstandard eingesetzt. Dieser rechtsverbindliche Standard umfasst sowohl Verschlüsselungsfunktionen als auch Signaturfunktionen.
Voraussetzungen für die Einrichtung und Nutzung
Für die Einrichtung des kostenlosen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So muss zum Beispiel eine geeignete Software für die Sendung und den Empfang auf dem Rechner installiert sein. Vor der Nutzung müssen Bürger außerdem ein Postfach anlegen sowie den üblichen Authentifizierungs- und Identifikationsprozess durchlaufen.
Was müssen Bürger bei der Nutzung des eBO beachten?
Nutzer sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass ausschließlich PDF- oder TIFF-Dokumente übermittelt werden dürfen. Außerdem muss jedes Dokument eine qualifizierte elektronische Signatur sowie, falls bekannt, das Aktenzeichen des zuständigen Gerichts enthalten.
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