Hessen brauche keine „PR-App“, sagte der digitalpolitische Sprecher der hessischen FDP-Landtagsfraktion laut dpa – mehr PR und Kommunikation braucht es aber offenbar schon, um die App bekannter zu machen. Erfahrungen dazu gibt es in Bayern.
Kommunikation wird nicht erst nach dem Launch wichtig: Die künftigen User sollten von Anfang an in die Entwicklung einer Anwendung einbezogen werden, also bereits beim Prototyping.
Wenn Landesverwaltungen bei der Digitalisierung besonderes Augenmerk auf mobile Angebote legen, gibt ihnen die Statistik Recht: Laut dem eGovernment Monitor der Initiative D21 stieg die Nutzung von Online-Diensten per Smartphone oder Tablet im Jahr 2023 erstmals deutlich an: auf 54 Prozent gegenüber 43 Prozent im Vorjahr. Die Idee, die Verwaltungsportale auch in einer App abzubilden, erscheint daher naheliegend, ist aber kein Selbstläufer.
Im Fall der im Februar 2023 gelaunchten Hessen-App etwa gibt es Kritik an zu geringen Nutzerzahlen. Oliver Stirböck, Parlamentarischer Geschäftsführer und digitalpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, hatte sich im März in einer zweiten Kleinen Anfrage zur App nach Kosten und geplanten Marketingmaßnahmen erkundigt. Einem Bericht der Deutschen Presseagentur dpa zufolge war er mit der Antwort nicht zufrieden: Knapp 1,2 Millionen Euro allein für die Entwicklung, dazu noch Betriebs- und Supportkosten seien viel Geld, „vor allem vor dem Hintergrund, dass gerade mal 0,2 Prozent der Hessinnen und Hessen die App nutzen.“
Die App befinde sich derzeit in einem „leisen“ Produktivbetrieb, ohne aktive Bewerbung, erklärte die hessische Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus in ihrer Antwort auf die Anfrage. In dieser Zeit wurde die Barrierefreiheit verbessert und das Nutzerpostfach der BundID eingebunden.
Doch ob laut oder leise – der Betrieb kostet Geld. Die bisherigen Aufwendungen für Betriebskosten und Support sind mit 289.890 Euro angegeben. 2024 stehen insgesamt 440.000 Euro für Entwicklung, Wartung und Vermarktung zur Verfügung, davon sind 58.500 Euro für Weiterentwicklung bereits verplant, vorgesehen sind:
eine direkte Feedbackkomponente, zusätzlich zu denen in den App-Stores,
eine Benachrichtigungsoption, mit der Nutzende über Änderungen relevanter Dienste auf dem Laufenden bleiben sowie
die Verknüpfung mit der kommunalen Ebene.
Die Antwort zu den geplanten Marketingmaßnahmen – nach über einem Jahr Betrieb – erstaunt etwas: Diese seien derzeit in der Konzeption, abschließende Angaben daher nicht möglich. Es wird auf eine enge Verzahnung mit den Entwicklungen auf Bundesseite und der Kommunalisierung der Hessen-App verwiesen. Oliver Stirböck hatte in seiner Anfrage auf das „Sammelsurium“ an lokalen und regionalen Apps der Landkreise und Gemeinden verwiesen. Für ein einheitliches und verständliches Angebot mit hoher Reichweite sei ein besser abgestimmtes Vorgehen von Land und Kommunen wünschenswert. Geplant ist nun eine Geolokation zur Anzeige der regionalen Apps und die Einbindung der kommunalen Apps über eine Partnerseite. Umfassende Informationen, welche Gemeinden und Landkreise in Hessen eigene Apps betreiben, lägen nicht vor und würden auch nicht vorgehalten.
Kommentar
Die Apps im Test
Wie ist das Nutzererlebnis der beiden Apps? In einem kurzen Test (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) am Beispiel der Wohnungsummeldung zeigt sich die Hessen-App in puncto Nutzerfreundlichkeit als noch ausbaufähig. In beiden Apps ist jeweils die Auswahl über „Lebenslagen“ sowie über die Suche möglich, bei der Suche ist zunächst der Ort auszuwählen.
Hessen-App
In Hessen heißt die Funktion optimistisch „Suche Online-Services“, was nicht bedeutet, dass man in jedem Fall Online-Dienste findet. Nach der Eingabe erscheint die Anzeige „Es wurden 7 Dienstleistungen gefunden“, die bestätigt werden muss. Für die einzelnen Leistungen werden als erste Unterpunkte Leistungsbeschreibung und Verfahrensablauf angezeigt, dann folgt der Punkt Ansprechpartner mit dem Hinweis: „Bitte wenden Sie sich an die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde“ und unter dem nächsten Punkt (Zuständige Stelle) erfährt der Nutzer: „Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde“. Danach sind weitere Unterpunkte aufgelistet zu Unterlagen, Kosten etc. Möglich, dass Nutzer sich dazu noch informieren, aber spätestens danach ist der Absprung zu den lokalen Angeboten vorprogrammiert.
Wer sich über die Zahl von 7 Dienstleistungen wundert: Es werden auch Leistungen wie „Zweitwohnsteuer bezahlen“ und „Wohnung zum Rundfunkbetrag anmelden“ mit aufgeführt. Nicht gefunden wurde dagegen die Online-Anmeldung per Video-Ident in Wiesbaden.
Der Vergleich zur Bayern App zeigt, wie es auch anders geht: Nicht nur ist die Oberfläche insgesamt übersichtlicher und die Suchfunktion schon auf der ersten Seite, die zwei relevanten Leistungen: Wohnsitz, Anmeldung / Wohnsitz, Abmeldung werden direkt angezeigt. Meldepflicht und -frist sind in einem Satz zusammengefasst, darunter folgen vor den Erläuterungen zu Ablauf, Unterlagen etc. als erstes die Punkte: „Online-Verfahren“ und „Für Sie zuständig“ – hier führt der Klick direkt auf eine Seite mit allen Angaben, Karte, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Website der Behörde am Ort. Das dürfte eher die Nutzererwartungen treffen. Unter „Online-Verfahren“ finden sich mögliche Online-Voranmeldungen mit einem Link zur Website der jeweiligen Gemeinde. Der eigentliche Online-Dienst ist in Bayerns bislang nur in Augsburg verfügbar, Nutzer der BayernApp werden an dieser Stelle zum bundesweiten Service der Freien und Hansestadt Hamburg weitergeleitet.
Herausforderungen
Wie sollte der Service im besten Fall aussehen? Online-Dienst mobil und von überall als Steigerungsstufe von „bequem von der heimischen Couch aus“ ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Im Zuge der Registermodernisierung und Umsetzung des Once-Only-Prinzips sollten Prozesse möglichst automatisiert angestoßen werden.
Aber so weit ist es noch nicht. Bis Online-Dienste flächendeckend bereitgestellt sind, dürfte es für Betreiber von Verwaltungsapps eine Herausforderung sein, alle Änderungen nachzuhalten und das Angebot zu aktualisieren. Die in Hessen geplante Benachrichtigungsfunktion zu relevanten Änderungen bietet dafür eine zusätzliche Option.
Und auch wenn Nutzer letzten Endes doch auf den Websiten oder in den Räumen ihrer jeweiligen Gemeinde landen, weil es eben noch keinen Online-Service gibt, ist es im Sinne von Akzeptanz und Nutzerfreundlichkeit sicher sinnvoll, die entsprechenden Informationen – so wie in Bayern – in die App mit aufzunehmen.
Wie kann sich die Nutzung der App weiterentwickeln? Hier lohnt sich ein Blick nach Bayern, wo bereits 2021 die BayernApp veröffentlicht wurde und entsprechend schon mehr Erfahrungen vorliegen. Auch hier gab es Kritik an zu geringen Nutzerzahlen, nicht nur der App, sondern generell der digitalen Angebote. Mit Hinweis auf den eGovernment Monitor 2021 wandte sich der Abgeordnete Benjamin Adjei (Bündnis 90/Die Grünen) im November 2021 mit einer Kleinen Anfrage an die Staatsregierung. In der Antwort darauf sind u.a. die Maßnahmen einer bayernweiten Bekanntmachungskampagne für die BayernApp zwischen Oktober 2021 und März 2023 aufgelistet. Neben Plakatwänden, Social-Media-Postings oder einer Auftaktaktion mit der damaligen Digitalministerin Judith Gerlach umfassten diese Maßnahmen Unterstützungsangebote und den Austausch mit den Kommunen: Muster-Pressemitteilungen für Kommunen und User-Stories zur BayernApp, Werbematerialien und Social-Media-Kit ebenso wie einen Workshop zur Vorstellung der BayernApp-Kampagne und Sensibilisierung der Mitarbeitenden in den Kommunen.
Kosten und Nutzerzahlen
Wie ist der aktuelle Stand? Die Downloadzahlen und vor allem auch der stetige Zuwachs der Downloads bestätigten den Bedarf an einem solchen App-Angebot, schreibt das bayerische Digitalministerium auf Anfrage von eGovernment. Die BayernApp wurde demnach (Stand 12. Juli) über 224.000 mal heruntergeladen, mit rund 118.000 Downloads aus dem Google Play-Store und rund 106.000 über den App Store von Apple.
Setzt man die Zahl in Bezug zu den gut 11 Millionen Erwachsenen in Bayern, entspricht das etwa 2 Prozent. Wie das Ministerium weiter mitteilt, lagen die Downloads in den letzten Jahren deutlich über 1.000 pro Woche. Aus Datenschutzgründen würden keine Tracker eingesetzt, die das Nutzerverhalten aktiv aufzeichnen.
Stand: 08.12.2025
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Welche Kosten stehen dem gegenüber? Die Entwicklungskosten lagen in Bayern mit rund 920.000 Euro etwas unter denen von Hessen. Davon wurden gut 129.000 Euro für die vorbereitende Arbeit in einem Digitalisierungslabor aufgewendet. Im Rahmen der Entwicklung habe es zudem einen sehr guten Erfahrungsaustausch mit Österreich zur dortigen App „Digitales Amt“ gegeben.
Der Großteil der Entwicklungskosten, fast 552.000 Euro, floss in die Umsetzung eines App-Baukastens, Programmierung und Backend. Nachgenutzt wurde dieser App-Baukasten laut der Antwort auf die Anfrage von Benjamin Adjei bislang für die App „BayernTourNatur“ des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Mögliche Nachnutzung
Hier liegt also noch Potenzial. „Über den App-Baukasten stellt das Bayerische Digitalministerium Software-Module der BayernApp anderen Ressorts zur Nachnutzung innerhalb der bayerischen Staatsverwaltung zur Verfügung“, bestätigte die Sprecherin. Wie aber sieht es mit der Nutzung durch andere Bundesländer aus? Unabhängig von etwaigen nutzungsrechtlichen Fragestellungen seien noch keine konkreten Anfragen zu einer Nutzung außerhalb Bayerns eingegangen, hieß es dazu.