Baden-Württemberg Verfassungsgericht arbeitet ab sofort digital

Von Stephan Augsten 2 min Lesedauer

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Ab sofort ist es möglich, dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg verfahrensbezogene Dokumente rechtssicher digital zu übermitteln. Neben dem elektronischen Rechtsverkehr wird außerdem die elektronische Verfahrensakte eingeführt.

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg nimmt Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen fortan elektronisch entgegen, allerdings nicht per E-Mail.(Bild:  Canva.com / KI-generiert)
Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg nimmt Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen fortan elektronisch entgegen, allerdings nicht per E-Mail.
(Bild: Canva.com / KI-generiert)

Mit dem heutigen Stichtag, 1. November 2024, führt der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Verfahrensakte ein. Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen sollen sich damit rechtswirksam, schnell und sicher elektronisch übermitteln lassen. Hierfür werden dedizierte Übertragungssysteme bereitgestellt, per E-Mail ist eine rechtswirksame Übermittlung verfahrensbezogener Dokumente weiterhin nicht möglich. Herkömmliche Einreichungen per Post oder Telefax bleiben hingegen erlaubt. Die Änderungen sind mit dem neuen § 15a Verfassungsgerichtshofsgesetz (VerfGHG) in Kraft getreten.

Zeitgleich wird am Verfassungsgerichtshof auch die elektronische Gerichtsakte eingeführt. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Prof. Dr. Malte Graßhof, bedankte sich ausdrücklich bei der Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, für die durch das Justizministerium geleistete Unterstützung. Für die elektronische Akte der baden-württembergischen Justiz hatte er viel Lob übrig, sie habe sich im Bundesvergleich hervorragend bewährt: „Die volle elektronische Aktenführung in Kombination mit dem elektronischen Rechtsverkehr beschleunigt die Übermittlung und vereinfacht die Bearbeitung“, sagte er.

Gentges hob hervor, dass Baden-Württemberg bereits seit Ende 2023 die elektronische Gerichtsakte flächendeckend außerhalb des Strafbereichs eingeführt hat. Mit der Integration des Verfassungsgerichtshofs sei sichergestellt, dass die Akten der baden-württembergischen Gerichte ohne Medienbrüche vorgelegt werden könnten. Die Justizministerin erklärte: „Die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesammelten positiven Erfahrungen können damit unmittelbar für den Verfassungsgerichtshof fruchtbar gemacht werden.“

In drei Monaten, also ab dem 1. Februar 2025, müssen bestimmte Berufsgruppen ihre Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen zwingend elektronisch eirneichen. Dies gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet. Dafür stünden sichere Übermittlungswege wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) zur Verfügung. Auch Bürgerinnen und Bürger können den elektronischen Rechtsverkehr nutzen, etwa über das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder das Mein Justizpostfach (MJP).

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