Sächsisches Verwaltungsnetz Überzeugende Vorteile für Kommunen
Mit der Freischaltung des neuen Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN 2.0) eröffnen sich der Landesverwaltung und den Kommunen neue Möglichkeiten. eGovernment Computing sprach mit Dr. Sebastian Kiebusch, Geschäftsführer des SID, über die Vorzüge.
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Herr Kiebusch, das Sächsische Verwaltungsnetz 2.0 (SVN 2.0) soll „mit einem definierten Leistungskatalog und einer Verbesserung der Nutzerorientierung verbunden“ werden. Was genau ist darunter zu verstehen?
Kiebusch: Zunächst einmal konnte das Leistungsangebot stark ausgebaut werden. Durch eine feinere Untergliederung der einzelnen Dienste steht den Nutzern eine Vielzahl an Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, um die Leistung optimal an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Zur Unterstützung setzen wir dabei auf eine transparente, detaillierte Darstellung im Leistungskatalog sowie vereinfachte, elektronisch unterstützte Bestellverfahren.
Zwei zentrale Punkte bei der Planung waren die Themen Kosteneffizienz (über Virtualisierung) und Sicherheit. Welche Rolle spielten die beteiligten Unternehmen bei der Umsetzung dieser Punkte?
Kiebusch: Die angestrebte Kosteneffizienz entsteht durch die Nutzung von Synergieeffekten durch Schaffung einer großen, zentralen Plattform für die zentralen SVN-weiten Dienste sowie die eGovernment-Dienste. Dabei setzen wir zusammen mit den beteiligten Firmen noch stärker als beim SVN 1.0 auf Virtualisierung. Dies erleichtert auch die Gewährleistung des geforderten, höheren Sicherheitsniveaus – unter anderem durch den Aufbau durchgängig redundanter Strukturen.
Welche Rolle werden in Zukunft mobile Anwendungen in Sachsen spielen, und welche Lösungen bietet das SVN dafür?
Kiebusch: Auch die Verwaltung unterliegt Veränderungsprozessen, welche mit höheren Anforderungen an Mobilität und Flexibilität einhergehen. Um dem gerecht zu werden, bietet das SVN zum Beispiel im Bereich Unified Communication vielfältige Möglichkeiten für die sichere Integration mobiler Anwendungen in bestehende interne IT-Verfahren, sichere Managementlösungen für mobile Endgeräte (MDM, EMM) sowie Multifaktor-Authentifizierung. Ziel soll es sein, die Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen voranzutreiben. Um zum Bespiel eine durchgängige medienbruchfreie elektronische Bearbeitung von Abläufen zu ermöglichen oder die Mitarbeiter dazu zu befähigen, örtlich flexibel arbeiten zu können – ob von zu Hause oder von unterwegs.
Das SVN 2.0 soll eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der eGovernment-Strategie des Freistaats spielen. Wie sehen die damit verbundenen Planungen aus, womit ist in nächster Zeit zu rechnen, und welche Rolle spielt bei alldem das eGovernment-Gesetz des Landes?
Kiebusch: Das SVN 2.0 schafft mit der weiter entwickelte Netzinfrastruktur und der integrierten Diensteplattform, die den sicheren und performanten technischen Betrieb der Basiskomponenten gewährleistet, Grundvoraussetzungen für die Umsetzung wesentlicher im Leitbild der Strategie für IT und eGovernment verankerten Grundsätze. Um nur zwei der Grundsätze anzusprechen: Das SVN 2.0 ist die infrastrukturelle Basis für den Betrieb der Basiskomponenten für Online-Antragstellungen, eID-Service und elektronische Zahlungen, die wiederum notwendig sind, damit Bürger und Unternehmen ihre Anliegen elektronisch abwickeln können. Mit dem SVN 2.0 werden IT-Leistungen für die Verwaltung bedarfsgerecht und wirtschaftlich zur Verfügung gestellt.
Das Sächsische eGovernment-Gesetz hat die strategischen Ziele der Strategie für IT und eGovernment vom April 2014 mit gesetzlichen Regelungen flankiert. Geregelt ist auch die Pflicht der Anbindung an das Sächsische Verwaltungsnetz für staatliche Behörden. Daraus ergibt sich für uns die Pflicht, ein leistungsfähiges und sicheres Netz bereitzustellen. Mit dem SVN 2.0 werden die staatlichen und kommunalen Behörden des Freistaates zudem beim Vollzug der Regelungen zur elektronischen Kommunikation, zu elektronischen Zahlungsverfahren und zur sicheren Datenübermittlung unterstützt. Und schließlich ist der sichere und performante Betrieb der Basiskomponenten eine Voraussetzung dafür, dass die im Gesetz verankerte Pflicht zur Nutzung dieser Komponenten von den staatliche Behörden akzeptiert und umgesetzt wird.
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