Pilotprojekt zur elektronischen Bildübermittlung Übermittlung von Lichtbildern an Ausweisbehörden per De-Mail
Die Städte Köln und Göttingen sind Vorreiter in puncto elektronische Bildübermittlung an Ausweisbehörden per De-Mail. Die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen werden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geschaffen.
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Die elektronische Bildübermittlung erlaubt es Fotografen, digital aufgenommene Lichtbilder zum Zwecke der Beantragung eines Personalausweises via De-Mail an die für den Bürger zuständige Behörde zu senden. Auf diese Weise kann das Lichtbild des Antragsstellers elektronisch verschlüsselt und signiert von einem Dritten in das digitale Antragsverfahren eingebracht werden. Mit der Novellierung des Personalausweisgesetzes zur Einführung des neuen Personalausweises (nPA) wurde diese Möglichkeit der elektronischen Bildübermittlung erstmals gesetzlich verankert.
Im März startet der Pilotbetrieb für die Übermittlung von Lichtbildern an Ausweisbehörden per De-Mail in den Städten Köln und Göttingen. Die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die elektronische Bildübermittlung wurden durch die Mitglieder einer eigens zu diesem Zweck gegründeten Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geschaffen.
Der Pilotbetrieb ist über einen Zeitraum von drei Monaten geplant und soll wichtige Erfahrungen zur Praxistauglichkeit der elektronischen Bildübermittlung liefern. Ziel ist, nach der aktuell laufenden Laborimplementierung in einen Pilotbetrieb mit echten Antragsdaten in den Behörden zu wechseln.
Weitere Kommunen stehen ebenfalls vor der Umsetzung des Verfahrens. Insbesondere ortsansässige Fotografen können noch an dem Pilotprojekt teilnehmen und sind eingeladen, sich bei Interesse per E-Mail an das BSI zu wenden.
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