eGovernment-Füllhorn Thüringen sponsert erste Kommunen mit 1,8 Millionen Euro

Autor Manfred Klein

Das Ende des vergangenen Jahres in Thüringen aufgelegte Programm Verwaltungs­digitalisierung nimmt Fahrt auf. Das Finanzministerium des Freistaats fördert damit bis zum Jahr 2022 Digitalisierungsprojekte in den Kommunen des Landes. Seit Jahresbeginn haben 19 Kommunen Anträge mit einer Fördersumme von knapp 1,8 Millionen Euro gestellt.

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Auch im Zuge der OZG-Umsetzung spielt die Fannzspritze für thürniger Kommunen eine wichtige Rolle
Auch im Zuge der OZG-Umsetzung spielt die Fannzspritze für thürniger Kommunen eine wichtige Rolle
(Bild: Finanzministerium Thüringen)

Über das Förderprogramm soll insbesondere die Einrichtung gemeinsamer IT-Service-Center, die Erstellung von Online-Antragsverfahren, die Erweiterung gemeinsamer interner Fachverfahren – wie etwa die elektronische Rechnung oder auch IT-Sicherheits-Schulungen – unterstützt werden.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert begrüßt die ersten geförderten Initiativen und Projekte der Kommunen. „Die finanzielle Förderung ist mit dem eGovernment-Gesetz eine Säule der Digitalisierungsoffensive für die Verwaltungen im Freistaat.“

Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO in Thüringen,
Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO in Thüringen,
(Bild: Delf Zeh)

Schubert betonte: „eGovernment ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft eine sachliche Notwendigkeit und deshalb kein Projekt kurzfristiger Haushaltskonsolidierung. Technische Investitionen kosten Geld. Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beim eGovernment müssen die Thüringer Kommunen tief Luft holen.“

Die wenigsten Thüringer Kommunen hätten jedoch zwischen Feuerwehr, Gemeindestraße und Kita noch genug Atem, um moderne Online-Bürgerservices auf der Höhe der Zeit anzubieten. Deshalb unterstütz das Finanzministerium die Kommunen zielgerichtet. Neben dem Förderprogramm für die kommunale Verwaltungsdigitalisierung stelle das Land den Kommunen die für den digitalen Bürgerservice notwendigen IT-Basisdienste kostenfrei zur Verfügung, etwa Bezahlkomponenten oder ein Antrags-Management-System. Das sei übrigens nicht in allen Bundesländern Usus, unterstricht Schubert.

Weitere Informationen, die Richtlinie sowie die Förderanträge sind im Internet verfügbar. Das Förderprogramm hat ein Volumen von bis zu 80 Millionen Euro.

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