Mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid soll hoher Aufwand für Kommunen und Unternehmen durch einfachere digitale Prozesse ersetzt werden. Hessen ist bei der Umsetzung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) das federführende Bundesland. Über das OZG-Projekt und seine bundesweite Bedeutung sprechen wir mit Michael Hohmann, Zentralabteilungsleiter im Hessischen Ministerium der Finanzen.
Michael Hohmann, Zentralabteilungsleiter im Hessischen Ministerium der Finanzen.
Deutschland führt den digitalen Gewerbesteuerbescheid ein. Wie bedeutend ist dieser Service für Verwaltung und Wirtschaft?
Hohmann: Für 4,1 Millionen Unternehmen ist der digitale Gewerbesteuerbescheid von enormer Bedeutung. Sie erhalten zukünftig nicht mehr unzählige Papierbescheide (in über 600 unterschiedlichen Formaten), sondern einen digitalen Bescheid direkt in ihrem ELSTER-Unternehmenskonto. Ein notwendiger Schritt, da Unternehmen bislang mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand bei der Gewerbesteuer konfrontiert waren – insbesondere Konzerne mit mehreren Standorten deutschlandweit. Genau hier setzt die Lösung an und bringt Erleichterung. Vor diesem Hintergrund freut es mich besonders, dass wir als Ministerium maßgeblich dazu beigetragen haben, den digitalen Gewerbesteuerbescheid auf den Weg zu bringen. Seit 2023 können Unternehmen und Steuerberatungen durch einen einfachen Klick bei der Abgabe der Gewerbesteuererklärung angeben, ob sie den Bescheid in digitaler Form erhalten möchten. In einer Zeit, die von Fachkräftemangel und dem Wunsch nach neuen, effizienten Prozessen geprägt ist, bieten wir eine moderne, medienbruchfreie Lösung, die nicht nur die Wirtschaft entlastet, sondern auch Zeit spart und die Arbeit der Mitarbeitenden in den Steuerverwaltungen und Kommunen leichter macht. Das ist Reduzierung von Bürokratieaufwand at its best!
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?
Hohmann: Momentan befinden wir uns im Rollout des Projektes. Derzeit nehmen deutschlandweit die ersten rund 900 Kommunen am Projekt teil. Circa 500 davon nutzen die Testumgebung und bereiten sich auf die Umstellung ihrer Systeme vor. Um eine Flächendeckung zu erreichen, ist eine Ausweitung der HKR-Verfahren in den Kommunen notwendig. Während der Konzeptionsphase des Projekts haben wir schnell erkannt, dass die Einbindung der Hersteller von Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR)-Software – also der Fachverfahrenshersteller der Kommunen – aufgrund der föderalen Strukturen und der unterschiedlichen Fachsysteme besonders wichtig ist. Ein solches Digitalisierungsprojekt stellt einen enormen Kraftakt dar. Deshalb freuen wir uns, von einer breiten Allianz aus allen Ländern, leistungsverantwortlichen Kommunen, Pilotkommunen und Verbänden unterstützt zu werden. Trotz der Herausforderungen sind alle Beteiligten mutig vorangegangen und haben ein starkes Netzwerk aufgebaut, das seit mehreren Jahren erfolgreich zusammenarbeitet.
Wird der neue Online-Service dazu beitragen, die Nutzung des ELSTER-Portals weiter zu steigern?
Hohmann: Selbstverständlich. Im Zuge des Gesamtprozesses werden gleich zwei ELSTER-Portale eingebunden. Zusätzlich zum bereits bekannten „Mein ELSTER“ wurde „Mein Unternehmenskonto“ geschaffen. Es dient als einheitliches Postfach für die Bekanntgabe der Bescheide. Die Nutzung von ELSTER ist natürlich ein weiterer Erfolgsfaktor. Als Steuerverwaltung bedienen wir einen bestehenden Kommunikationskanal, das fördert die Akzeptanz der Digitalisierungsmaßnahme und erhöht unsere Umsetzungsgeschwindigkeit.
Was sind die größten Herausforderungen bei der Umsetzung in den Kommunen – und gibt es Unterstützung?
Hohmann: Bei einem solchen Vorhaben ist es entscheidend, eine Vielzahl von Stakeholdern zu koordinieren – von der Bundes- und Landesebene bis hin zur kommunalen Verwaltung. Dies gestaltet sich nicht immer einfach, zumal auch zahlreiche Hersteller von HKR-Software sowie IT-Dienstleister eingebunden werden müssen. Zudem muss durch gezielte Kommunikation mit der kommunalen Ebene der dringende Bedarf wichtiger Wirtschaftsakteure an einer flächendeckenden Einführung der neuen Lösung klar vermittelt werden. Das erfordert kontinuierliche Anstrengungen. Viel Zuspruch erhalten wir aus der Wirtschaft. Mehrere große Fach- und Wirtschaftsverbände unterstützen das Vorhaben. Dazu gehören die Industrie- und Handelskammer, die Bundessteuerberaterkammer, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft. Auch Verwaltungsverbände sowie die Landesfinanzverwaltungen sind große Unterstützer. Zudem ist es ein starkes Zeichen, dass einzelne Länder Förderprogramme und finanzielle Unterstützung bereitstellen, um die notwendigen Investitionen in die IT-Infrastruktur zu erleichtern.
Gibt es Überlegungen, wie diese Lösung über die Gewerbesteuer hinaus eingesetzt werden kann?
Hohmann: Seitens der Wirtschaft wird vielfach der Wunsch geäußert, den entwickelten Standard und Prozess auch für andere Steuerbescheide zu nutzen. Dies könnte den Effekt der digitalen Verarbeitung von Steuerbescheiden erheblich verstärken. Wie oben dargestellt, ist es von großem Vorteil, bestehende digitale Kommunikationskanäle zu nutzen. Das kennen wir sicherlich alle aus dem Privatleben: Bekannte und bereits eingeführte Marken, die mit positiven Erlebnissen verbunden werden, vertrauen wir auch dann, wenn sie Neuheiten auf den Markt bringen.
Stand: 08.12.2025
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