Entwurf für ein Digitalinfrastrukturfondsgesetz Sondervermögen für Digitalisierung

Autor Susanne Ehneß |

Mehr Geld für Breitbandausbau und die digitale Infrastruktur an Schulen sieht ein neuer Gesetzentwurf vor.

Anbieter zum Thema

Geldsegen für die digitale Infrastruktur an Schulen und in ländlichen Gegenden
Geldsegen für die digitale Infrastruktur an Schulen und in ländlichen Gegenden
(© stadtratte - stock.adobe.com)

Mit einem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ will die Bundesregierung den Breitbandausbau sowie die digitale Infrastrukturen an Schulen fördern. Dazu sollen die Erlöse der geplanten Versteigerung von 5G-Lizenzen durch die Bundesnetzagentur in das Vermögen fließen. Da Zeitpunkt und Einnahmen aus dieser Vergabe nicht feststehen, erhält der Fonds eine Anschubfinanzierung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt.

Laut Entwurf des „Digitalinfrastrukturfondsgesetz (DIFG)“ genannten Papiers sollen 70 Prozent der Einnahmen des Vermögens für die Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen verwendet werden. Schwerpunkt ist demnach vor allem der ländliche Raum. Dort sei ein „privatwirtschaftlicher Ausbau von Gigabitnetzen nicht zu erwarten“, begründet die Bundesregierung. Die übrigen 30 Prozent sollen laut Entwurf grundsätzlich als Finanzhilfe des Bundes den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Damit soll der „Aufbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Schulen“ unterstützt werden.

Die Einrichtung des Sondervermögens ist laut Bundesregierung notwendig, da die geplanten Maßnahmen mit den „gegenwärtig verfügbaren Haushaltsmitteln“ nicht finanziert werden könnten.

Einheitliches Förderprogramm

Forderungen des Bundesrates, auch den 5G-Ausbau in die Förderung aufzunehmen sowie über den Fonds Mittel für Breitband-Programme der Länder zur Verfügung zu stellen, lehnt die Bundesregierung ab. Die bisherigen Verfahren zur Förderung des Breitbandausbaus hätten sich bewährt. „Zur praktischen Umsetzung der Förderung durch die Telekommunikationsunternehmen bedarf es eines bundeseinheitlichen Förderprogrammes und nicht 16 verschiedener Länderprogramme“, kommentiert die Bundesregierung. Hinsichtlich des 5G-Ausbaus wird betont, dass im Rahmen der Lizenzvergabe „Versorgungsauflagen für den öffentlichen Mobilfunk“ vereinbart werden sollen.

Zudem hatte die Länderkammer gefordert, den Finanzierungsanteil des Bundes bei der Förderung zu erhöhen. Dies sei aufgrund der „Refinanzierungsmöglichkeit für den Bund aus den Einnahmen der Vergabe von Frequenzen darstellbar“. Die Bundesregierung lehnt dies ab. Der Bund halte an dem Finanzierungsmodus samt notwendiger Eigenbeteiligung der Zuwendungsempfänger fest.

Den Gesetzentwurf des DIFG finden Sie online HIER.

(ID:45539051)