Standpunkte zur OZG-Umsetzung

So digital sind Länder und Kommunen

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Statement von Christian Pfromm

Christian Pfromm, Chief Digital Officer der Freien und Hansestadt Hamburg(Bild:  Claudia Höhne)
Christian Pfromm, Chief Digital Officer der Freien und Hansestadt Hamburg
(Bild: Claudia Höhne)

Wir blicken auf ein sehr arbeitsintensives und erfolgreiches Jahr zurück. Im Bereich der Online-Dienste haben wir in Hamburg alle für das Jahr 2022 geplanten Einer-für-Alle-Dienste (EfA) in unserem Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung fertigstellen und anderen Ländern zur Mitnutzung anbieten können. Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung, also der digitalen Ummeldung nach dem Umzug, hat Hamburg darüber hinaus einen der Top-10-Online-Dienste erfolgreich umgesetzt. Seit Oktober 2022 können sich erste Nutzergruppen vollständig digital innerhalb Hamburgs ummelden. Dieser Dienst wird nun stetig ausgeweitet werden und sukzessive allen Kommunen in Deutschland zur Verfügung gestellt.

Im kommenden Jahr werden wir uns um den Anschluss der EfA-Dienste aus anderen Ländern kümmern und den Betrieb der Hamburger EfA-Dienste für die Länder sicherstellen. Dabei haben wir als Nordländer bereits seit Jahren Erfahrung gesammelt. Mit einer interoperablen Plattform für digitale Serviceleistungen können wir gemeinsam Prozesse und Verfahren entwickeln, voneinander übernehmen und vor allem voneinander lernen. Da haben wir einen gewissen Reifegrad erreicht, der jetzt noch weiter ausgebaut wird, damit dies auch im Bundeskontext funktioniert.

Eine große Herausforderung bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sind nach wie vor die rechtlichen Grundlagen, die oftmals aus der ‚nicht- digitalen’ Zeit kommen. Davon sollten wir uns nicht abschrecken lassen

Eine große Herausforderung bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sind nach wie vor die rechtlichen Grundlagen, die oftmals aus einer „nicht-digitalen“ Zeit kommen. Davon sollten wir uns nicht abschrecken lassen, sondern müssen die darin erhaltenen Ermessensspielräume ausschöpfen und auch einfach mal „machen“. Daneben wird es wichtig sein, bestehende Grundlagen anzupassen, auch wenn dies ein längerfristiges und manchmal mühsames Vorhaben ist. Mit dem Projekt zur Registermodernisierung werden wir in Hamburg in Kooperation mit anderen Ländern und dem Bund intensiv daran arbeiten, durch die Ertüchtigung wichtiger Register das Once-Only-Prinzip zu ermöglichen, damit Bürgerinnen und Bürger nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, die der Verwaltung bereits vorliegen.

Im nächsten Jahr wird für uns die Kommunikation zu den Nutzerinnen und Nutzern ein sehr wichtiges Thema sein. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen wissen, welche Verwaltungsleistungen wir digital anbieten. Umfragen haben uns gezeigt, dass viele unsere Services gern nutzen wollen, aber oftmals gar nicht genau kennen.

Mein Fazit: Auch wenn das zeitliche Ziel des Onlinezugangsgesetzes nicht flächendeckend eingehalten werden wird, über den Prozess der letzten Jahre und insbesondere über das Prinzip „Einer-für-Alle“ haben wir alle viel dazugelernt und einiges erreicht. Wir haben Finanzierungsmodelle, neue interföderale Arbeitsstrukturen und ein arbeitsteiliges Vorgehen der Länder etabliert. Wenn wir den Weg auf Basis dieser Erfahrungen weitergehen, wird die Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung künftig schneller und effizienter ablaufen.

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