Die Frist für die Umsetzung der OZG-Leistungen läuft zum Jahresende ab. Doch wie ist eigentlich der aktuelle Stand bei den Ländern und Kommunen? Welche Hürden gibt es noch zu bewältigen? Die Redaktion der eGovernment hat bei den Digitalisierungsverantwortlichen der Länder und Kommunen nachgefragt.
Auch wenn das Ziel, alle 575 Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres zu digitalisieren, nicht erreicht wird, haben Städte und Kommunen im vergangenen Jahr dennoch einiges erreicht
Dass die Frist für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nicht eingehalten werden kann, ist bereits seit längerem klar. Dennoch ist in den Kommunen und Ländern die vergangenen zwölf Monate einiges passiert. Bernd Buckenhofer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bayerischen Städtetages, unterstreicht daher: „Sowohl der Bund als auch der Freistaat Bayern müssen Unterstützungsangebote für Kommunen aller Größe noch engagierter, langfristig planbar und nachhaltig finanziert anbieten. Manche Leistungen im OZG-Katalog sind auch kaum nachgefragt, sodass es zu überlegen gilt, ob der Aufbau und die Pflege jener Onlinedienste wirtschaftlich sein kann.“
Ähnlich sieht es Frank Pintsch, Personal- und IT-Referent der Stadt Augsburg: „Digitalisierung ist für die Kommunen kein Selbstzweck. Gemeinsam wollen wir gezielt Mehrwert für Bürger, Wirtschaft und Verbände schaffen. Daher konzentrieren wir uns zuvorderst auf nachgefragte Leistungen mit hohem Digitalisierungspotenzial, die unseren Kunden unmittelbar helfen. Dabei eingereichte digitale Anträge sind dann ohne Medienbruch in der Verwaltung effizient weiter zu nutzen.“ „Einerseits brauchen wir klar verständliche, kundenfreundliche sowie verlässlich verfügbare und finanzierbare Onlinedienste. Andererseits müssen auch die dahinterliegenden Verwaltungsprozesse effizient und digital unterstützt ablaufen – sonst warten die Kunden trotz Onlinedienst lange auf Rückfragen oder Antwort, die wir im schlimmsten Fall per Brief schicken müssen.“
Die Städte Augsburg, München und Nürnberg kooperieren daher eng, um Doppelarbeit zu vermeiden. Sie sehen sich schließlich auch mit ähnlichen Problemen konfrontiert – beispielsweise eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen, die bei kreisangehörigen Gemeinden nicht relevant sind sowie eine komplexe bestehende IT-Landschaft und administrative Spezialisierungen. Der Erfolg gibt ihnen Recht: Laut dem „Dashboard Digitale Verwaltung“ des Bayerischen Staatsministeriums sind die drei Städte bayerische Spitzenreiter.
Doch wie sieht es in anderen Kommunen und Ländern aus? Wir haben uns umgehört:
Statement von Professor Thomas Popp
Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung des Freistaates Sachsen und Mitglied der Sächsischen Staatsregierung, Professor Thomas Popp
(Bild: Matthias Rietschel)
Für die Sächsische Staatsregierung ist eine moderne digitale Verwaltung ein politischer Schwerpunkt. Das Onlinezugangsgesetz war der Startschuss für einen Digitalisierungsmarathon und bleibt über das Jahresende hinaus ein starker Innovationstreiber. Das Einer-für-Alle-Prinzip zeigt uns in Bund, Ländern und Kommunen, wie wir trotz Ressourcenknappheit vorankommen und wie möglichst Viele von guten Lösungen profitieren können.
In „unserem“ Themenfeld „Recht und Ordnung“ stellen wir die Boosterleistung „Online-Anzeige“ zum Jahresende zur Verfügung. Dank einer weiterentwickelten Lösung aus dem Saarland werden dann zehn Bundesländer diese Leistung anbieten. Um Verwaltungsleistungen rund um „Fundsachen“ zu digitalisieren, arbeiten wir derzeit an einer Ausschreibung. Zudem unterstützen wir Rheinland-Pfalz bei der Leistung „Erdaufschluss“. Hierfür bauen wir unsere in Sachsen erfolgreiche Lösung ELBA.Sax zu einem bundesweit nachnutzbaren System aus. Für das Bezahlsystem ePayBL entwickelt unser landeseigener IT-Dienstleister, der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, die bundesweite Standardschnittstelle, um Online-Verfahren anzubinden. Umgekehrt profitieren wir von der Arbeit anderer Themenfeldführer, wie z. B. bei der digitalen Bauverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern oder beim Wirtschafts-Service-Portal von Nordrhein-Westfalen.
Einen großen Schritt voran müssen wir im Bereich der elektronischen Identifikation tätigen. Ich denke da insbesondere an die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises, die noch besser genutzt werden kann
Dennoch müssen Alle an verschiedenen Stellen ihre Anstrengungen noch verstärken, damit die Verwaltung arbeitsfähig bleibt und moderner wird. Auch die bereits bestehenden technischen Infrastrukturen und digitalen Insellösungen nehmen wir in den Blick. Ja, manchmal ist es günstiger, das bestehende digitale Verfahren anzupassen, statt die anderswo neu entwickelte Lösung einzuführen. Wichtig bleibt, dass jede Lösung funktional sowie sicher ist und über Schnittstellen kompatibel wird. Einen großen Schritt voran müssen wir im Bereich der elektronischen Identifikation tätigen. Ich denke da insbesondere an die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises, die noch besser genutzt werden kann.
Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen erwarten zurecht komfortable, durchgängige und sichere Verfahren, wenn sie mit der Verwaltung digital kommunizieren. Verwaltungsintern sollen digitale Werkzeuge den Bearbeitungsaufwand reduzieren. Das funktioniert, wenn wir auch Rechtsvorschriften und Verwaltungsprozesse digital-tauglich gestalten. Zudem gibt es viele Erfolgsprojekte, die bekannter gemacht werden müssen und im besten Fall kopiert werden können. Im Freistaat Sachsen sammeln wir sehr gute Erfahrungen im Projekt Digital-Lotsen-Sachsen. Die größte Herausforderung bleibt, die Digitalkompetenz bei Bediensteten und Führungskräften in den Folgejahren weiter aus- oder auch zunächst aufzubauen. Ein digitales Werkzeug entfaltet die beste Wirkung, wenn digital-kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es bedienen und vor allem den Prozess dahinter verstehen können. So werden wir 2023 und in den Folgejahren gemeinsam digital erfolgreich.
Stand: 08.12.2025
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