De-Mail statt Brief – digital ohne Papier

Sichere elektronische Kommunikation

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Der Provider gewährleistet den sicheren und vertraulichen Transport einer De-Mail. So ist sichergestellt, dass kein Dritter auf die Daten zugreifen und diese mitlesen kann. Das spielt insbesondere bei sensiblen, personenbezogenen Daten eine zentrale Rolle.

Ein weiterer wichtiger Aspekt insbesondere für Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung: Die Zustellung einer De-Mail lässt sich nachweisen. Dazu kann der Sender eine Eingangsbestätigung beim Provider anfordern.

„Speziell für Behörden hat der Gesetzgeber die sogenannte Abholbestätigung in das De-Mail-Gesetz aufgenommen – damit sind auch förmliche Zustellungen möglich“, ergänzt Gert Metternich, Projektleiter De-Mail bei der Telekom. Besteht bei Nachrichten beziehungsweise Dokumenten ein gesetzlicher Schriftformbedarf, können Behörden De-Mails zusätzlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Sie gilt als elektronisches Pendant zur normalen Unterschrift.

Eine zusätzliche Vereinfachung kann hierbei noch das erwartete eGovernment-Gesetz bringen. „Wir hoffen, dass zukünftig auch ohne zusätzliche qualifizierte Signatur ein Schriftformbedarf einfach per De-Mail erfüllt werden kann“, sagt Metternich.

Darüber hinaus unterstützen künftige De-Mail-Provider wie die Telekom auch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dabei wird der Inhalt der De-Mail durch den Versender verschlüsselt und erst durch den Empfänger wieder entschlüsselt.

Halterauskünfte per De-Mail

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