„Ein selbstbestimmtes Handeln ist in weiten Bereichen nicht mehr möglich“, heißt es im Strategiepapier der Sächsischen Staatsverwaltung. Einzelne Technologieanbieter seien in der Lage, Technologien, Lizenzbedingungen und Preise für die Verwaltung vorzugeben – doch das soll sich ändern. Die neue Open-Source-Strategie formuliert dafür Ziele und Handlungsfelder.
Die „Open-Source-Strategie der Sächsischen Staatsverwaltung“ hat die Stärkung der digitalen Souveränität zum Ziel. Innerhalb des Betrachtungszeitraums bis 2028 sollen hier wesentliche Fortschritte erreicht werden
Die Themen digitale Souveränität und Open Source stehen in Sachsen seit Längerem auf der Agenda: Der Freistaat hat die Absichtserklärung zum Souveränen Arbeitsplatz mit unterzeichnet; die Staatskanzlei und der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste sind Mitglieder der AG Cloud Computing und Digitale Souveränität des IT-Planungsrates. Auch der Koalitionsvertrag nennt als klare Ziele offene Schnittstellen und Standards und die Stärkung der digitalen Souveränität. Die Abhängigkeit von einzelnen IT-Anbietern soll verringert und dazu der Einsatz von Open-Source-Software in den Behörden ausgebaut werden. Die Staatsregierung war gefordert, dafür Open-Source-Strategie zu erarbeiten.
Die Sächsische Staatsverwaltung ist digital souverän, agiert vernetzt und ist sich ihrer unterschiedlichen Rollen als Nutzer, Betreiber und Auftraggeber von Software bewusst
Leitgedanke der Open-Source-Strategie der Sächsischen Staatsverwaltung
Die Ziele der Strategie
In die Entwicklung der Ende Juni veröffentlichten Open Source-Strategie der Sächsischen Staatsverwaltung waren auch Vertreter der Wirtschaft, Wissenschaft, der Open-Source-Gemeinschaft und Zivilgesellschaft eingebunden. Folgende Ziele werden mit der Strategie verfolgt:
Ausrichtung auf Open Source: Damit soll die digitale Souveränität der Sächsischen Staatsverwaltung gestärkt, Abhängigkeiten sollen ermittelt und reduziert werden. Als Kennzahlen werden herangezogen: die Relation von Open Source Software (OSS) zur gesamten Softwarelandschaft, der Anteil genutzter OSS pro System und die Relation von Neubeauftragungen von OSS zu allen Neubeauftragungen. Die Veränderung der ermittelten Open-Source-Anteile über die Zeit soll nachverfolgt werden.
Umsetzungspfad: Entscheidungen sollen transparent und nachvollziehbar sein. Hierzu sind Bewertungskriterien zu erarbeiten, die die Eignung des OSS-Einsatzes nachweisen,
Entscheidungsprozesse: In der Führungsebene, bei IT-Entscheidern und in der Beschaffung sind die Möglichkeiten von Open Source noch kaum bekannt. Den Verantwortlichen in den Verwaltungen müssen die Vorteile von Open-Source-Lösungen bewusst werden.
Akzeptanz: Offene Kommunikation und qualitativ gute Produkte sollen die Akzeptanz der Nutzer sichern. Dazu sind Befragungen zur Qualität gelieferter OSS und Schulungen geplant.
Vernetzung: Durch enge Zusammenarbeit zwischen allen Verwaltungsebenen, wie auch durch Vernetzung mit relevanten Stakeholdern soll die digitale Souveränität gestärkt werden. Gemeinsame Projekte mit Wissenschaft, Wirtschaft und Open-Source-Gemeinschaften werden als sinnvoll erachtet.
Rahmenbedingungen: Vergaberechtliche Regelungen und Verwaltungsvorgaben sind anzupassen, so dass sie Beauftragung und sichere Verwendung aktueller Technologien und OSS-Entwicklungen unterstützen.
Handlungsfelder
Zur Zielerreichung werden in der Strategie Handlungsfelder definiert: Strategische Lösungskonzeption, Rahmenbedingungen, Entscheidung und Umsetzungsbegleitung, Kooperation und Vernetzung sowie Wissen und Akzeptanz.
Vergaberechtliche Vorgaben und Empfehlungen sollen laut der Strategie angepasst werden, um Open-Source-Lösungen nicht zu benachteiligen. Doch sollte OSS darüber hinaus ein Vorrang in der Beschaffung eingeräumt werden? Dr. Daniel Gerber, Mitglied des Sächsischen Landtags, hat das in einer Fragerunde bei einem Roundtable des Verbandes ALASCA kürzlich bejaht. Seiner Meinung nach sollte die vorrangige Beschaffung auch gesetzlich verankert werden und er hoffe, dass dies bei der Novellierung des eGovernment-Gesetzes Eingang finde. In der Sächsischen Staatskanzlei sieht man es differenzierter: Bei der Beschaffung von IT-Verfahren sei stärker darauf zu achten, „dass auch Open-Source-Produkte angemessen in den Vergabeprozess bzw. in den Vergleich der verfügbaren IT-Lösungen einbezogen werden.“ Doch müssten Entscheidungen die Bedingungen des Einzelfalls berücksichtigen und nach klar definierten objektiven Kriterien erfolgen. Ausgangslage und Anforderungen beim Einsatz von Open Source seien sehr unterschiedlich. „Eine einheitliche Vorgabe würde der Sachlage nicht gerecht. Eine pauschale Bevorzugung von Open-Source-Lösungen ist daher nicht vorgesehen“, erläutert die stellvertretende Regierungssprecherin Lea Mock.
OSB Alliance: Zielmarken definieren
Die Open Source Business (OSB) Alliance begrüßt in ihrer Stellungnahme die Strategie der Sächsischen Staatsregierung ausdrücklich, sieht aber in einigen Punkten noch etwas „Luft nach oben“. So fehle eine Zielmarke, welcher Anteil der eingesetzten Open-Source-Software angestrebt ist. Die Staatskanzlei verweist hier auf die Datenlage: Um realistische Zielgrößen zu definieren, müssten zunächst die Ist-Zahlen bekannt sein – die jedoch in der gesetzten Frist zur Strategieerstellung noch nicht ermittelt werden konnten. „Zielgrößen werden wir daher erst im Rahmen der Umsetzung erarbeiten können“, heißt es. Die Festlegung von Zielgrößen stehe jedoch unter dem Vorbehalt erfolgreicher Abstimmungen mit den Ressorts.
Welche Pilotprojekte geplant sind
Ein weiterer Hinweis der OSBA betraf das Fehlen konkreter Projekte, „die den Menschen Lust auf Open Source machen“ und Erfahrungen mit der Software ermöglichten. Entsprechende Pilotprojekte laufen bereits, lautet die Antwort aus der Staatskanzlei, etwa die Neuentwicklung des Analysedienstes für GeoDaten im Rahmen der Weiterentwicklung der Basiskomponente GeoBAK, Ablösung / Neuaufbau von IT-Infrastrukturen im Bereich Server und Webproxy oder die Einführung eines IT-Service Managements-Werkzeugs. Im Doppelhaushalt 2023/2024 seien pro Jahr 450.000 Euro für die Umsetzung der Open-Source-Strategie eingestellt. Auch die genannten Pilotprojekte würden zum Teil daraus finanziert.
Wo steht die Verwaltung?
Das Strategiepapier gibt auch einen kurzen Überblick zum Stand von Open Source auf europäischer, Bundes- und Länderebene.
Europäische Kommission
Mit der Open-Source-Strategie der EU-Kommission für 2020-2023 sollen Fortschritte auf dem Weg zur digitalen Autonomie eines eigenen, unabhängigen digitalen Ansatzes in Europa erreicht und die Digitalstrategie der Kommission umgesetzt werden; angestrebt wird ein öffentlicher Dienst von Weltklasse. Austausch und Wiederverwendung von Software, Daten und Wissen sollen gefördert werden, die gemeinsame Nutzung des Quellcodes der Kommission soll einen Beitrag zur Wissensgesellschaft leisten.
IT-Planungsrat
Hier wird auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Cloud Computing und Digitale Souveränität verwiesen: die Deutsche Verwaltungscloud-Strategie, die Plattform für die Öffentliche Verwaltung Open CoDE und das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS), zu dessen Projekten der Aufbau eines Souveränen Arbeitsplatzes aus modular aufgebauten Open-Source-Lösungen gehört.
Bund und Länder
Als Beispiele werden die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angeführt, die Software selbst (weiter)entwickelt und als OSS zur Verfügung stellt, sowie die Bundeswehr, die einen eigenen Messengerdienst entwickelt hat.
Zudem werden – ohne den Anspruch auf Vollständigkeit – Initiativen der Bundesländer Berlin, Schleswig-Holstein und Thüringen vorgestellt.
Stand: 08.12.2025
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