Onlinezugangsgesetz 2.0 Recht ohne Konsequenz statt gezielte Anreize

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die Fraktionen von FDP, Grüne und SPD haben sich auf das OZG-Änderungsgesetz geeinigt. Dieses ist mittlerweile auch durch den Bundestag. Im Entwurf enthalten: ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen. Dessen Nutzen wird jedoch angezweifelt.

Kann ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen die Digitalisierung beschleunigen?(Bild:  Tierney – stock.adobe.com)
Kann ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen die Digitalisierung beschleunigen?
(Bild: Tierney – stock.adobe.com)

Schlappe vierzehn Monate hat es gedauert, doch nun ist es endlich soweit: Die Ampel-Koalition hat sich auf das OZG-Änderungsgesetz – auch als OZG 2.0 bekannt – geeinigt. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift die Erfahrungen des 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes auf und schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine schnellere Digitalisierung der Verwaltung“, so Dr. Volker Redder (FDP-Fraktion), Misbah Khan (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Dunja Kreiser (SPD-Fraktion) in einem gemeinsamen Statement. Dafür ist geplant, einheitliche Standards sowie IT-Komponenten zentral bereitzustellen – etwa für die Authentifizierung beim Online-Antrag oder zur Bezahlung. Gleichzeitig soll die Schriftformerfordernis abgeschafft werden, „wodurch behördliche Anliegen vollständig elektronisch erledigt werden können, ohne dass eine zusätzliche Unterschrift oder ein physisches Dokument erforderlich ist“.

Ein weiterer zentraler Aspekt des OZG 2.0, der für ziemlichen Wirbel gesorgt hat, ist die Integration eines Rechtsanspruchs auf digitale Verwaltungsleistungen. Dieser soll ab 2028 gelten – jedoch nur für Leistungen des Bundes und nicht für Services, die aus technischen und rechtlichen Gründen keine digitale Bereitstellung erlauben. Marc Groß, Vertreter des Vorstands der KGSt, hegt jedoch Zweifel daran, dass einklagbare Verwaltungsleistungen ein „probates Mittel sind, schneller und effizienter zu digitalisieren, zumal sie keine rechtlichen Konsequenzen haben“. Ein weiterer Grund, warum sich der Rechtsanspruch als zahnloser Tiger herausstellen könnte: Beim Bund liegen lediglich zwanzig Prozent der Verwaltungsleistungen, den Löwenanteil haben die Kommunen zu stemmen. Marie-Christine Ostermann, Präsidentin Die Familienunternehmer, fordert daher Nachbesserungen: Es brauche verbindliche Fristen, harte Sanktionen und ein unabhängiges Monitoring, ist sie überzeugt.

Groß hingegen plädiert für Anreize „wie zentral bereitgestellte Services, die von den Kommunen schnell und einfach nachgenutzt werden können und einen echten Nutzen auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltung erzeugen, insbesondere wenn in Bundesangelegenheiten die medienbruchfreien Web-Services gleich mitgeliefert werden.“ Es mache im 21. Jahrhundert bei der prekären Finanz- und Personalsituation im öffentlichen Dienst keinen Sinn mehr, dass hunderte von Kommunen beispielsweise die Gewerbean-, -ab- und -ummeldung immer wieder ein bisschen anders digitalisieren, weil es andere Fachverfahren gibt.

„Ein Schlüsselelement ist dabei die Modernisierung der Register. Bei derzeit über 10.000 dezentralen Registern wird dies jedoch noch viel Zeit und Aufwand in Anspruch nehmen. Um hier schnell Erfolge zu erzielen, muss das Projektmanagement deutlich professionalisiert werden. Dies gilt im Übrigen auch für viele andere Projekte im Rahmen der Digitalisierung in Deutschland.“

Ähnlich sieht es Ostermann: „Die wichtigsten Ansatzpunkte für den Gesetzgeber sind längst ausgemacht“, erklärt sie. „Das Land braucht ein wirksames Registermodernisierungsgesetz und digitale Identitäten, zudem werden Kommunen bei der Implementierung der digitalen Technik dringend verlässliche und praxisnahe Unterstützung benötigen.“

(ID:49935534)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung