Digitalisierung im Koalitionsvertrag der Ampel Nur wer mehr wagt, verändert

Von Franz-Reinhard Habbel

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Der Koalitionsvertrag der mutmaßlich neuen Bundesregierung enthält umfangreiche Maßnahmen zur Digitalisierung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Die Koalition sieht im Thema Digitalisierung neben Klima, Wohnen, und soziale Sicherheit einen besonderen Schwerpunkt der kommenden Regierungsarbeit. Allerdings ist noch unklar, wie die Digitalpolitik künftig organisiert und gesteuert werden soll.

Die Ampel-Koalition steht – Was bringt Sie für eGovernment und Digitalisierung?
Die Ampel-Koalition steht – Was bringt Sie für eGovernment und Digitalisierung?
(© gruene.de)

Mit dem Digitalisierungsministerium wird es nichts. Zuständig sollen nun – neben dem Innenministerium – das Ministerium für Verkehr und Digitales, dass Bildungs- und Forschungsministerium und das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sein. Und im Gegensatz zur vergangenen Legislaturperiode wird es im Bundeskanzleramt auch keinen Staatsminister für Digitalisierung geben. Angedacht ist lediglich eine Koordinierungsstelle. Inwieweit das Zusammenspiel aller Akteure wirkungsvoll orchestriert werden kann, bleibt abzuwarten. Zu hoffen ist, dass hier keine deutlichen Reibungsverluste entstehen.

Zwar hat das Thema Digitalisierung im Vergleich zu früher in diesem Koalitionsvertrag einen höheren Stellenwert bekommen, gleich wohl fehlt es aber an einem starken Aufbruchssignal, Deutschland schneller ins digitale Zeitalter zu führen. Geplant sind zwar über die Ministerien hinweg „feste Ressort- und Behördenübergreifende agile Projektteams und Innovationseinheiten mit konkreten Kompetenzen“, aber der Vertrag lässt offen, wie dies im Einzelnen geschehen soll. In den 177 Seiten des Vertragswerkes gibt es gute Ansätze, wie beispielsweise ein zentrales zusätzliches Digitalbudget, einen künftigen Digitalisierungscheck von Gesetzen (der übrigens nicht neu ist), die Forderung nach automatisierten Verwaltungslösungen und die Stärkung des digitalen Ehrenamtes.

Allerdings finden sich auch viele Maßnahmen, die bereits angegangen werden, wie beispielsweise der Aufbau einer Cloud-Infrastruktur für die Öffentliche Verwaltung, der Aufbau von Dateninfrastrukturen, die Förderung digitaler Zwillinge, die Unterstützung von Planungsprozessen durch Building Information Modelling (BIM) sowie die Etablierung eines vertrauenswürdigen allgemein anwendbaren Identitätsmanagements. Priorität hat auch die Registermodernisierung. Für öffentliche IT–Projekte sollen offene Standards festgelegt werden. Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt und die entsprechende Software grundsätzlich öffentlich gemacht. Nicht zuletzt soll das Once-Only-Prinzip beschleunigt eingeführt werden. Und auch der Datenraum Mobilität soll weiterentwickelt werden. Für eine nahtlose Mobilität sollen hier die Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter verpflichtet werden, ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitzustellen. Anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung sollen so möglich werden. Digitale Mobilitätsdienste, innovative Mobilitätslösungen und Carsharing sollen unterstützt werden und in eine langfristige Strategie für autonomes und vernetztes Fahren öffentlicher Verkehre einbezogen werden.

Aus kommunaler Sicht ist unter anderem erfreulich, dass der Smart-City-Stufenplan weiterentwickelt wird, BIM gestärkt und ein Smart-City-Kompetenzzentrum eingerichtet wird. Letzteres ist allerdings bereits durch die bisherige Regierung auf den Weg gebracht. Weiter heißt es „das zentrale Smart-City-Programm des Bundes soll fortgesetzt werden und um SmartRegions ergänzt werden“. Das bedeutet, dass es vermutlich eine vierte Smart-City-Wettbewerbsstaffel geben wird. Aufgrund der Einrichtung eines Ministeriums für Bauen ist damit zu rechnen, dass der Bereich aus dem jetzigen Innenministerium dorthin verlagert wird. Erfreulich ist auch, dass die Inhouse-Beratungskapazitäten der öffentlichen Hand zu Beschleunigungsagenturen ausgebaut werden sollen auf die auch Länder und Kommunen zugreifen können. Insbesondere die Ausweitung auf Länder und Kommunen ist hier zu begrüßen. Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang die ordnungspolitische Frage, wie hält es die Regierung mit Beschleunigungsfaktoren, die auch den Marktteilnehmern zu der Mitwirkung von Projekten zu Gute kommen?

Auch die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) steht im Vordergrund der Arbeit der Koalition. Hier geht es um eine ausreichende Folgefinanzierung, mit der eine klare Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Verfahren nach dem Einer-für-alle-Prinzip (EfA) unterstützt wird. Der Bund will damit die Voraussetzungen schaffen, dass das OZG in den Kommunen erfolgreich und praktikabel umgesetzt werden kann.

Nicht unerwähnt bleiben darf die Förderung digitaler Infrastrukturen über Breitband und Mobilfunk hinaus. Schwerpunkte sollen in Investitionen in Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologien, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Robotik und weitere Zukunftstechnologien gesetzt werden. Diese Bereiche werden künftig auch starken Einfluss auf kommunale Aufgaben haben. Neben eGovernment und digitale Daseinsvorsorge ist dies ein weiterer Themenkomplex der Dienstleistungen der Kommunen verändern bzw. neu aufsetzen wird.

„Der Koalitionsvertrag sollte sich als Startrampe der Erneuerung verstehen“

Zählt man alle Aussagen mit digitalem Bezug zusammen, kommt man auf 63 Maßnahmen. Legt man die Prämisse des Vertragswerks „Mehr Fortschritt wagen“ zu Grunde, findet man allerdings wenig programmatische Aussagen, die der jetzt notwendigen Transformation von Staat, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft gerecht werden. Die Ankündigungen der jetzigen Regierungsparteien im Wahlkampf, die Digitalisierung massiv voranzutreiben, sind mit dem Koalitionsvertrag nicht im erforderlichen Maße eingelöst worden.

Es ist zu wünschen, dass sich das Vertragswerk als eine Startrampe zur Erneuerung versteht, die man jetzt auch wirklich nutzt und mehr Engagement auf allen Ebenen zeigt. Wir müssen einfach schneller werden. Das gilt nicht nur für Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Auflistung geplanter Maßnahmen im Koalitionsvertrag ist sicher wertvoll und zeigt, was zu tun ist. Eine umfassende Modernisierungsstrategie der Verwaltung die Aufgaben, Organisation, Personal und Technik als einen zusammenhängendes Gestaltungsraum betrachtet und vor allen Dingen zeitliche Ziele formuliert, ist im Koalitionsvertrag nicht zu finden.

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Aufbruch aber bedeutet „mit etwas zu brechen“, den Status zu verlassen, sich zu bewegen, das Neue zu suchen. Es bedeutet, Gesellschaft und Wirtschaft fit zu machen für eine Zeit der Unwägbarkeiten, die verstärkt agile Planung erfordert und sich ständig an den wandelnden Herausforderungen orientiert. Ein solcher Gestaltungsauftrag gilt nicht nur für die Politik, sondern auch für alle Verwaltungskräfte. Die 63 Maßnahmen ständig zu monitoren, sich zeitliche Ziele zu setzen, ist jetzt das Gebot der Stunde. Viel zu oft verlieren wir uns in Einzelmaßnahmen und sehe das Ganze nicht. Dazu brauchen wir mehr Mut. Die neue Regierung sollte auch die Kraft der Veränderung, die in Behörden schlummert, wecken. Vielfach liegt hier das Wissen. Dazu bedarf es Menschen, die führen und Ermöglichungsräume schaffen, wie zum Beispiel in den kommunalen Lernlaboren in Eltville und Eschwege. Nur wer Fortschritt wagt, wird gewinnen können.

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