KI und Datenschutz Niedersachsen startet Expertenkreis für KI

Von Stephan Augsten 2 min Lesedauer

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Wie können öffentliche Verwaltung und Wirtschaft datenschutzkonform von Künstlicher Intelligenz profitieren? Dieser Frage geht der „Expertenkreis Künstliche Intelligenz (KI)“ für das Land Niedersachsen ab August nach.

Ob Künstliche Intelligenz und Datenschutz sich miteinander in Einklang bringen lassen, soll der „Expertenkreis Künstliche Intelligenz (KI)“ des Landes Niedersachen erörtern.(©  growth.ai - stock.adobe.com)
Ob Künstliche Intelligenz und Datenschutz sich miteinander in Einklang bringen lassen, soll der „Expertenkreis Künstliche Intelligenz (KI)“ des Landes Niedersachen erörtern.
(© growth.ai - stock.adobe.com)

Der vom Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Denis Lehmkemper, ins Leben gerufene „Expertenkreis Künstliche Intelligenz (KI)“ hat seine Arbeit aufgenommen. Ein Dutzend Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung und Datenschutz erörtert darin im strukturierten Dialog das Potenzial aktueller KI-Entwicklungen und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Herausforderungen.

Wie in jedwedem IT-Kontext gelten auch beim Einsatz von KI zunächst einmal die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – darunter Datenminimierung, Transparenz, Zweckbindung, Integrität der Datenverarbeitung oder auch Speicherbegrenzung. Allerdings ist je nach KI oder Machine-Learning-Modell nicht immer transparent, woher die Daten stammen oder wie sie verarbeitet und gespeichert werden.

Ob Machine-Learning-Technologie, prädiktive Analyse oder die aktuell gehypte generative KI: Bereits beim Training müssen KI-gestützte Modelle und Technologien eine große Mengen an Daten verarbeiten. Gleich beim ersten Treffen des Expertenkreises am 14. August wird es deshalb um die „Rechtmäßigkeit des Trainings von KI-Systemen" gehen. Insgesamt sind drei Gesprächstermine geplant. Die Ergebnisse sollen der Datenschutzaufsicht bei neuen KI-Fragestellungen helfen und dem Niedersächsischen Landtag zur Verfügung gestellt werden, um gegebenenfalls in die Gesetzgebung mit einfließen zu können.

Für Denis Lehmkemper steht außer Frage, dass auch das Land Niedersachsen von den Möglichkeiten des KI-Einsatzes profitieren kann. „Durch die Zusammenarbeit und den Austausch unterschiedlicher Perspektiven wollen wir sicherstellen, dass die Entwicklung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Einklang mit unseren Datenschutzstandards und gesellschaftlichen Werten stehen", so der niedersächsische LfD.

Seinem zwölfköpfigen Gremium gehören unter anderem Prof. Dr. Anne Paschke von der TU Braunschweig, Franziska Weindauer vom TÜV AI Lab, der Datenschutz-Experte und Autor der Blogseite „Dr. DSGVO“ Dr. Klaus Meffert sowie Benedikt Hüppe von den Unternehmerverbänden Niedersachsen (UVN) an. Sie sollen dabei helfen, technische und rechtliche Gestaltungsvorschläge für einen datenschutzfreundlichen KI-Einsatz zu erarbeiten.

Als Direktorin des Instituts für Rechtswissenschaften an der TU Braunschweig geht Prof. Anne Paschke gar davon aus, mit den anderen Experten „Best-Practice-Lösungen für den Einsatz intelligenter Software“ erarbeiten zu können. Dies wäre wohl ganz im Sinne von Benedikt Hüppe, der sich als Vertreter potenzieller Anwenderunternehmen dankbar über den neuen Ansatz der Datenschutzbehörde zeigt: „Unternehmen brauchen dringend verlässliche Rahmenbedingungen für den datenschutzkonformen Einsatz von KI in der Wirtschaft – auch für kleine und mittelständische Unternehmen anwendbar.“

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