eGovernment in Hessen NeFa – das Justizfachverfahren für das eJustice-Zeitalter

Autor / Redakteur: Thomas Kruza, Richter am OLG Frankfurt / Gerald Viola

NeFa ist eine modular aufgebaute, flexibel in allen Bereichen der Justiz einsetzbare, innovative, auf neuester Technologie basierende Justizfachanwendung. An der Entwicklung von NeFa sind derzeit die Länder Hessen und Niedersachsen aktiv beteiligt. In einem Einsatzgebiet – dem Zivilprozess bei den Landgerichten – befindet sich NeFa seit März 2012 im Pilotbetrieb bei den Landgerichten Kassel und Hildesheim. NeFa setzt unter Nutzung von Standardkomponenten und Standardschnittstellen auf ein flexibles und modulares Architekturkonzept.

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Die Herausforderungen von eJustice führen zu erweiterten Anforderungen an die Fachverfahren der Justiz, welche die vorhandene Software nur unzureichend erfüllen kann. Zunehmend elektronische Außenkommunikation im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sowie künftig die Führung elektronischer Verfahrensakten erfordern möglichst vollständig-elektronische Binnenabläufe. Insbesondere bedarf es dabei einer adäquaten Unterstützung an den Arbeitsplätzen der Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger – der Entscheider. Für deren vorrangig inhaltsbezogene intellektuelle Arbeit, die von individuellen Vorgehensweisen geprägt ist, fehlte es bislang an einer durchgängigen, integrierten und aufgabenangemessenen elektronischen Unterstützung.

Mit den Kieler Beschlüssen des Kooperationsausschusses ADV Bund, Länder, Kommunaler Bereich (KoopA) wurde 1968 ein Grundstein für Kooperationen im IT-Bereich zwischen den öffentlichen Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in Deutschland gelegt.

Die bisherigen Justizfachanwendungen – in Hessen und Niedersachsen sowie drei weiteren Verbundländern ist dies die seit über einem Jahrzehnt erfolgreich im Flächeneinsatz befindliche EUREKA-Produktlinie für die ordentliche Gerichtbarkeit (Amts-,

Land- und Oberlandesgerichte) – konzentrierten sich auf die Arbeitsplätze im Bereich der sogenannten Serviceeinheiten. Dabei stehen Geschäftsstellenabläufe, insbesondere die Erfassung und Verwaltung von Daten der Verfahren und deren Beteiligten sowie eine fachspezifische Textverarbeitung im Mittelpunkt der Funktionalitäten.

NeFa schließt diese Lücke, nimmt die Entscheider in den Fokus der Unterstützung und bietet integriert in die vertraute Oberfläche von Microsoft Word 2010 umfassende fachspezifische Funktionen an. Dazu gehört insbesondere eine sogenannte Bildschirmverfügung, mit der Entscheidungen und verfahrensleitende Verfügungen vorbereitet und nach Fertigstellung an die Serviceeinheiten zur dortigen weitgehend automatisierten Umsetzung weitergeleitet werden können. Weitere fachliche Funktionen wie vorhandene juristische Datenbanken oder Berechnungsmodule sind ohne einen Wechsel von Anwendungsprogrammen unmittelbar aus dieser Oberfläche aufrufbar. Entwicklungs- und Schulungsaufwände konnten so deutlich reduziert werden.

Das modulare Konzept von NeFa ermöglicht ein stufenweises Vorgehen bei der Entwicklung und Einführung. Zunächst werden in der derzeitigen ersten Stufe der Entwicklung die vorhanden Geschäftsstellenanwendungen der EUREKA-Produktfamilie sowie deren Datenbanken weiter genutzt. NeFa stellt eine offene Schnittstelle zu Datenbanken von Geschäftsstellenanwendungen zur Verfügung, die auf einfachen XML-Konfigurationsdateien beruht. Somit besteht auch die Möglichkeit eines Einsatzes der NeFa-Entscheider-Unterstützung mit vorhandenen Justizanwendungen außerhalb der EUREKA-Produktfamilie. Der praktische Nachweis der technischen Anbindbarkeit weiterer vorhandener Anwendungen ist für das laufende Jahr vorgesehen.

Zur Integration elektronischer Akten und des elektronischen Rechtsverkehr setzt NeFa auf standardisierte Schnittstellen wie CMIS und XJustiz.

Der Abschluss der laufenden Pilotierungen im landgerichtlichen Zivilprozess ist für Frühjahr 2013 geplant. Bis dahin wird der Fokus auf der ständigen weiteren Verbesserung der Praxistauglichkeit von NeFa in dem zugrundeliegenden agilen Entwicklungsprozess liegen. Bis Ende 2014 wird NeFa für weitere Sachgebiete der ordentlichen Gerichtsbarkeit zur Verfügung gestellt werden, bevor sich – abhängig vom Bedarf – in einer zweiten Stufe auch der Ersatz der zunächst weiter genutzten EUREKA-Komponenten durch NeFa-Module anschließen wird.

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