Über die Frage der nachhaltigen Umsetzung einer Nachnutzungsstrategie wurden sich in der Vergangenheit bereits von vielen Akteuren aus der Welt der Verwaltungsdigitalisierung Gedanken gemacht. Das Referat DV II 4 des Bundesministeriums des Innern und für Heimat hat auf seiner Webseite zur OZG-Umsetzung einen Leitfaden veröffentlicht, der denjenigen Verantwortlichen von Bund, Ländern und Kommunen, die an einer generellen Nachnutzung interessiert sind, ein valides Grundkonzept an die Hand legt. Im Einzelnen werden darin die konzeptionellen Kernaspekte je nach Nachnutzungsszenario – derer drei definiert sind – detailliert beschrieben.
Dabei wird unterschieden, ob es sich um eine Nachnutzung nach dem Modell „Einer für Alle“ (EfA), dem Modell „Nachnutzbare Software dezentral betrieben“ oder dem Modell „FIM-basierte Eigenentwicklung“ handelt.
Beim Nachnutzungsmodell „Einer für Alle“ wird eine länderübergreifend einsetzbare Lösung von einem Land oder einer Kooperation mehrerer Länder entwickelt, und Länder können sich an die gemeinsame Lösung anschließen. Eine solche Lösung kann übergreifend für mehrere Kommunen, landesweit, länderübergreifend oder bundesweit flächendeckend entwickelt und betrieben werden. Dieses Modell ist durch eine hohe Einheitlichkeit der Lösung über Kommunen und Bundesländer hinweg geprägt. Eine Umsetzung kann beispielsweise nach dem Prinzip Software-as-a-Service erfolgen. Dabei müssen jedoch die kollaborativ erarbeiteten EfA-Mindestanforderungen eingehalten werden, die eine tiefgreifende Orientierungshilfe zur technischen Implementierung bieten und auf mögliche Lösungsvarianten hinweisen. Insbesondere sind dabei von allen Beteiligten die Schnittstellen und Übergabepunkte zu definieren und zu spezifizieren.
Dieses Modell zieht zu Beginn der Kooperation – zunächst – aufgrund der notwendigen Abstimmung zwischen den teilnehmenden Ländern einen erhöhten Klärungsbedarf hinsichtlich technischer, rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen nach sich.
Unter „Nachnutzbare Software dezentral betrieben“ versteht man die Option, eine länderübergreifend nachnutzbare und bereits entwickelte Softwarelösung individuell durch Länder oder Kommunen dezentral zu betreiben. Möglich ist das in Form einer Entwicklungsgemeinschaft oder gemäß eines Lizenzmodells. Derartige Lösungen werden im OZG-Umsetzungskatalog ausgewiesen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie mindestens der dritten Stufe des OZG-Reifegradmodells entsprechen.
Dieses Nachnutzungsmodell hat den bestechenden Vorteil, dass lokale Anpassungen – beispielsweise bei den Antragsprozessen – deutlich leichter umsetzbar sind als beim EfA-Modell. Als Nachteil hierbei muss allerdings aufgeführt werden, dass jedes teilnehmende Land, jede teilnehmende Kommune für Implementierung, Wartung und Weiterentwicklung einen deutlich größeren Aufwand – pesonell wie finanziell – einplanen muss.
Das dritte Modell hingegen, die „FIM-basierte Eigenentwicklung“, ist mit Abstand das, welches den höchsten Grad der Individualität bereitstellt. FIM steht für das Föderale Informationsmanagement. Es stellt standardisierte Informationen zu Verwaltungsleistungen bereit. Mit klar definierten Vorgaben werden dabei diffizile Gesetzestexte zu Verwaltungsverfahren in allgemein verständliche Sprache übertragen. Weiterhin werden damit verbundene Verwaltungsprozesse schematisch dargestellt und standardisierte Datenfelder generiert. Einmal erstellt, sind derartige Fachverfahren von allen Behörden – rechtssicher und stets aktuell – nachnutzbar.
Ein entschiedener Nachteil dieses Modells ist die Tatsache, dass die, häufig zeitgleich stattfindenden, Implementierungen für ein und dieselbe Leistung in unterschiedlichen Behörden hohe finanzielle Belastungen für alle Beteiligten darstellen.
Zudem sind hierbei die Grundvoraussetzungen für die Umsetzung noch umfangreicher. Die Notwendigkeit einer länderübergreifenden Abstimmung entfällt zwar, die Entwicklung und der Betrieb der Verwaltungsleistungen müssen jedoch von jeder Kommune, jeder Behörde selbst in vollem Umfang getragen werden. Bei all diesen Modellen gilt, dass es keine falsche Lösung gibt. Allerdings muss die Nachnutzung gewollt sein. Sonst sind alle Anstrengungen der Digitalisierer vergebens.
Stand: 08.12.2025
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