Städte und Kommunen waren in den vergangenen Monaten stark gefordert. Der Fachkräftemangel und fehlende finanzielle Ressourcen sorgten dabei dafür, dass die Digitalisierung oftmals auf der Strecke blieb. In vielen Fällen ist sie allerdings die Lösung.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in der Digitalisierung eine Dauerbaustelle auf allen föderalen Ebenen
(Bild: vegefox.com – stock.adobe.com)
Fachkräftemangel, explodierende Energiekosten, Inflation – Deutschland befindet sich seit einiger Zeit im Krisenmodus. Hinzu kommt die Dauerbaustelle Digitalisierung. „Ob es gelingt, der derzeit dramatischen Krisenlage langfristig Herr zu werden, entscheidet sich in den Städten und Gemeinden. Hier erleben die Menschen den Staat vor Ort“, ist sich Dr. Uwe Brandl, Erster Bürgermeister der Stadt Abensberg und Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, sicher. Was es dazu braucht und wo genau überhaupt die Probleme liegen, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) in der aktuellen Dokumentation „Bilanz 2022 und Ausblick 2023 – Mit starken Kommunen sicher durch unsichere Zeiten“ beleuchtet.
Digitale Werkzeuge sollen entlasten
Im Zuge dessen hat sich der DStGB auch mit dem Status quo der Digitalisierung auseinandergesetzt und kommt zu einem vernichtenden Schluss: „Auch wenn es kleinere Fortschritte zu verzeichnen gibt, werden die Potenziale noch nicht ausgeschöpft und der öffentliche Sektor kann im Bereich der digitalen Services mit der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung kaum Schritt halten.“
Das unterstreicht auch die Selbsteinschätzung der Kommunen: 77 Prozent schätzen ihren derzeitigen Digitalisierungsstand nur als „ausreichend“, „schlecht“ oder sogar „sehr schlecht“ ein. Was fehlt, sind vor allem finanzielle und personelle Ressourcen, um sich diesem dringenden Zukunftsthema zu widmen.
Dem DStGB ist jedoch auch klar, dass gerade bei den Krisen gute digitale Werkzeuge entscheidend zur Entlastung der Verwaltungen beitragen können: „Es wird sehr deutlich, dass sich die Rückstände bei der Digitalisierung nicht nur mit Blick auf den Service für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung nachteilig auswirkt“, so die Autoren. „Wenn Deutschland die Krisen bewältigen und ein starker Wirtschaftsstandort bleiben soll, muss bei der Digitalisierung deutlich mehr Tempo angestrebt werden.“
Neues Jahr, neues OZGlück
Immer wieder zeigen Studien, dass die Bürger mit der Digitalisierung der Öffentlichen Hand nicht zufrieden sind. Doch auch das Selbstbild der Verwaltungen ist nicht gerade positiv
Dabei spielt auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eine Rolle. Obwohl die Umsetzungsfrist bereits zum Jahreswechsel ausgelaufen ist, steht lediglich ein kleiner Teil der geplanten 575 Verwaltungsdienstleistungen online zur Verfügung. Roland Klehr, Amtsleitung Allgemeine Verwaltung der Stadt Fürstenfeldbruck, verweist in diesem Zusammenhang auf fehlende Ressourcen und Manpower, aber auch unterschiedliche Softwareanbieter und damit verbundene Schnittstellenprobleme wirkten sich negativ aus. Der Erfurter Stadtrat Jan Erik Bohling ergänzt: „Die immense Fülle an Abstimmungsbedarf, die hierzu zwischen den einzelnen Organisationseinheiten der Verwaltung bestand und besteht, ist eine der größten Herausforderungen. Als Beispiele möchte ich die Vereinheitlichung der Zahlungsweisen oder die Priorisierung der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger nennen, die zuerst digital umgesetzt werden.“
OZG 2.0: Referentenentwurf gibt Richtung vor
Nachdem die Frist zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nicht eingehalten werden konnte, soll im sogenannten „OZG 2.0“ geregelt werden, wie es weitergeht. Ein Referentenentwurf wurde bereits erstellt. Auffällig ist dabei, dass weder vom „Einer für alle“-Prinzip noch von einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung die Rede ist – wie noch im ersten Entwurf vom Dezember 2022. Stattdessen verpflichten sich Bund und Länder bei der Bereitstellung der Verwaltungsleistungen über den Portalverbund zu „einem einfachen, länderübergreifenden Datenaustausch“.
Auch eine Umsetzungsfrist soll es diesmal nicht geben. Allerdings enthält der Entwurf eine Evaluierungsklausel, in der es heißt: „Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat wird den Stand der Umsetzung kontinuierlich digital bereitstellen.“
Für die Bürger soll es bei den Nutzerkonten zudem eine Erleichterung geben. Statt verschiedener Angebote sollen sie die Leistungen künftig über ein zentralen Bundeskonto wahrnehmen können. Die bisherigen Nutzerkonten der Länder sollen allerdings noch bis zwei Jahre nach Inkrafttreten des OZG 2.0 verwendet werden können.
Bis der Referentenentwurf verabschiedet ist, kann es allerdings noch zu Änderungen kommen. Endgültig verabschiedet werden soll das Gesetz schließlich erst Ende 2023.
Das Vorhaben in sich ist also sehr komplex – und wird laut DStGB eben auch vor allem auf kommunaler Ebene umgesetzt. Daher sollten diese künftig auch „enger und umfassender am Umsetzungsprozess“ beteiligt werden. „Zudem erscheint es sinnvoll, sich bei den nächsten Schritten auf die wirklich nutzbringenden Verwaltungsleistungen zu konzentrieren und diese prioritär zu digitalisieren“ – und zwar Ende-zu-Ende. Heißt, die analogen Prozesse sollten nicht nur digital nachgebildet, sondern besser auf ihre Optimierungspotenzial hin untersucht und gegebenenfalls angepasst werden. „Ziel sollte es sein, in einem großen Umfang digitalisierte und automatisierte Lösungen zu bringen.“ Dabei spiele auch die Registermodernisierung eine wichtige Rolle, denn nur wenn alle dort vorhandenen Informationen zweifelsfrei zugeordnet, aufgefunden und weitergegeben werden können, können auch automatisierte Prozesse entstehen.
Stand: 08.12.2025
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